Anerkennung öffnet Türen

Mit der Kampagne „Access All Areas“ will Transgender Europe die Hürden und erniedrigenden Prozeduren ins Bewusstsein rücken, denen Trans–Menschen auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ausgesetzt sind. 74 Mitgliedsorganisationen in 39 Ländern zählt Transgender Europe (TGEU) mittlerweile. 2005 aus dem European Transgender Council in Wien hervorgegangen, ist die …

Kabinett-Entwurf zum E-Health-Gesetz: Die Richtung stimmt, Potenziale werden jedoch nicht voll ausgeschöpft

Im vorgelegten Kabinett-Entwurf des sogenannten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – besser bekannt als E-Health-Gesetz – wurden einige wichtige Kritikpunkte aus dem Referentenentwurf aufgegriffen und nachjustiert. Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., positiven Entwicklung, weist auch der aktuelle Entwurf Lücken auf, die eine volle Ausschöpfung der Potenziale eines digitalisierten Gesundheitswesens verhindern. Welche das sind, darauf geht der Verband in einer erneuten Stellungnahme ein, die nun veröffentlicht wurde. Der Medikationsplan wird digital – aber ohne Einbeziehung der Industrie Einer der Punkte, den der bvitg für besonders begrüßenswert hält, ist die Entscheidung für die einheitliche digitale Erhebung und Abbildung von Medikationsdaten. Im Referentenentwurf war der hierfür notwendige Medikationsplan lediglich in Papierform vorgesehen. „Dass in dem neuen Entwurf nun ausdrücklich von einer digitalen Abbildung des Medikationsplans die Rede ist, haben wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Alles andere hätte aus unserer Sicht auch wenig Sinn gemacht“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der jedoch ergänzt: „Um aber eine erfolgreiche Implementierung eines Medikationsplans gewährleisten zu können, bedarf es der Einbeziehung der Industrie als Hersteller entsprechender Systeme. Wir fordern den Gesetzgeber darum ausdrücklich auf, die Industrie bei der Spezifikation des Medikationsplans zu beteiligen.“ eGK: Bessere Datenzugang aber keine Patientenhoheit Auch mit Blick auf die Elektronische Patientenakte hat sich der Gesetzgeber in die richtige Richtung bewegt: Im Kabinett-Entwurf ist ein verbesserter Zugang für Patientinnen und Patienten auf deren Gesundheitsdaten festgehalten. Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Drüber hinaus fordert der Verband das Recht für die Patientinnen und Patienten darauf, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. Nur so ließe sich das Recht auf eine aktive Teilhabe an der Gesundheitsversorgung von Morgen realisieren. Interoperabilität braucht mehr als definierte Schnittstellen Einen Schritt in die richtige Richtung stellt auch die Ergänzung zur Beteiligung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen dar, die im Kabinett-Entwurf aufgeführt ist. Allerdings, so Ekkehard Mittelstaedt, „bleibt es fraglich, welche Mehrwerte die Aufnahme definierter Schnittstellen mit sich bringen. Der Ergebnisbericht der Interoperabilitätsstudie kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Interoperabilität nur in Verbindung mit Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Ein Standard allein ist nicht geeignet, die Komplexität des deutschen Gesundheitswesens digital abzubilden.“ Auch sieht der Verband nach wie vor keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Archivierung und Übertragung von Patientendaten. „Es gibt bereits Prozessbeschreibungen wie bvitg-Transfer, die dieses Problem praxisorientiert und zum Wohle der Anwender lösen. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit bvitg-Transfer über Tausend Migrationen erfolgreich durchgeführt“, so der bvitg Geschäftsführer. Die komplette Stellungnahme des Verbands zum Kabinett-Entwurf steht ab sofort auf www.bvitg.de bereit. Dort finden Sie auch die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des „E-Health-Gesetzes“ aus dem Februar dieses Jahres. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Erfolgreicher GoLive: bitArchiv startete Mitte Juni produktiv bei der BMW BKK

