ABDA: Neue Rabattverträge können für Patienten zu Umstellungen bei Präparaten und Zuzahlungen führen

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen damit rechnen, dass sie andere Arzneimittel als bisher beim Einreichen ihrer Rezepte in der Apotheke bekommen. Auch der Umfang der gesetzlichen Zuzahlungen pro verordnetem Medikament kann sich verändern. Grund dafür ist, dass viele Krankenkassen zum 1. Juli neue Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abgeschlossen haben, die in der Apotheke Vorrang haben. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Nach Berechnungen des DAV ist derzeit knapp jedes dritte Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro befreit (31 Prozent). Das entspricht 7.000 von insgesamt 22.400 Rabattarzneimitteln. Allerdings kann dasselbe Medikament je nach Krankenkasse und Rabattvertrag verschiedenen Regelungen unterliegen. Neben neuen Rabattverträgen werden am 1. Juli erstmals auch Festbeträge für vier Wirkstoffe festgelegt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die krankenkassenübergreifend wirken. Liegt der vom Hersteller festgelegte Arzneimittelpreis über solch einem Festbetrag, müssen sog. Aufzahlungen (Mehrkosten) vom Patienten zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen entrichtet werden. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Für die Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Grundsätzlich sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,03 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2014 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechnerisch fallen im Durchschnitt 2,70 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt durch sein Computerprogramm, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Zuschlag erteilt: Evaluation von psychiatrischen Versorgungsmodellen beginnt

Die überwiegende Mehrheit der Krankenkassen hat sich darauf verständigt, Modellvorhaben zur psychiatrischen Versorgung nach einem standardisierten Verfahren evaluieren zu lassen. Um bei stetig steigendem Behandlungsbedarf qualitativ hochwertigere Therapien anbieten zu können, laufen seit 2012 verschiedene Modellvorhaben nach Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs. 13 davon sollen nun an Hand einheitlicher Indikatoren wissenschaftlich untersucht und mit der Regelversorgung verglichen werden. In ihnen werden insgesamt ca. 25.000 Patienten in sieben Bundesländern versorgt. Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung erhielt ein Bieterkonsortium unter der Führung des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Universität Dresden. Darüber hinaus sind das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung aus Leipzig sowie das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an dem Forschungsprojekt beteiligt. Erste Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2016 vorliegen. Diese können der Politik als Grundlage dienen, um über die Übernahme der neuen Behandlungskonzepte in die Regelversorgung zu entscheiden. Die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle für die Behandlung psychisch erkrankter Patienten zu vereinbaren, hat der Gesetzgeber 2012 im Rahmen des Psych-Entgeltgesetzes in Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs eingeführt. Wesentlich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen ist, dass sie bedarfsorientiert und personenzentriert erfolgt. Darüber hinaus sollen Behandlungsabläufe verbessert und das soziale Umfeld stärker einbezogen werden, um Behandlungserfolge langfristig zu sichern. Die Umsetzung ist laut Gesetz durch eine wissenschaftliche Evaluation zu begleiten. Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK classic, IKK Südwest, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und Verband der Ersatzkassen (vdek)

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Aktuelle BZgA-Studie zeigt Trendwende beim Rauschtrinken junger Männer – Alkoholkonsum bei jungen Menschen aber weiterhin zu hoch

