Quicky: Madeleine Albright ‘Learn to Interrupt’
Auch als Lehrmethode [siehe Artikel] durchaus bedenkenswert: I’ve said this many times — there’s plenty of room in the world for mediocre men, but there is no room for mediocre women.
Auch als Lehrmethode [siehe Artikel] durchaus bedenkenswert: I’ve said this many times — there’s plenty of room in the world for mediocre men, but there is no room for mediocre women.
„Gründe für den Schutz der Kulturlandschaft In besiedelten und meist land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebieten (“Kulturlandschaft”) soll die in den letzten Jahrhunderten vom Menschen geschaffene Landschaft mit ihren umweltverträglichen Wirtschaftsformen, Tieren und Pflanzen erhalten werden. Dafür gibt es unter anderem folgende Gründe (…): Erhalt von Erholungslandschaften und Kulturdenkmälern Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel mit möglichst geringen Umweltschäden durch eine ökologisch vertretbare Landwirtschaft Erhalt der bäuerlichen Siedlungs- und Sozialstruktur Schutz von Tieren und Pflanzen der offenen Landschaft (Blumenwiesen mit Orchideen, in Wiesen brütende… weiter
Leser dieser Webseite wissen, dass ich ein großer Verfechter des (intermittierenden) Fastens bin. Zahlreiche gesundheitliche Effekte sind mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Darunter eine erhöhte Effizienz von Chemotherapien, der Schutz vor neurodegenerativen Erkrankungen und Bereinigung unserer Zellen von alten und defekten Zellbestandteilen (Autophagie). Eine neue gesunde Facette des Fasten fördert eine sehr interessante Studie aus dem Jahr […]
Ich habe nun lange nichts mehr von mir hören lassen, es wird Zeit, mich zu melden, damit nicht falsche Gerüchte aufkommen. Wie man sieht, lebe ich noch. Allerdings ist mein Zustand doch ziemlich suboptimal, und ich habe nicht das Gefühl, daß ich noch einmal arbeitsfähig werde, d. h.: Blogartikel schreiben kann. Ich habe aber noch etwa zwei Handvoll fertiger Texte – zu verschiedenen Themen, mehr oder weniger zum gesamten Spektrum des Blogs. Die will ich nun ins Netz stellen, vielleicht… weiter
n der ersten Pilotierungsphase hatten mehrere Ärzte und Apotheker AOK PLUS-Patienten in die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) eingeschrieben. Seit dem Frühjahr wurden gemeinsam die Prozesse des Medikationsmanagements getestet. Die Projektpartner zogen jetzt ein positives Zwischenfazit und bestätigten damit die Ziele des Modellvorhabens. Die teilnehmenden Ärzte resümierten einmütig, dass durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern die Betreuung multimorbider Patienten verbessert und ihre Versorgung damit optimiert werden konnte. Dr. Tobias Schuhbauer, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Glashütte/Sachsen sagte: „Das partnerschaftliche Miteinander wird intensiviert. Dabei sollte die regelmäßige Prüfung der Medikation eines jeden Patienten eine Selbstverständlichkeit sein. Aber manchmal schleichen sich bei Patienten objektiv nicht nachvollziehbare ‚Einnahmeriten‘ ein. Diese kann der Apotheker erkennen und den Patienten entsprechend beraten.“ Apotheker verwiesen darauf, dass durch die Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker beim Medikationsmanagement die Therapietreue und das Vertrauen der Patienten gefördert werden können. Die an der Pilotierung teilnehmende Apothekerin Anja Leistner aus Lichtentanne/Sachsen bestätigt: „Im Gespräch mit dem Patienten konnten viele Anwendungsprobleme erkannt und gelöst werden. Die Patienten waren sehr offen und dankbar für die Zeit, die ich mir im Gespräch nur für sie und ihre Probleme genommen habe. Solch ein intensiver Austausch über die gesamte Medikation ist für Apotheker eine neue und interessante Aufgabe.“ Das Fazit wurde auf mehreren Informationsveranstaltungen rund 1.000 Ärzten und Apothekern aus Sachsen und Thüringen vorgestellt, die ebenfalls für eine Teilnahme an ARMIN eingeschrieben sind. Außerdem wurden die Prozessabläufe beim Medikationsmanagement detailliert erläutert: Diese beginnen mit der Einschreibung des Patienten durch den Arzt oder den Apotheker. Dann erfasst der Apotheker die bisherige Gesamtmedikation. Diese wird zusammen mit wichtigen begleitenden Informationen auf den Medikationsplanserver geladen und so dem Arzt elektronisch zur Verfügung gestellt. Dieser prüft daraufhin die Medikation auf Über-, Unter- oder Fehlversorgung und passt sie ggf. entsprechend an. Schließlich erstellt er den neuen Medikationsplan. Dieser Ablauf gewährleistet, so die Teilnehmer der Pilotierung, eine klare und sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Apotheker und Arzt und damit eine gute Zusammenarbeit im Sinne der Patienten: Die Therapiehoheit liegt allein beim Arzt. Er stellt die Indikation und ist für die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe verantwortlich. Die Apotheker weisen Ärzte auf bedeutsame Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen hin und beraten die Patienten bei der Anwendung der Medikation. Bei den Informationsveranstaltungen ging es anschließend um praktische Fragen der Umsetzung des Medikationsmanagements. Ärzte und Apotheker fragten beispielsweise danach, wie Patienten zur Teilnahme am Medikationsmanagement motiviert werden können. Die Veranstalter gaben zudem einen Ausblick auf die technische Umsetzung in den EDV-Systemen der Ärzte und Apotheker. Die Projektpartner stellten in Aussicht, dass die technischen Prozesse ab dem Spätsommer 2015 in einer zweiten Pilotierungsphase getestet werden können. Teilnehmer der Informationsveranstaltung forderten, für ihre Praxis- bzw. Apothekensoftware zügig Komponenten zur Anwendung des Medikationsmanagements bereitzustellen. Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein gemeinsames Projekt der Ärzte und Apotheker Sachsens und Thüringens sowie der AOK PLUS. Mit dem Modellvorhaben, bei dem Ärzte nur noch Wirkstoffe statt Handelspräparate verordnen und die Apotheker die entsprechenden Handelspräparate unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie z.B. Rabattverträge auswählen, soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Der Medikationsplan ist Teil des dritten und abschließenden Moduls von ARMIN, dem Medikationsmanagement. Es soll vor allem chronisch kranken älteren Patienten helfen, die mehrere Medikamente einnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der ARMIN-Internetpräsentation: www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung addieren sich zum Ende des ersten Quartals 2015 auf eine Summe von insgesamt 25,3 Milliarden Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen damit weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 25 Milliarden Euro steht die gesetzliche Krankenversicherung auf einer soliden Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Eine gute Versorgung aller gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch weiterhin das zentrale Anliegen aller Beteiligten bleiben.“ Einnahmen in Höhe von rund 53,08 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2015 Ausgaben von rund 53,25 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von knapp 170 Millionen Euro lässt sich dadurch erklären, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen hätten die 124 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt das 1. Quartal nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss abgeschlossen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Von Januar bis März 2015 erzielten (einschließlich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung) 67Krankenkassen einen Überschuss und 57 Krankenkassen einen Ausgabenüberhang. Die AOKen verbuchten einen Überschuss von rund 36 Millionen Euro, die Knappschaft von rund 17 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen hingegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 101 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen um 65 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen um 57 Millionen Euro. Während die Überschüsse bei den AOKen und der Knappschaft im Vergleich zum 1. Quartal 2014 gesunken sind, fielen auch die Ausgabenüberhänge der Ersatz- und Betriebskrankenkassen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum geringer aus. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende März über einen Betrag in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,2 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Quartal 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 2,68 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, der in einer ähnlichen Größenordnung von 2,42 Milliarden Euro auch im 1. Quartal 2014 anstand, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Quartal sein Finanzergebnis beeinflussen. Durch die nach wie vor günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds mit einem Plus von 3,8 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Ausgabenzuwächse bei 4,2 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2015 einen Ausgabenzuwachs von 4,2 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent gelegen. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,3 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um 0,7 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist im 1. Quartal jedoch zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal 2015 je Versicherten um 5,0 Prozent gestiegen. Auffällig sind die weiterhin hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten drei Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 430 Millionen Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal um rund 10 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2014 auf rund 770 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 4,0 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 3,5 bzw. 0,7 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2015 je Versicherten um 3,2 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März um rund 0,7 Milliarden höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Wert setzt auf eine hohe Steigerungsrate von 5,1% je Versichertem im 1. Quartal 2014 auf. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 8,2 Prozent auch im 1. Quartal 2015 auf dem hohem Niveau der Vorjahre weiter fortgesetzt. Bereits in den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V haben im 1. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,9 Prozent je Versicherten zu verzeichnen. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 14,8 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 19,4 Prozent. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige W
eichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können […]
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Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro – und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro – für bis zu acht Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. „Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. „Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist wie erwartet in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz dürfte eine neue wirtschaftliche Ära im Dentalmarkt anbrechen. Dieses Gesetz ermöglicht Zahnärzten nämlich eine Versorgungsform, die ihnen bislang weitgehend verschlossen war: das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) für rein zahnärztliche Leistungen. Hieraus ergeben … Weiterlesen →
(Ich schrieb diesen Beitrag recht aktuell und habe ihn dann immer mehr überarbeitet. Dann lag er zu lange herum. Es wäre schade drum, ihn nicht zu posten (finde ich), daher poste ich ihn lieber spät als nie) Nobelpreise schützen nicht vor Fehlern. Das ist über den Friedensnobelpreis und einige seiner Preisträger nun hinlänglich bekannt. Aber auch die naturwissenschaftlichen Nobelpreisträger schlugen manchmal seltsame Wege ein. So erhielt Linus Pauling sogar 2 Nobelpreise, bekam aber nicht mehr der Kurve und propagierte,… weiter
The Lindau Nobel Laureate MeetingsDer Papst und die Young Scientists sind sich einig: Klimawandel ist vordringlichstes Problem!
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