Das neue Archivsystem „bitArchiv“ von BITMARCK hat Mitte Juni seinen ersten GoLive erfolgreich bestanden und ist nun produktiv bei der BMW BKK im Einsatz. Dort löst es ISKV Basis als bisheriges Archivsystem ab. Gehostet wird bitArchiv im BITMARCK-Rechenzentrum am Standort München. „Wir haben bitArchiv bereits erfolgreich im Pilottest eingesetzt“, so Andreas Sigrüner, IT-Leiter bei der BMW BKK. „Unsere Fachexperten haben berichtet, dass bitArchiv alle relevanten Informationen enthält und das System nach einer kurzen Einweisung einfach zu handhaben ist. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mussten wir nach unserem Umstieg auf iskv_21c das System ISKV Basis noch in der Funktion als Archivsystem einsetzen; hierauf können wir zukünftig verzichten“. „Mit bitArchiv die passende Lösung für unsere Kunden“ „Wir freuen uns, zusammen mit der BMW BKK den ersten GoLive von bitArchiv erreicht zu haben – vielen Dank hierfür allen Beteiligten für ihren Einsatz. Das große Interesse weiterer Kunden an der Einführung von bitArchiv bestätigt uns darin, mit dem Produkt für unsere Kunden die passende Lösung im Rahmen der Aufbewahrung von Sozialdaten bereitzustellen“, so Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe. Das Produkt bitArchiv dient der Archivierung und Beauskunftung der Daten aus den bisherigen Auskunftssystemen ISKV Basis. Das System ist datenschutzkonform und berücksichtigt sowohl Aufbewahrungs- als auch Löschfristen. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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Verleihung der Huneke-Medaille 2015 an Prof. Dr. Giebel – Interview mit Dr. Barop

Am 9. Mai 2015 wurde die Huneke-Medaille im Rahmen des 10. Neuraltherapie-Seminars am Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Greifswald an Herrn Prof. Dr. Jürgen Giebel verliehen. Nach einer feierlichen Laudatio überreichte Dr. Hans Barop die Medaille unter lang anhaltendem Applaus der Neuraltherapeuten. Dr. Jennifer Nehls führte ein Interview mit Herrn Dr. Barop über […]

Kindergesundheit in Bayern in guten Händen

Die AOK Bayern begrüßt die gestern von Gesundheitsministerin Melanie Huml gestartete Kampagne für mehr Kindergesundheit. „Gerade bei Themen wie Vorsorge, Ernährung, Allergien und Impfungen bedarf es gemeinsamer Anstrengungen, um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen“, betonte AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer. Eine zentrale Rolle komme hier den Kinder- und Jugendärzten zu. Die bayerische Gesundheitskasse hat dazu mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) im Freistaat einen eigenen Kinderarztvertrag abgeschlossen, der als sogenannter Add-on-Vertrag mit seinen Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. „Damit können wir auf der rechtlichen Basis und in Form besonderer hausärztlicher Versorgung eine optimale Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten“, so der AOK-Chef. Der Schwerpunkt dieser pädiatriezentrierten Versorgung beruht auf altersgerechter Vorsorge und Früherkennung, bei der der betreuende Kinder- und Jugendarzt eine zentrale Rolle übernimmt. Der Vertrag beinhaltet daher deutlich umfassendere Vorsorgeleistungen wie die Jugenduntersuchung J2 und die Untersuchungen U10 (Entwicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen. Hinzu kommen weitere jeweils altersgemäße Untersuchungs- und Beratungsleistungen. Außerdem gibt es für die Eltern von Kindern zwischen dem dritten und achten Lebensmonat eine gezielte Beratung, um den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos zu gestalten und damit die Weichen frühzeitig in Richtung einer ausgewogenen Ernährung zu stellen. Die AOK Bayern trägt zudem mit einer verbesserten Honorierung für Hyposensibilisierungsbehandlungen dem Umstand Rechnung, dass immer mehr junge Menschen unter Allergien leiden. Eine weitere zusätzliche Leistung ist eine weitergehende sozialpädiatrische Beratung. Bei dem Vertrag von AOK Bayern und BVKJ handelt es sich um den ersten Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Inzwischen nehmen daran 250.000 Kinder und Jugendliche und 98 Prozent der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte teil. Dazu Platzer: „Für uns ist dieser Kinder- und Jugendarzt-Vertrag ein Erfolgsmodell und Vorbild für eine neue Generation von Hausarztverträgen. Sein Beispiel zeigt, wie in Vertragspartnerschaft eine bessere qualitative Versorgung funktionieren kann“. Bei der AOK Bayern als größter Krankenkasse im Freistaat sind über 4,3 Millionen Menschen versichert, davon mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Pressemitteilung der AOK BAyern

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Präventionsgesetz lässt Vorsorgepotenzial von Apotheken ungenutzt