Die Drogenbeauftragte hat heute gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die repräsentative Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014″ vorgestellt. Die Ergebnisse der BZgA-Studie zeigen, dass sich 12,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken, bei den 18- bis 25-Jährigen sind es 35,4 Prozent. Seit der Befragung 2008 – ein Jahr vor dem Start der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ – ist ein deutlicher Rückgang erkennbar (20,4 Prozent/40,8 Prozent). Marlene Mortler: „Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol. Sie nehmen zunehmend Abstand vom gefährlichen Rauschtrinken. Das ist insgesamt eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch ist Alkohol nach wie vor das Suchtmittel Nummer eins bei jungen Menschen. Bei bestimmten Personengruppen, wie etwa jungen Frauen, müssen wir genau hinschauen. Übermäßiger Alkoholkonsum darf nicht bagatellisiert werden. Es ist daher gut, dass es uns gelungen ist, das Nationale Gesundheitsziel ‚Alkoholkonsum reduzieren‘ im Präventionsgesetz zu verankern. Der zu hohe Alkoholkonsum ist eines der gravierendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland. Die Erfolge der BZgA-Kampagne ‚Alkohol? Kenn Dein Limit.‘  bestärken uns, weiter konsequent auf Prävention zu setzen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Studie der BZgA zum Alkoholkonsum junger Menschen zeigt positive, aber auch kritische Entwicklungen. So freue ich mich, dass das häufige Rauschtrinken (mindestens vier Mal pro Monat) bei den 18- bis 25-jährigen Männern mit 15,6 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit 2004 liegt. 2012 betrug der Anteil noch 19,4 Prozent. Und auch in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen ist das häufige Rauschtrinken rückläufig  und liegt nun bei 4,3 Prozent. Leider ist ein Rückgang beim Rauschtrinken bei den weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen noch nicht auszumachen. Positiv ist aber festzuhalten, dass sie insgesamt deutlich weniger und seltener Alkohol konsumieren als ihre männlichen Altersgenossen.“ Die Gesamtentwicklung beim Alkoholkonsum zeigt: Immer mehr Jüngere zwischen 12 bis 17 Jahren verzichten vollständig auf Alkohol. 33 Prozent in dieser Altersgruppe geben an, noch nie Alkohol getrunken zu haben. Im Jahr 2001 waren es lediglich 13 Prozent. „Insgesamt konsumieren junge Menschen aber nach wie vor deutlich zu viel Alkohol. Hier gilt es, die Präventionsanstrengungen weiter fortzusetzen, um beide Geschlechter mit geeigneten Maßnahmen in ihren Lebenswelten zu erreichen“, so Thaiss. Mit „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ hat die BZgA einen Schwerpunkt ihrer Präventionsaktivitäten auf Maßnahmen in der Lebenswelt der Jugendlichen gelegt. Die Kampagne unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, einen kritischen und bewussten Umgang mit Alkohol zu lernen. Damit leistet die BZgA einen zentralen Beitrag zum Nationalen Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“. Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV): „Wir unterstützen ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ seit dem Start der Kampagne im Jahr 2009. Wenn Jugendliche einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol lernen, hilft ihnen das im ganzen weiteren Leben. Die heute vorgestellten Zahlen zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind. Die Jugendlichen wissen dieses Engagement auch zu schätzen, das zeigt die hohe Akzeptanz der Kampagne in der Zielgruppe.“ Zukünftig setzt die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ verstärkt auf Online-Kommunikation mit der Zielgruppe. Über soziale Netzwerke und Online-Plattformen wie  YouTube wird der Dialog mit der jungen Zielgruppe geführt und direkt auf Feedback zu den Kampagneninhalten reagiert. Ab Juli informiert der „Alkohol? Kenn Dein Limit.“-Kampagnenblog mit jungen Bloggerinnen und Bloggern zu zielgruppenrelevanten Themen und bietet damit eine weitere Diskussions-Option. Alle genannten Maßnahmen dienen der Information und verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol. Hinweise und Tipps für einen risikoarmen Alkoholkonsum sind damit leicht abrufbar, so dass „Alkohol? Kenn dein Limit.“ in der Lebenswelt der jungen Menschen ganz konkreten Nutzen entfaltet. Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen der Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014″ finden Sie unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention Die Studie ist abrufbar unter: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/ Informationen zum Nationalen Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ finden Sie unter: http://gesundheitsziele.de/cgi-bin/render.cgi?__cms_page=nationale_gz_alkoholkonsum Informationen zu den Alkoholpräventionskampagnen der BZgA: http://www.kenn-dein-limit.info (Jugendliche ab 16 Jahren) http://www.kenn-dein-limit.de (Erwachsene) http://www.null-alkohol-voll-power.de (Jugendliche unter 16 Jahren) Weitere Informationen unter: http://www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Verband der Ersatzkassen e. V. und IGES Institut stellen Gutachten zur Umsetzung des Innovationfonds vor

