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Gut für Pharma-Firmen, schlecht für Beitragszahler – KKH kritisiert faulen Kompromiss bei Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelversorgungsstärkungssetz (AMVSG) ist auf den letzten Metern noch einmal entscheidend verändert worden. „Bei der Pharma-Lobby dürften jetzt die Champagner-Korken knallen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Hintergrund: Für neue Medikamente ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro sollte rückwirkend ab dem ersten Tag der Preis gelten, der aufgrund des Nutzens zwischen Kassen und Herstellern verhandelt wurde. Diese Schwelle sollte nach dem Willen der Krankenkassen noch deutlich abgesenkt und damit Euro eingespart werden, stattdessen ist die gesamte Regelung jetzt aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. „Das heißt, dass Arzneimittelhersteller für ein neues Medikament im ersten Jahr weiterhin astronomische Fantasiepreise von den Kassen verlangen können, unabhängig vom Nutzen ihres Produktes für die Patienten“, so Kailuweit. Auf Unverständnis stößt bei der Kaufmännischen Krankenkasse auch das Vorhaben, im AMVSG Ausschreibungen für Impfstoffe zu untersagen. Die Begründung, hierdurch Lieferengpässe zu vermeiden, ist an den Haaren herbeigezogen: Auch ohne Ausschreibungen kann es bei der Produktion von neuen Impfstoffen vereinzelt zu Engpässen kommen. „Die Veränderungen des Gesetzes werden zu einem weiteren Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen, für die unterm Strich die Beitragszahler aufkommen müssen“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit. Pressemitteilung der KKH
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Versicherer müssen von anderen Branchen lernen
Die deutsche Versicherungsbranche steht mächtig unter Druck. Der Markt ist weitgehend gesättigt und die Wachstumsmöglichkeiten sind sehr überschaubar. Gleichzeitig drängen branchenfremde Unternehmen auf der Suche nach Diversifizierung jenseits des eigenen Kerngeschäfts in den Markt. Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert ihnen den Markteintritt und lässt die Branchengrenzen verschwimmen. Auch wenn die Versicherer im Moment durch regulatorische Großprojekte wie Solvency II, LVRG oder IDD eigentlich schon genug um die Ohren haben: Es hilft alles nichts. Sie müssen bereits heute anfangen, mit neuen Geschäftsmodellen auf die veränderten Marktstrukturen zu reagieren. The Customer is King – so machen es doch auch die anderen! Dabei sollte die Versicherungsbranche über den eigenen Tellerrand hinausschauen, denn andere Branchen machen bereits vor, wie es gehen kann. Der Einzelhandel beispielsweise reagiert auf die zunehmende Anzahl „hybrider“ Kunden, die laufend zwischen Online- und Offline-Kanälen wechseln möchten, und stellt ihnen nahtlos integrierte Vertriebskanäle zur Verfügung. Diesen Service werden auch immer mehr Kunden von ihren Versicherungen erwarten. Sie sollten ihren Kunden deshalb vollständig miteinander verbundene Kommunikationskanäle wie persönliches Gespräch, Telefon, Internet oder mobile Apps anbieten, die sie je nach Situation und Präferenz nutzen können. Damit haben Kunden etwa die Möglichkeit, Angebote zunächst online zu recherchieren, und dann bei einem persönlichen Gespräch mit einem Vermittler abzuschließen. Nichts geht mehr ohne digitale Transformation Eine nahtlose Verzahnung der Vertriebskanäle ist aber nur eine von mehreren Scheiben, die sich Versicherer von anderen Branchen abschneiden können. Eine weitere ist die höchst individuelle Betreuung. Die Menschen erheben heute immer mehr Daten über sich und ihre Umwelt, gleichzeitig stehen zunehmend ausgereifte Systeme für die automatisierte Auswertung dieser Daten bereit. Diese Basis nutzen andere Branchen bereits für eine zielgenaue Kundenansprache und zur Platzierung passender Angebote. Versicherer könnten sie etwa für eine Risikobewertung in Echtzeit einsetzen und ihren Kunden damit Tarife anbieten, bei denen sie nur für das Risiko bezahlen, dem sie auch wirklich ausgesetzt sind. Mit Hilfe fortschrittlicher Prognosemodelle lassen sich außerdem zuverlässige Vorhersagen für die Zukunft treffen. Das eröffnet Versicherern die Möglichkeit, ihr Konzept weiterzuentwickeln – weg von der Schadenbeseitigung und hin zur Schadenverhinderung. Diese Beispiele machen deutlich, dass der Digitalisierung bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle eine Schlüsselrolle zukommt. Versicherer sollten sie deshalb nicht als Bedrohung, sondern als eine große Chance verstehen. Zahlreiche neue Geschäftsmodelle werden durch sie erleichtert oder sogar erst ermöglicht. Digitale Kompetenz wird damit auch für die Versicherungsbranche zum zukunftsentscheidenden Faktor. Schon gerüstet für die digitale Transformation? Wenn ihr wissen möchtet, welche Geschäftsmodelle Versicherer in ihrem Programm haben sollten, um fit für die Zukunft zu sein und wie sich der Markt unseres Erachtens nach entwickeln wird, dann schaut in die Studie zum Thema rein, die wir 2015 mit den Versicherungsforen Leipzig erstellt haben. Blogartikel der adesso AG, Dortmund (http://blog.adesso.de/versicherer-muessen-von-anderen-branchen-lernen/) Autor: Burkhard Herold (Leiter Line of Business Insurance Consulting bei adesso)
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Apotheker zum Arzneimittelrechtsänderungsgesetz: Richtige Ansätze, aber wichtige Zukunftsaspekte fehlen noch
Das Verbot von Online-Verschreibungen ist richtig, aber wichtige Aspekte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung fehlen noch im Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMRÄndG). Zu dieser Einschätzung kommt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wir begrüßen die Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „So werden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das Patientenwohl gefährden. Das haben wir im Rahmen des Deutschen Apothekertags schon seit langem gefordert.“ In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert die ABDA weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Absicherung der Arzneimittelversorgung. Schmidt: „Das Gesetz sollte auch weitere Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln berücksichtigen. Individuell hergestellte Arzneimittel schließen eine wichtige Versorgungslücke. Trotzdem bekommen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das muss sich ändern. Auch eine zeitgemäße Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten ist längst überfällig. Wenn wir wirksam verhindern wollen, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen, muss der Apotheker selbst entscheiden können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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