Apps bahnen sich den Weg in die Gesundheitsversorgung

Der Trend zu „Wearables“ und „Selftracking“ ist keine bloße Spielerei, sondern stärkt den selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Umgang mit der Gesundheit: Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Universitätsklinikums Freiburg im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Wissenschaftler untersuchten, welche Angebote es bereits auf dem Markt der rund 400.000 Medizin-, Gesundheits- und Lifestyle–Apps gibt und was die Nutzer davon haben. Ihr Fazit: Gesundheitsbezogene Apps werden künftig in der Prävention und der Chroniker-Versorgung ihren festen Platz haben. Es hapert heute je-doch bei den meisten Angeboten noch an der Qualität – und an der Nachhaltigkeit. „Die Zeit ist reif, die digitale Versorgung massiv voranzutreiben und wir sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen“, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas und verglich die digitale Entwicklung im Gesundheitsbereich mit der des autonomen Fahrens: „Die Technik entwickelt sich viel rasanter als der gesetzliche Rahmen – hier müssen wir nachsteuern“, so Baas. Das E-Health-Gesetz sei dazu ein Anfang, aber eben nur ein Anfang. In Berlin forderte Baas einen kritischen Dialog zu den Chancen und Risiken eines digitalisierten Gesundheitswesens und der Frage, wie Patienten den Komfort neuer Funktionen nutzen können und sie gleichzeitig vor Datenmissbrauch geschützt sind: „Der Schutz der Sozialdaten ist extrem wichtig. Die Herausforderung wird sein, zugleich nützlichen Anwendungen den Weg zu ebnen“, so Baas. Wie Verbraucher anhand weniger Angaben selbst überprüfen können, inwieweit eine angebotene App dem eigenen Sicherheitsbedürfnis entgegen kommt, erläuterte Dr. Ursula Kramer: „Wenn der App eine Datenschutzerklärung fehlt oder nicht klar ist, wie sich diese finanziert, ist man sicher gut beraten, nach einer Alternative zu schauen“, so die Mitautorin der Studie. Auch der aktuelle TK-Trendmonitor des forsa-Instituts belegt, dass Menschen aller Altersgruppen der Digitalisierung im Gesundheitswesen offen gegenüber stehen: Schon heute suchen drei Viertel der Befragten – auch die 60- bis 70-Jährigen – nach Gesundheitsinformationen vorwiegend oder ausschließlich im Internet. Und mehr als jeder Zweite (52 Prozent) gab an, mit seinem Arzt via Internet in Kontakt treten zu wollen oder es bereits zu tun: Online Termine vereinbaren, den Arztbesuch elektronisch vorbereiten, Messwerte elektronisch übermitteln oder auch Rezepteonline erhalten – das sind die Anwendungen, die Patienten bereits heute gern per Webregeln wollen. Dass Apps auch im Gesundheitsbereich mehr können als nur Informationen zu liefern oder Daten zu sammeln, zeigen aktuelle Beispiele der TK: So lädt etwa die Diabetes-Tagebuch-App die Blutzuckermesswerte direkt in ein Smartphone. Mit dem ServiceTK-Arzttermin-Online finden die Patienten mobil einen Arzt und buchen unterwegs verbindlich einen Termin. Und die neue App „Husteblume“ berechnet die persönliche Pollenbelastungsvorhersage. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

The post Apps bahnen sich den Weg in die Gesundheitsversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Gesundheitsmonitor des BAH: Konstant hohes Vertrauen in die Apotheke

