SPECTARIS: eHealth-Gesetz greift zu kurz

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) vorgelegt. Der Branchenverband SPECTARIS kritisiert, dass der Kabinettsentwurf nach wie vor zu kurz greift. „Wir bedauern, dass der Gesetzgeber die dringende Notwendigkeit einer Öffnung der aufzubauenden Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bereits jetzt mit dem vorgelegten eHealth-Gesetzentwurf aufgegriffen hat. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, weiter unausgeschöpft. Das Gesetz ist in dieser Form nicht mehr als ein Anschubgesetz für Telemedizin“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS. Man habe zwar ein Stück weit Verständnis dafür, dass die Bundesregierung prioritär auf das noch immer ausstehende Commitment der Ärzteschaft zu eHealth und Gesundheitskarte hofft, denn ohne die Ärzteschaft brauche es auch keine Telemedizin. Dennoch verliere man an wertvoller Zeit, wenn man jetzt ein derart restriktives Gesetz verabschieden würde, welches zudem viele Fragen unbeantwortet lässt. Ein Beispiel wäre die Frage, wer bestimmte telemedizinische Leistungen künftig übernehmen soll. Hierzu bedarf es der nichtärztlichen Leistungserbringer. Dies setzt aber voraus, dass auch sie in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Eine entsprechende Vergütung der Leistungen muss dann selbstverständlich erfolgen. In Berlin macht zudem das Gerücht die Runde, dass nach der Verabschiedung dieses ersten eHealth-Gesetzes ein zweites unmittelbar nachgeschoben werden soll, das dann insbesondere auch die Einbindung der nichtärztlichen Leistungserbringer zum Ziel haben soll. Somit müssen sowohl Patienten als auch Ärzte und andere Mitspieler im Gesundheitswesen weiter darauf warten, dass sämtliche Vorteile, die die Telemedizin für Patienten und medizinisches Personal bringen, zur Geltung kommen können. Bedauerlich ist außerdem, dass auch eine zweite elementare Forderung, das Gesetz nicht nur auf einzelne Anwendungen einer Telematikinfrastruktur zu begrenzen, nicht aufgegriffen wurde. Bereits heute würden jedoch wichtige Konsiliarleistungen für andere telemedizinische Leistungen angeboten. Es braucht daher einen offenen Katalog von zu vergütenden eHealth-Einsatzgebieten „Wir fordern den Gesetzgeber auf, schon mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer zu öffnen sowie einen Katalog weiterer, bereits heute angewandter eHealth-Einsatzgebiete zu erstellen. Sollte dies nicht mit diesem eHealth-Gesetz erfolgen, müsste zumindest unverzüglich ein zweites eHealth-Gesetz nachgeschoben werden. Die Ärzteschaft ihrerseits sollte erkennen, dass auch sie von einer Öffnung der Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer profitiert“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung des SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Staatssekretär Laumann zieht positive Zwischenbilanz der Entbürokratisierungs-Tour

Acht Bundesländer, zehn Städte und 3.300 Teilnehmer: Das ist die erste Zwischenbilanz der Entbürokratisierungs-Tour von Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung freut sich über die bisherige Resonanz der Tour: „Fast alle Veranstaltungen waren bis auf den letzten Platz ausgebucht – egal ob in Sachsen, in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen. Das Interesse der stationären und ambulanten Einrichtungen an der vereinfachten Pflegedokumentation ist riesengroß. Das zeigen mir nicht nur die bloßen Teilnehmerzahlen, sondern auch die vielen guten und interessanten Gespräche, die Elisabeth Beikirch vom Projektbüro EinSTEP und ich auf der Tour führen. Wir haben damit eine sehr gute Grundlage, um das Ziel der flächendeckenden Umsetzung zu erreichen. Das erleichtert auch den Einrichtungsträgern die unternehmerische Entscheidung, jetzt auf das neue Modell umzustellen. Wenn hier alle – alle Trägerverbände, die Pflegekassen, die Prüfdienste und die Heimaufsichten – an einem Strang ziehen und das Projekt engagiert unterstützen, schreiben wir am Ende eine tolle Erfolgsgeschichte.” Mit der Entbürokratisierungs-Tour informiert Staatssekretär Laumann über das so genannte Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Grundlegender Gedanke des Modells ist es, nicht mehr alles, was ganz normaler Pflegealltag ist, dokumentieren zu müssen, sondern „nur” noch das, was vom normalen Pflegealltag abweicht – zum Beispiel wenn ein Pflegebedürftiger plötzlich nicht mehr ausreichend trinkt oder Fieber bekommt. Das Strukturmodell ist mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kostenträger, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie mit den Ländern und Juristen abgestimmt und erfolgreich in über 60 Einrichtungen erprobt worden. „Mit der neuen Pflegedokumentation erleichtern wir die Arbeit der Pflegekräfte erheblich. Dadurch bleibt ihnen mehr Zeit für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen. Durch die Konzentration auf das Wesentliche erhöht sich die Qualität der Versorgung aus einem weiteren Grund: Wer sich zunächst durch einen Wust unnötiger Kästchen kämpfen muss, sieht manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Dadurch, dass nur noch die wirklich wichtigen Informationen festgehalten werden müssen, können sich die Pflegekräfte nun schneller einen Überblick über die nötige Versorgung der Pflegebedürftigen verschaffen”, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte wird seine Tour ab dem 23. Juni in fünf weiteren Städten fortsetzen. Hier die Termine im Einzelnen: 23.6.15: Karlsruhe, Südwerk Bürgerzentrum (11-14 Uhr) 23.6.15: Stuttgart, Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (16.30-19.30 Uhr) 24.6.15: Frankfurt, Gewerkschaftshaus (10-13 Uhr) 24.6.15: Koblenz, Kurfürstliches Schloss zu Koblenz, Kaiser- und Spiegelsaal (16-19 Uhr) 6.7.15: Ibbenbüren, Hotel Leugermann (10-13 Uhr) Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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G7-Gipfel setzt starkes gemeinsames Zeichen im Gesundheitsbereich

