Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Botox gegen Migräne – Schmerzmittel oder Selbsttäuschung?

Das Nervengift Botox ist seit vier Jahren für die Behandlung chronischer Migräne zugelassen – ohne genau zu wissen, wie es wirkt. Das zeigt nun eine Studie. Sie wurde dafür auf dem internationalen Kopfschmerzkongress mit der Cephalalgia Award Lecture ausgezeichnet. Botulinumtoxin, besser bekannt als Botox, wird nicht nur zur Faltenglättung eingesetzt. Laut Studien wirkt Botox auch gegen Migräne [1-3] sowie gegen Inkontinenz und gegen einige weitere Leiden. Insgesamt ein diverses Anwendungsprofil im klinischen Spektrum.1  Botox bei chronischer Migräne? Bei Migräne wurdeweiter

AOK Baden-Württemberg stellt Retaxationsergebnisse 2014 vor: 97 Prozent aller Retaxationen gerechtfertigt

Im Jahr 2013 haben Apotheken aus Baden-Württemberg etwa 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK im Süd­westen abgerechnet. Auf diesen Rezepten waren circa 40 Millio­nen Verordnungspositionen verordnet. Im Rahmen der Taxationsprüfung wurden 56.282 dieser Positionen beanstandet. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hatten letztlich keinen Bestand. Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken ging es dabei auch um Rücknahmen aus Kulanz. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen ‚Retaxationsflut‘ kann er nicht nachvollziehen. „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘“, so Hermann. Eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler hält der AOK-Vor­standsvorsitzende für wenig zielführend: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gesetze kosten zusätzliches Geld

Im SWR-Interview der Woche warnte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, vor steigenden Zusatzbeiträgen. Zwar gebe es „im Moment noch eine relativ komfortable Situation bei den Finanzen“. Allerdings würden die Ausgaben schneller steigen als die Gehälter und Löhne der Versicherten. Außerdem „beschließen der Bundestag und die Regierung zur Zeit zahlreiche Gesetze, die auch Geld kosten, zusätzliches Geld kosten, was natürlich dann auch durch Zusatzbeiträge finanziert werden muss.“ Weitere Kassenfusionen könnten das nicht auffangen. „Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind in den letzten Jahren gesunken.“ Es werde zwar auch weitere Zusammenschlüsse geben, das alleine reiche aber nicht. Pfeiffer verwies auf eine „strukturelle Lücke“, die zum Teil „durch Gesetze verursacht wird, aber zum Teil eben dadurch, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker steigen als die Einnahmen.“ Sie verwies weiterhin darauf, dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht die Kassen die Verzögerer seien. Pfeiffer räumte allerdings ein, dass die GKV „genauso wie die Industrie, die diese Vernetzung vornimmt, sicher an manchen Stellen die Komplexität unterschätzt“ habe. Ganz oben stehe die Datensicherheit. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Resolution der Konzertierten Aktion der Berufsverbände vom 12. Juni 2015

In der heutigen Sitzung der Konzertierten Aktion der Berufsverbände verabschiedeten die Vertreter von rund 50 Berufsverbänden folgende Resolution: Die unterzeichnenden Berufsverbände fordern die Vertreterversammlung der KBV auf, endlich zur Sacharbeit zurückzukehren und diffamierende und persönlich beleidigende Äußerungen gegenüber dem von ihnen gewählten KBV-Vorsitzenden einzustellen. Dieser Dauerstreit beschädigt nicht nur den Vorsitzenden persönlich, sondern inzwischen auch die Körperschaft KBV selbst und schwächt ihren Einfluss gegenüber der Politik und den Vertragspartnern, besonders bei den Krankenkassen. Der Eindruck in der medialen Öffentlichkeit und bei den KV-Mitgliedern ist verheerend. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten und ihre Berufsverbände haben ein Recht auf eine sachgerechte und wirksame Vertretung ihrer Interessen nach innen und außen. Dazu gehört auch eine funktionierende Körperschaft KBV. Presseinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 12.06.2015

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vdek würdigt Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.