Zum Tag der Apotheke am 18. Juni 2015 erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH): 67 Prozent der Verbraucher bringen Apothekern* ein hohes oder gar ausgesprochen hohes Vertrauen entgegen. Damit liegen die Apotheker noch vor den Ärzten mit 60 Prozent. Dies geht aus dem Deutschen Gesundheitsmonitor des BAH hervor. Für mehr als 58 Prozent ist die persönliche Ansprache in der Apotheke wichtig, für 29 Prozent ist sie sogar unverzichtbar. Die drei wichtigsten Gründe für einen Apothekenbesuch sind die persönliche Beratung (57 Prozent), die Erfahrung des Apothekers bei der Lösung gesundheitlicher Fragen (48 Prozent) sowie der Zugang zu qualitativ hochwertigen Produkten (37 Prozent). Im Sinne der Patientensicherheit ist dem BAH die Arzneimittelversorgung mit einer Beratung durch den Apotheker ein besonderes Anliegen. Hierzu sagt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH: „Eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist uns allen originäres Interesse und Anspruch zugleich. Dazu zählen sowohl leistungsstarke Arzneimittel-Hersteller als auch eine gute, flächendeckende Versorgung mit Apotheken. Insbesondere die Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzneimitteln gemeinsam mit der Beratung in der Apotheke hat eine wichtige Funktion für den selbstbestimmten Patienten und die Gesellschaft. Der BAH steht daher uneingeschränkt zur freiberuflich und inhabergeführten Apotheke sowie zur grundsätzlichen Apothekenpflicht für Arzneimittel.“ * Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form verzichtet. Alle Ergebnisse beziehen sich sowohl auf Apotheker wie auch Apothekerinnen bzw. Ärzte und Ärztinnen. Pressemitteilung des Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH)

The post Gesundheitsmonitor des BAH: Konstant hohes Vertrauen in die Apotheke appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

eHealth-Gesetz – Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der gematik kritisieren die Umsetzung des geplanten Gesetzes.

Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sehen in dem geplanten eHealth-Gesetz positive Ansätze, die einen Mehrwert für die Patienten und ihre Behandlung bringen können. „Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und fördert die sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen“, stellten die Gesellschafter fest. Auch wenn in Detailfragen Defizite bestünden, kämen sinnvolle Anwendungen wie zum Beispiel der Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf den Weg. Das Gesetz schreibt den Beginn des sogenannten „Online Rollout“ der Telematikinfrastruktur und damit der Vernetzung der Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2016 vor, belegt diesen Termin allerdings mit möglichen Sanktionen für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, falls die gematik bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Online-Rollout geschaffen hat. Diese Vernetzung muss jedoch noch mit Industrielösungen erprobt werden, um sicher zu gehen, dass in den Praxen praktikable und funktionierende Technik eingesetzt wird. Allerdings sei das Ende der Erprobung erst für Juli 2016, also nach dem Start des Online Rollouts geplant. „Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu. Dabei muss die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor ausgerollt werden kann. Bisher gibt es daran noch berechtigte Zweifel“ erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Finanzielle Einbußen in Folge der Sanktionen würden darüber hinaus zu einer Unkalkulierbarkeit der Haushalte der betroffenen Körperschaften führen. Des Weiteren kritisierten die Gesellschafter, dass durch die Ausschreibung der Erprobung bereits zwei Industriekonzerne Produkte aus Versichertengeldern entwickeln können, andere Anbieter aber aufgrund des engen Zeitplans kaum eine Chance mehr dazu bekommen, in den Markt einzusteigen und gleichwertige oder gar bessere Produkte anzubieten. Die Gesellschafter befürchten, dass es durch diese Monopolstellung der Industriekonsortien, den Zeitdruck und die Sanktionen dazu kommen kann, dass unreife oder gar schlechte Produkte zu völlig überhöhten Preisen ins Feld gebracht werden müssen und bei den beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern die Akzeptanz für die Umsetzung dieser grundsätzlich sinnvollen Technik weiter geschmälert wird. Die geplante Form der Umsetzung sei realitätsfern und die Sanktionierung mittels Haushaltskürzungen trifft die Falschen. Massive Kritik geübt wird zudem an den potenziellen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen, der vorgesehenen Fristsetzung für die Nutzung der Online-Anbindung und der Anwendung zur Aktualisierung der Versichertendaten durch Leistungserbringer zum 1. Juli 2018. Neben den positiven Aspekten des Gesetzes sind die Sanktionsregelungen aus Sicht der Leistungserbringer das völlig falsche Instrument, um die Telematikinfrastruktur wie erhofft zu fördern. Weder Gesellschafter, noch Ärzte und Zahnärzte haben Einfluss auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen. Oberstes Entscheidungsgremium ist die Gesellschafterversammlung, der unter anderem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer die Bundeszahnärztekammer und der Deutsche Apothekerverband angehören. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, KZBV, BÄK, BZÄK, DAV und DKG

The post eHealth-Gesetz – Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der gematik kritisieren die Umsetzung des geplanten Gesetzes. appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Der Baum und die Erziehung