300 Millionen Euro jährlich sollen die Krankenkassen von 2016 bis 2019 an Versichertengeldern für einen neuen Innovationsfonds bereitstellen, mit dem neue medizinische Projekte, wie Telefon-Coaching für chronisch Kranke, Ideen zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder Telemedizin und die Versorgungsforschung gefördert werden sollen. Ein Innovationsausschuss, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), soll die Gelder verteilen. „Damit dieses Geld optimal eingesetzt wird, brauchen wir geeignete Förderkriterien und Transparenz im Verfahren“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo ein Gutachten des IGES Instituts Berlin zu den „Rahmenbedingungen des Innovationsfonds“ im Auftrag des vdek vorgestellt wurde. „Qualität und Nutzen müssen das oberste Ziel sein. Ein Projekt muss daran gemessen werden, ob es das Potenzial hat, die Abläufe in der Patientenversorgung zu verbessern. Ich denke da konkret an Behandlungspfade für Patienten oder eine teamorientierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufe im Gesundheitswesen.“ Bei der zu erwartenden Fülle von Anträgen müsse der Innovationsausschuss auch den Mut haben, Anträgen bei minderer Qualität eine Absage zu erteilen. Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts, unterstrich, der Fonds müsse Projektvielfalt ermöglichen: „Innovationen entstehen durch Freiraum für Kreativität. Es wäre kontraproduktiv, Projekte auszuschließen, weil sie nicht in ein verordnetes Themenspektrum passen.“ Neumann warnte zugleich vor einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip; die finanziellen Mittel müssten effektiv und effizient eingesetzt werden. Neumann: „Gute Projekte brauchen Zeit – und Laufzeiten von unter einem Jahr sind für wirklich gute Projekte nicht realistisch. Eine Übertragbarkeit der Mittel in Folgejahre ist daher zwingend erforderlich.“ Elsner wies abschließend auf die hohe Verantwortung der Beteiligten hin und forderte eine aussagekräftige Evaluation der Förderprojekte und zwar von Beginn an – schließlich handelt es sich um Beitragsgelder der Versicherten. Einrichtung eines Innovationsfonds (§ 92a und § 92b SGB V neu) Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dieser soll ab dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung stärken. Für die Förderung stehen im Innovationsfonds in den vier Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte direkt von den Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird durch Zuweisungen direkt aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Die Entscheidungen über Förderanträge und förderwürdige Projekte werden von einem Innovationsausschuss getroffen, der bis zum 1. Januar 2016 am G-BA eingerichtet werden soll. Die Kriterien für eine Förderwürdigkeit werden ebenfalls im GKV-VSG geregelt. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden (§ 92a Abs. 1 SGB V neu). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte. Pressemitteilung des vdek

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Leichtfertiger Einsatz von Antibiotika bei Erkältungen macht diese wirkungslos

Der breite Einsatz von Antibiotika ist der Grund für die Zunahme multiresistenter Keime. Vor allem bei Erkältungen werden sie noch zu häufig und zu leichtfertig eingesetzt. Bereits bei kurzen Krankschreibungen, bis zu drei Tagen, hat jeder vierte TK-Versicherte im vergangenen Jahr ein Antibiotikum verordnet bekommen. Das zeigen Vorabdaten aus dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK), der morgen in Berlin vorgestellt wird. Antibiotika helfen nur bei Erkältungen mit bakterieller Ursache. Sie haben bei viralen Infekten, die zumeist für Erkältungen verantwortlich sind, keine medizinische Wirkung. Die hohe Zahl der Verordnungen bei kurzer Krankheitsdauer lässt darauf schließen, dass Antibiotika häufig „auf Verdacht“ verschrieben werden, obwohl eine bakteriell bedingte Erkältung nicht nachgewiesen ist. „Einige Erkältungen müssen einfach durchgestanden werden“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereiches Arzneimittel der TK. „Vor allem bei erkälteten Kindern ist der Druck in der Arztpraxis jedoch groß, dass ein Medikament verschrieben werden soll. Hier fordern wir mehr Verständnis von allen Parteien. Ein medizinisch unbegründeter Einsatz von Antibiotika fördert die Ausbreitung multiresistenter Keime und setzt die Patienten unnötigerweise dem Risiko von Nebenwirkungen aus.“ „Wir sehen zudem im bundesweiten Verordnungsverhalten große regionale Unterschiede, die epidemiologisch nicht zu erklären sind. Vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und die Ärzte in den Bundesländern mit hohen Verordnungsraten sind gefordert. Hier sollten Maßnahmen ergriffen werden, die den gezielten Einsatz von Antibiotika stärken“, so Steimle. Im Saarland und in NRW sind die Verordnungsraten besonders hoch (5,8 Tagesdosen pro Kopf) und in Sachsen eher niedrig (3,7 Tagesdosen). Die TK lässt jährlich im Innovationsreport die Innovationskraft der Pharmaindustrie für die Ärzte bewerten. Steimle: „Es kommen viele Medikamente vor allem für spezielle Erkrankungen mit hohen Arzneimittelpreisen auf den Markt – meist mit geringer Innovationskraft. Obwohl es hier Bedarf gibt, haben wir neue Antibiotika schon lange nicht mehr gesehen. Das fünfte Präparat gegen Diabetes ohne patientenrelevanten Zusatznutzen ist hingegen überflüssig.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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vdek erneut als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Für seine familienbewusste Personalpolitik ist der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum zweiten Mal in Folge mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Das von der berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung erteilte Qualitätssiegel überreichte bei einer Festveranstaltung am 29.6.2015 in Berlin Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. Für die Re-Zertifizierung nach der Erstauszeichnung 2012 hatte sich der vdek einem eingehenden Prüfverfahren unterzogen. Den audit-Regelungen gemäß wurde dabei auch der weitere Ausbau familienbewusster Angebote geprüft und bescheinigt. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeichnet die Unternehmenskultur des vdek aus. Das ist uns erneut von fachkompetenter Seite bestätigt worden. Wir freuen uns daher sehr über die Re-Zertifizierung“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Zu den bisher umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem flexible Arbeitszeitregelungen, die Benennung eines Ansprechpartners zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung einer umfassenden thematischen Mitarbeiter-Plattform. Seit der Erstzertifizierung des vdek im Jahr 2012 durchdringt das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend den Verband. Dies gelang unter anderem durch eine stetige Sensibilisierung der Führungskräfte sowie die Schaffung entsprechender Feedbackstrukturen, wie zum Beispiel einer Mitarbeiterbefragung. Derzeit können rund 580 Beschäftigte von den familienfreundlichen Angeboten des vdek profitieren. Elsner hob die Bedeutung der lebensphasenbewussten Personalpolitik für den vdek als Unternehmen und Sozialverband hervor: „Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld zu bieten, besitzt für uns nicht nur eine immer wichtigere strategische Bedeutung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Als Krankenkassenverband bedeutet es für uns auch ein Stück gelebte Sozialverantwortung“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dazu gehöre in einer alternden Gesellschaft zunehmend auch, auf die Situation von pflegenden Mitarbeitern einzugehen, erklärte Elsner. Der vdek werde seine Angebote auch in diesem Bereich daher in Zukunft kontinuierlich ausbauen. Das „audit berufundfamilie“ ist ein Managementinstrument, durch das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen gefördert wird. Das Programm steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und wird von den führenden deutschen Wirtschaftsverbänden BDA, BDI, DIHK sowie ZDH empfohlen. Derzeit sind bundesweit 1.001 Arbeitgeber nach dem „audit berufundfamilie“ bzw. dem „audit familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Mit dem vdek werden 2015 insgesamt 143 weitere Unternehmen, 109 Institutionen und 41 Hochschulen ausgezeichnet. Pressemitteilung des vdek