Der 31-jährige Thomas Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern ist „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege 2015“. Der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. zeichnete Schmidt am Freitag, den 12.6.2015, bei der 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ mit der Medaille aus. Die Plätze zwei und drei belegten Christine Drzyzga (23 Jahre) aus Köln in Nordrhein-Westfalen und Melanie Segelke (22 Jahre) aus Heide in Schleswig-Holstein. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der als Gastgeber aufgetreten war und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, gratulierte den Siegern und würdigte die Arbeit des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.. Jens Frieß, Präsident des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V., unterstrich vor 200 Gästen die Ziele des Wettbewerbs. „Mit unserem Preis wollen wir möglichst viele Menschen ermutigen, den Pflegeberuf zu ergreifen. Die große Resonanz freut uns daher ganz besonders. Wir gratulieren allen Teilnehmern, die es in den Endausscheid geschafft haben und die Besten ihres Bundeslandes sind. Ganz besonders gratulieren wir aber dem Erstplatzierten Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern. Er fliegt nun für eine Woche nach New York, mit der Möglichkeit dort das Medical Hospital of Surgery NY zu besuchen“, so Frieß. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hob das Engagement des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. hervor. „Fachliches Know-how und Empathie sind unverzichtbare Kompetenzen in den Pflegeberufen. Mit seiner Arbeit trägt der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. nachhaltig dazu bei, beides zu fördern. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens der Pflege- und Betreuungsberufe.“ Zur 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ hatten sich über 25.000 Auszubildende aus der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, der Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie der Generalistik beteiligt. Schirmherren der Veranstaltung waren beim diesjährigen Wettbewerb Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Eike Böhm, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn sowie Comedian und Mediziner Dr. Eckart von Hirschhausen. Der Preisverleihung waren mehrere anspruchsvolle fachliche Prüfungen vorausgegangen. Für die Vorentscheide in Hamburg, Dresden, Würzburg und Köln hatten sich 23 Finalisten aus ganz Deutschland zuzüglich den Besten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr herauskristallisiert. Nach dem Finale am 11.6.2015 in der Nestor-Schule am Berliner Alexanderplatz gab es für alle Teilnehmer ein Entspannungsprogramm mit einem Abendessen auf dem Fernsehturm, einer Gesprächsrunde mit Siegfried Huhn, einer Stadtrundfahrt und einem Empfang im Deutschen Bundestag. Pressemitteilung des vdek

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Deutsche Analysen-, Bio- und Labortechnik: Positive Erwartungen für 2015

Nach einem guten Ergebnis im Jahr 2014 rechnen die deutschen Hersteller von Analysen-, Bio-  und Labortechnik nach einer SPECTARIS-Einschätzung auch im laufenden Jahr mit einem deutlichen Umsatzplus. Für das Inlandsgeschäft wird ein Wachstum von etwa fünf Prozent erwartet. Beim Auslandsumsatz wird eine Steigerung von rund sechs Prozent prognostiziert. Die positiven Einschätzungen des internationalen Geschäfts gehen dabei unter anderem von einem weiterhin stabilen Wachstum in Westeuropa, einer Erholung in Osteuropa,  einer erneut starken Nachfrage in Asien und im Nahen Osten sowie von einem zweistelligen Plus in Mittel- und Südamerika aus. Das US-Geschäft wird dagegen zurückhaltend bewertet. Aufgrund der positiven Prognose bei der Umsatzentwicklung wird ein Anstieg der Beschäftigtenzahl um ein bis zwei Prozent erwartet. In 2013 wurden die Erwartungen vieler Hersteller auf Grund der weltweiten Konjunktur und der, daraus resultierenden, anziehenden Nachfrage enttäuscht. Auch Währungsschwankungen, etwa in Japan und Teilen Mittel- und Südamerikas, hatten sich negativ auf die Investitionsneigung der Kunden ausgewirkt. Umso erfreulicher war die Entwicklung im Jahr 2014: Mit 7,14 Milliarden Euro lag der Branchenumsatz der rund 330 deutschen Unternehmen deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+6,2 %). Das Inlandsgeschäft wies mit 3,26 Milliarden Euro einen starken Zuwachs auf (+5,7 %). Der Auslandsumsatz erreichte bei einem Plus von 6,6 % einen Wert von 3,88 Milliarden Euro. Auch die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in 2014 ließ sich erfreulich bewerten. Diese stiegen um 3,4 Prozent auf fast rund 41.200 Mitarbeiter/innen. Zur diesjährigen ACHEMA zeigen die Firmen sich optimistisch und gehen davon aus, im laufenden Jahr wieder an den Erfolg des letzten Jahres anknüpfen zu können. Die Unternehmen profitieren dabei von einem Weltmarkt, der aufgrund von Megatrends wie Ernährung, Gesundheit und Umwelt von einem rasanten Wachstum geprägt ist. Insbesondere in den Emerging Markets steigt die Nachfrage dabei überdurchschnittlich stark an. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt

Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt  ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Versorgungsstärkungsgesetz: Apotheker ziehen gemischte Bilanz für Zukunft der Arzneimittelversorgung

Zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ziehen Deutschlands Apotheker nach der heutigen Zustimmung des Bundestages eine gemischte Bilanz. Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich sehen sie als Pluspunkt der Reform. „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das verbessert die Versorgung. Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten ‚Rezepthändler‘ einmischen dürfen.“ Ebenfalls positiv bewertet werden die Antragsrechte der Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der Versorgungsforschung. Schmidt: „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen – zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten – einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.“ Deutliche Kritik übt Schmidt am VSG indes hinsichtlich der Vergütung apothekerlicher Leistungen. „Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben. Zwar hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll. Auch die Festsetzung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der GKV ist wie geplant erreicht. Allerdings fehlen ganz entscheidende Reformschritte, und zwar der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen“, sagt Schmidt. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.wir-sind-ihre-apotheken.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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