Das heute im Bundestag beschlossene Präventionsgesetz vergibt nach Auffassung der Apothekerschaft wichtige Chancen zur Vorsorge von Erkrankungen in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland würden z.B. beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder bei der Früherkennung von Diabetes nicht genutzt. „Jeden Tag nehmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das man weder einen Termin braucht, noch krank sein muss oder einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen. Leider wird das im Präventionsgesetz versäumt“, sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, am heutigen Tag der Apotheke. Die Apotheken, so Schmidt weiter, könnten zukünftig konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote machen. Diese beträfen Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten ebenso wie die strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen in Apotheken. „Wir haben uns mit dem Perspektivpapier ‚Apotheke 2030′ zum Ziel gesetzt, unseren präventionsorientierten Setting-Ansatz auszubauen. Wir sind zwar schon jetzt mit Partnerorganisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert-Koch-Institut oder dem Diabetes-Programm-Deutschland gemeinsam in Sachen Impfschutz und Diabetesprävention unterwegs. Aber für ein systematisches Angebot brauchen wir die Unterstützung der Politik. Der erste Schritt muss die Aufnahme der Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, sagte Schmidt. Apotheken könnten u.a. das individuelle Diabetesrisiko von Patienten bestimmen. Im Rahmen des Diabetes-Präventionsprogramms GLICEMIA, das auch vom bayerischen Gesundheitsministerium gefördert wurde, sei bereits nachgewiesen worden, dass persönliche Beratungsgespräche und Gruppenschulungen in Apotheken die Erkrankungsrate für Typ-2-Diabetes bei Risikopatienten senken können. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.wir-sind-ihre-apotheken.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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AOK Baden-Württemberg zum Präventionsgesetz: Gute Absicht – wenig Wirkung durch Zentralismus

Die AOK Baden-Württemberg hält die Zielsetzung des heute im Bundestag verabschiedeten Präventionsgesetzes, der Gesundheitsförderung künftig einen höheren Stellenwert zu geben, für richtig. Allerdings scheitere dieses Ansinnen am überaus zentralistischen Ansatz des Gesetzes: „Die guten Absichten werden konterkariert. Prävention lässt sich nicht einheitlich deutschlandweit von Berlin oder Köln aus verordnen, sondern braucht durchdachte regionale Konzepte und keine neuen bunten Broschüren – das geht nur vor Ort“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (18.06.2015) in Stuttgart. Ganz besonders müsse der regionale Faktor bei dem im Gesetz vorgesehenen Ausbau der Prävention in Lebenswelten gelten. Die Südwest-AOK habe hier jahrzehntelange praktische Erfahrungen und werde alles versuchen, auch unter veränderten Rahmenbedingungen den Weg der passgenauen und bedarfsorientierten Gesundheitsangebote in den Regionen des Landes weiter voranzubringen. Im Jahr 2014 hat die AOK Baden-Württemberg 21,1 Millionen Euro für Primärprävention ausgegeben, investierte 5,37 Euro je Versicherten und damit deutlich mehr als der Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen (4,11 Euro je Versicherten) in die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement. Die Südwest-AOK ist auf dem Gebiet der Prävention Vorreiter unter den gesetzlichen Krankenkassen und will dieser Rolle auch künftig gerecht werden: „Wir bringen Prävention dort voran, wo die Menschen leben und arbeiten und investieren konsequent in qualitätsgeprüfte Maßnahmen“, betont Siegmar Nesch, der im Vorstand der AOK Baden-Württemberg das Thema Prävention verantwortet. 2014 hat die AOK Baden-Württemberg mehr als 6.300 eigene Gesundheitskurse für alle Altersgruppen angeboten und in Kooperation mit Sportvereinen mehr als 1.000 Lauf- und Walkingtreffs gefördert. Sie arbeitet mit hunderten von Kindertagesstätten und Schulen, Vereinen, Kommunen und Betrieben zusammen, um die Menschen im Südwesten zu erreichen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Der Himmel gehört uns allen – die neue Enzyklika des Papstes

Gastbeitrag von Brigitte Knopf Mit seiner Enzyklika „Laudato Si“ hat der Papst weit mehr als einen unverbindlichen moralischen Appell verfasst. Er hat eine wegweisende politische Analyse mit großer Sprengkraft vorgelegt, welche die gesellschaftliche Debatte zu Klimawandel, Armut und Ungleichheit der kommenden Zeit bestimmen wird. Damit hat die Enzyklika auch für mich als Atheistin hohe Relevanz, denn gerade durch die säkulare Brille treten die Implikationen der Enzyklika umso schärfer zu Tage. Der weltliche Kern der Enzyklika macht deutlich, dass die globaleweiter

Soll ich die Tabletten zurückbringen?

Herr S., ein älterer Mann und länger Kunde von uns kommt in die Apotheke und fragt … sehr vorsichtig und zurückhaltend: “Also … ich habe da zu Hause eine Packung Tabletten … und ich weiss nicht, wie ich das fragen soll … die sind abgelaufen … kann ich die einfach zurückbringen?” Pharmama: “Natürlich dürfen Sie […]