„Oma, was ist eine Erziehung?“ – „Die Kinder sollen gerade wachsen und ihren guten Weg gehen, sie sollen nicht auf Abwege kommen. Ja, weißt du das nicht, mein Kleines?“ Die Kleine schaute fragend. Die Oma fuhr fort: „Siehst du die Holzfäller vor unserer Hausnordseite, mein Kind? Da unten? Sie schaffen ein wenig Ordnung, damit es wieder schöner aussieht, wenn Gäste zu uns kommen und mit dem Wagen vorfahren. Ganz früher hatten wir dort etliche Bäume gepflanzt. Da war ich nochweiter

vdek warnt vor Verdoppelung des Zusatzbeitrages

„Nachdem die Bundesregierung die zentralen Reformpakete, wie die Klinikreform und die Reform der ambulanten Versorgung, auf den Weg gebracht hat, muss sie nun schnellstmöglich Korrekturen an der GKV-Finanzierung vornehmen“, forderte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf der Mitgliederversammlung der Ersatzkassen in Berlin. Die Milliardenkosten der Reformen könnten nicht allein den Versicherten durch Zusatzbeitragssätze aufgebürdet werden, erklärte Zahn. „Den GKV-Versicherten droht in weniger als drei Jahren nahezu eine Verdoppelung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von derzeit 0,9 Prozent auf bis zu 1,8 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar.“ Er appellierte an die Arbeitgeber, wieder mehr Finanzverantwortung zu übernehmen. „Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitragssatz dauerhaft bei 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben bleibt. Wenn die Arbeitgeber keinen Anteil an der Entwicklung des Beitragssatzes mehr nehmen, dann verringert sich ihr Anreiz, sich an der versorgungspolitischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der GKV zu beteiligen.“ Darüber hinaus bekräftigte Zahn die vdek-Forderung, die reformbedingten Mehrausgaben der Gesetze aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds (Ende 2015 ca. 10 Milliarden Euro) zu finanzieren. „Der Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse. Und solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, ist die Finanzierung der politisch verursachten Mehrausgaben ein Muss, um die Versicherten nicht zu stark zu belasten.“ Die Liquiditätsreserve im Fonds sollte auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe – umgerechnet sechs Milliarden Euro– begrenzt werden. Der restliche Überschuss würde entsprechend den Finanzwirkungen der Gesetze an die Kassen verteilt werden. „Die Reserve im Fonds sollte auch deshalb zurückgefahren werden, um sie vor den staatlichen Zugriffen zu schützen und einer zunehmenden Geldentwertung der Fondsmittel vorzubeugen. Denn laut eigenen Angaben kann das Bundesversicherungsamt die Gelder teilweise nur noch mit Negativzinsen anlegen.“ Der Verbandsvorsitzende forderte die Politik auf, die volle Beitragssatzautonomie für die Krankenkassen wiederherzustellen: „In einem wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystem gehört die Festsetzung der Beitragssätze zu den ‚Grundrechten‘ der Selbstverwaltung.“ Änderungen sollte es auch beim Finanzausgleich der Kassen, dem Morbi-RSA, geben, da dieser momentan zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen der Ersatzkassen führe. 2013 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen bereits mehr als 400 Millionen Euro, während Mitbewerber eine Überdeckung von bis zu 600 Millionen Euro aufweisen. Pressemitteilung des vdek

The post vdek warnt vor Verdoppelung des Zusatzbeitrages appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

