Medizinstrafrecht

Unter Medizinstrafrecht versteht man die rechtliche Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Arzt und Arzt, sowie zwischen Arzt und Patient. Zusätzlich fällt die Thematik der rechtlichen Regelung zur Ausübung des ärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten in das Gebiet des Medizinrechts.
Seit 2004 existiert in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht.
Das Team von http://www.strafrecht-medizin.de/ besteht aus drei Rechtsanwälten. Die Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Beratung und Vertretung im Gesundheitswesen. Hauptsitz der Anwälte ist Berlin, der Tätigkeitsbereich erstreckt sich jedoch auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik.

Wer benötigt die Hilfe von Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Medizinstrafrecht?
Fühlt man sich als Patient mit einer fehlerhaften Behandlung oder sogar mit einem Behandlungsfehler konfrontiert kann dies im strafrechtlichen Sinne geahndet werden. Vorausgesetzt die Behandlung war nicht sach- und fachgerecht. Dieser Tatbestand tritt ein bei einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung, einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Tötung, bei Schwangerschaftsabbrüchen oder Sterbehilfe.
Denkbar sind aber auch Abrechnungsbetrug oder Untreue die zu einer Verfahren führen können.
Auch gegen die Verletzung ärztlicher Berufspflichten kann juristisch vorgegangen werden. Hier sind zum Beispiel Korruption, Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit zu nennen. Aber auch die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht muss man nicht stillschweigen hinnehmen. Daneben stehen noch die Urkundenfälschung meist in Verbindung mit der Krankenakte oder der Verstoß gegen das Arzneimittelgesetzt im Fokus der Anwälte.
Hat der Patient ein Verfahren gegen den Arzt angestoßen benötigt der Arzt fachliche Hilfe. Für die Verteidigung im Falle eines Strafverfahrens oder der Erhebung einer Anklage im Hauptverfahren oder vor Gericht sollte die Hilfe von erfahrenen Anwälten hinzugezogen werden.