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UPD: Einfacher Zugang ist wichtig

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Vergabe der Fördermittel für eine Unabhängige Patientenberatung erklärt Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes: „Die Unabhängige Patientenberatung ist gerade vor dem Hintergrund eines immer komplexer werdenden Gesundheitssystems ein sinnvolles und hilfreiches Instrument der Patienteninformation. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist ein einfacher Zugang zu ihrem Beratungsangebot wichtig – und der sollte leichter und schneller sein als dies bisher der Fall war. Unser Ziel bei der zurzeit laufenden Ausschreibung einer Unabhängigen Patientenberatung ist ganz klar: Wir wollen für das zur Verfügung stehende Geld so vielen Ratsuchenden wie möglich eine unabhängige, qualifizierte Beratung bieten. Mit dieser Zielsetzung haben wir gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Beirat und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung die europaweite Ausschreibung gestaltet und die dafür notwendigen Kriterien festgelegt – zu denen im Übrigen die Unabhängigkeit der Beratung als unabdingbar zählt. Das gewählte Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eröffnet allen Bietern die gleichen Chancen, ihre Konzepte und Lösungen darzustellen. Mit jedem Ende der gesetzlichen Förderphase muss die Neuvergabe tatsächlich offen erfolgen – eine Ewigkeitsgarantie widerspräche einem Qualitätswettbewerb naturgemäß. Was allerdings für uns feststeht: Einen Abbau regionaler Beratung wird es sicherlich nicht geben.“ Hintergrundinfo: Im laufenden Vergabeverfahren für eine Unabhängige Patientenberatung sind bisher weder Absagen verschickt, noch der Zuschlag erteilt worden. Nachdem gestern der wissenschaftliche Beirat der UPD getagt hat, werden nun in den nächsten zehn Tagen die Anregungen dieses Gremiums ausgewertet und dann im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten die Entscheidung getroffen. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden zunächst die Absagen an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach gesetzlicher Vorgabe läuft dann eine zehntägige Stillhaltefrist, in der die Bieter behauptete Vergabeverstöße vor der Vergabekammer geltend machen und diese prüfen lassen können. Auch in dieser letzten Phase gilt daher der Vertraulichkeitsgrundsatz. Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden. Wenn dieser erfolgt ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Was ist PEPP?

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Die Abrechnung in den psychiatrischen und psychosomatischen Fachkliniken und Fachabteilungen befindet sich derzeit im Wandel. Wir versuchen zu erklären, welche Änderungen und Neuerungen uns erwarten. Die „alten“ Pflegesätze Bei der Berechnung der „alten“ Pflegesätze wurde jeder Tag, an dem ein Patient in einer Klinik behandelt wird, mit dem gleichen voll- bzw. teilstationären Basispflegesatz vergütet. Ebenso […]