BZgA: Impfaufklärung zeigt Wirkung

Vom 18. bis zum 19. Juni 2015 findet die Nationale Impfkonferenz 2015 (NIK) in Berlin statt, auf der die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Plenumsvortrag vertreten sein wird. Anlässlich der NIK stellt die BZgA neue Studienergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene) 2014″ vor. Demnach stufen mehr als 77 Prozent der Befragten, die nach 1970 geboren wurden, die Masern-Impfung als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ ein. Vor zwei Jahren waren es noch fünf Prozentpunkte weniger (72 Prozent). Dazu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass wir grundsätzlich auf einem guten Weg sind, jedoch auch weiterhin eine konsequente und zielgerichtete Impfaufklärung notwendig ist, um alle Zielgruppen zur Masernimpfung zu motivieren.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit dem Jahr 2010 allen nach 1970 geborenen Erwachsenen die Impfung gegen Masern, falls noch kein ausreichender immunologischer Schutz vorliegt. Diese Impf-Empfehlung der STIKO ist vielen nicht bekannt: die BZgA-Untersuchung zeigt, fast 74 Prozent der Befragten kennen die Impf-Empfehlung der STIKO für die nach 1970 Geborenen nicht. Die Mehrheit der Befragten, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind oder deren Schutz unklar ist, geben an, dass sie nicht auf die Notwendigkeit der Masern-Impfung hingewiesen wurden (70 Prozent). Angst vor Nebenwirkungen hindert ein Viertel (25 Prozent) der Befragten, sich impfen zu lassen, und knapp jeder Fünfte (19 Prozent) zählt sich selbst nicht zur betroffenen Gruppe für diese Impfung. Dr. Thaiss stellt anlässlich der Nationalen Impfkonferenz fest: „Staaten in aller Welt, darunter auch Deutschland, haben es sich zum Ziel gesetzt, die Masern zu eliminieren. Das ist jedoch neben anderen Maßnahmen nur zu erreichen, wenn bestehende Informationsdefizite und Ängste in der Bevölkerung durch eine gezielte und sachgerechte Aufklärung wirkungsvoll abgebaut werden damit auch die letzten Hürden genommen werden können. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Einstellung der Bevölkerung zu Impfungen sind hierfür eine wesentliche Voraussetzung.“ Deshalb hat die BZgA im Jahr 2012 die nationale Kampagne zur Masernimpfung „Deutschland sucht den Impfpass“ gestartet. Die Kampagne richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene und ergänzt die bestehenden Informationsangebote für Eltern jüngerer Kinder: http://www.impfen-info.de/impfpass/ Erste Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten der Bevölkerung zum persönlichen Infektionsschutz (Impfen und Hygiene) 2014″ stehen zum Download bereit unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/ Mehr Informationen zum Thema, einen interaktiven Impfcheck sowie den aktuellen Impfkalender finden Sie auf der BZgA-Internetseite: http://www.impfen-info.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

The post BZgA: Impfaufklärung zeigt Wirkung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Umfrage: Ärzte zweifeln am Patientenrechtegesetz

Aus Ärztesicht erreicht das Patientenrechtegesetz seine Ziele nicht. 51 Prozent der Mediziner glauben, dass das seit dem Jahr 2013 geltende Gesetz für sie nicht zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führe. Es helfe nicht, Patientenrechte besser durchzusetzen. Stattdessen sehen sich 71 Prozent der Ärzte durch das Gesetz stärker belastet, vor allem durch mehr Dokumentationspflichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung, für die rund 800 Ärzte in Klinik und Praxis repräsentativ befragt wurden. „Das Patientenrechtegesetz ist gut, gerade weil es mehr Transparenz schaffen kann. Aber wir müssen mehr dafür werben, Patientenrechte aktiv wahrzunehmen“, sagte BARMER GEK Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Straub. Die Befragung zeigt, dass Patientenrechte zwischen Arzt und Patient wenig thematisiert werden. Nur etwa jeder zehnte Arzt ist mehrfach von Patienten auf deren Rechte angesprochen worden. Wenn die Patienten darauf zu sprechen kommen, geht es ihnen vor allem um die Einsicht in ihre Krankenunterlagen. Das gaben 77 Prozent der Ärzte an. Zudem wollen 40 Prozent der Patienten über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. 62 Prozent der Ärzte sind allerdings noch nie von Patienten auf Patientenrechte angesprochen worden. „Das könne ein Hinweis darauf sein, dass Patienten entweder ihre Rechte nur sehr zurückhaltend einfordern oder sie gar nicht kennen. Deshalb ist die jetzt geplante Überprüfung des Gesetzes und seiner Wirkung durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gut“, schlussfolgerte Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Drei Viertel der Ärzte sind trotz aller Zweifel überzeugt, die Rechte der Patienten seien durch das Patientenrechtegesetz gestärkt worden. Die durch das Gesetz erreichte Rechtssicherheit wird für Patienten als hoch, für Ärzte dagegen als niedrig eingeschätzt. „Da das Gesetz lediglich den Status quo der Rechtsprechung festhält und keine Neuerungen zugunsten von Patienten enthält, ist diese Bewertung kaum plausibel“, so Prof. Dr. Dieter Hart von der Universität Bremen, einer der Autoren der Studie. Mehr zur Befragung: www.barmer-gek.de/545785, www.gesundheitsmonitor.de

The post Umfrage: Ärzte zweifeln am Patientenrechtegesetz appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Studie: Jeder dritte Bundesbürger leidet an Nahrungsmittelunverträglichkeiten

30 Prozent der Deutschen reagieren auf bestimmte Lebensmittel. Nach dem Verzehr treten bei ihnen beispielsweise Hautreaktionen, Atemnot, Schnupfen, Bauchschmerzen, Durchfall oder Übelkeit auf. Viele Beschwerden mögen vergleichsweise harmlos wirken, doch Allergiker können sogar lebensbedrohliche Reaktionen entwickeln – 45 Prozent der Betroffenen fühlen sich beim Einkaufen, Kochen oder im Restaurant eingeschränkt. Rund sechs von zehn klagen zudem über Probleme bei der Suche nach kompetenter Unterstützung und bemängeln ein Fehlen an spezialisierten Ärzten. Dies ergibt eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Schwenninger Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern. Nach eigenen Angaben leiden junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren besonders an Lebensmittelunverträglichkeiten. In dieser Altersgruppe reagieren 38 Prozent auf bestimmte Nahrungsmittel, bei den über 55-Jährigen liegt dieser Wert mit 23 Prozent deutlich niedriger. „Die Suche nach der Ursache ist für viele Betroffene schwierig. Der Weg zur Diagnose gleicht häufig einer jahrelangen Odyssee“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Expertin für Lebensmittelunverträglichkeiten bei der Schwenninger Krankenkasse. „Besonders im Internet gibt es eine Vielzahl von Informationen, Tests und Diät-Tipps. Oft verbergen sich dahinter aber wenig seriöse Anbieter. Insbesondere mit fragwürdigen Tests und Nahrungsergänzungsmitteln verdienen Unternehmen viel Geld, ohne dass den Betroffenen geholfen wird“, kritisiert die Ärztin. Unverzichtbar ist bei Lebensmittelunverträglichkeiten eine Untersuchung durch Ärzte, die sich auf Allergologie spezialisiert haben. Dabei gilt es herauszufinden, ob sich hinter der Unverträglichkeit eine echte Allergie oder eine Intoleranz verbirgt. Am Anfang steht eine systematische Befragung durch den Arzt (Anamnese), anschließend folgen meist Hauttests beziehungsweise Blutuntersuchungen. Außerdem kann das Problem mit einer Such- oder Auslassdiät aufgespürt werden. Ist der Auslöser eingegrenzt, wird ein sogenannter Provokationstest empfohlen, bei dem das verdächtige Nahrungsmittel unter ärztlicher Aufsicht vom Patienten verzehrt und die Reaktion hierauf festgehalten wird. „Erst dieses teilweise sehr aufwändige Verfahren ermöglicht eine fachgerechte Diagnose. Sie ist für die Patienten wichtig und nicht mit Kosten verbunden, sondern eine hundertprozentige Kassenleistung“, sagt Dr. Tanja Hantke. Steht der Grund für die Unverträglichkeit fest, können die Betroffenen gezielt auf bestimmte Lebensmittel verzichten. Jedoch ist nach Überzeugung der Befragten noch immer nicht eindeutig zu erkennen, welche Bestandteile in Lebensmitteln enthalten sind. 71 Prozent wünschen sich eine noch detailliertere Kennzeichnung, um Menschen mit Unverträglichkeiten besser zu unterstützen. Die Ergebnisse der Studie „Lebensmittelunverträglichkeiten“ finden Sie unter www.die-schwenninger.de/studie Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

The post Studie: Jeder dritte Bundesbürger leidet an Nahrungsmittelunverträglichkeiten appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf. Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in […]

Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute (Mittwoch) in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: „Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können. Deshalb werden wir den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser fördern. Denn schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, in den Städten oder auf dem Land. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen überall in Deutschland.“ Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Dafür erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält deshalb den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Zudem wird klar gestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen und gemeinsam vereinbart werden können. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, um so sicherzustellen, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Außerdem soll die ambulanteHospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden, und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Zudem können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit Sterbebegleitungen der Versicherten in ihren Einrichtungen beauftragen, die ihre letzte Lebensphase dort verbringen. Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.