Anlässlich der Gipfelerklärung der G7 Staats- und Regierungschefs erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Es ist gut, dass es beim G7-Gipfel gelungen ist, ein starkes gemeinsames Zeichen für die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und Epidemien zu setzen. Zuletzt hat in großer Dramatik Ebola gezeigt: Es gibt keine weit entfernten Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass die G7-Staaten jetzt gemeinsam entschlossen Lehren aus der Ebola-Krise ziehen. Wir brauchen ein besseres globales Krisenmanagement auch im Gesundheitsbereich. Ganz wichtig ist, die Gesundheitssysteme vor Ort so zu stärken, dass sie für künftige Epidemien besser gerüstet sind. Krankheit kennt keine Grenzen und das gilt auch für die Therapien. Wie lange unsere Antibiotika noch wirken, hängt maßgeblich auch davon ab, wie sie weltweit eingesetzt werden. Schon heute sterben jedes Jahr 700.000 Menschen weltweit infolge einer Antibiotika-Resistenz. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine der tragenden Säulen unserer Gesundheitsversorgung weg. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und der Landwirtschaft sowie verstärkte Anstrengungen in der Forschung sind daher unerlässlich. Nach dem G7-Gipfel müssen jetzt weitere Schritte folgen. Für Anfang Oktober habe ich die G7-Gesundheitsminister nach Berlin eingeladen, um das weitere Vorgehen im Gesundheitsbereich zu besprechen.” Am Montagnachmittag haben die G7-Staaten eine Gipfelerklärung verabschiedet. Darin machen sie deutlich, dass sie starke Partner in der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sind und den Globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützen. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika sowohl in der Humanmedizin als auch der Landwirtschaft ist unerlässlich, um Resistenzbildungen zu vermeiden. Die Staats- und Regierungschefs der führenden G7-Staaten setzen sich daher dafür ein, dass Antibiotika nach individueller Diagnostik und zu therapeutischen Zwecken verabreicht werden. Der Verschreibungspflicht in der Humanmedizin sowie einem analogen Vorgehen in der Veterinärmedizin werden große Bedeutung beigemessen. Die Staats- und Regierungschefs diskutierten außerdem, welche Lehren die internationale Gemeinschaft aus der Ebola-Krise ziehen kann, um zukünftig besser auf Epidemien vorbereitet zu sein. Zentral ist die Stärkung von Gesundheitssystemen und die Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation. Die G7-Staaten wollen 60 Länder, einschließlich der westafrikanischen Länder, unterstützen. Zudem soll ein internationaler Pool von multidisziplinären Experten geschaffen werden, die im Krisenfall schnell einsatzbereit sind. Hierfür ist die WHO der zentrale Partner. Als drittes Gesundheitsthema diskutierten die Staats- und Regierungschefs, Maßnahmen zur Bekämpfung von vernachlässigten Tropenkrankheiten und einigten sich auf eine bessere Koordinierung der Forschungsaktivitäten. Von 8. bis 9. Oktober 2015 findet in Berlin ein Treffen der G7-Gesundheitsminister auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe statt.   Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de sowie unter www.g7germany.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Versorgungslücken bei Kinderarzneimitteln schließen: BfArM und Bundesgesundheitsministerium wollen Kinderzulassung für patentfreie Arzneimittel stärken

Beim Kinderarzneimittel-Symposium des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beraten heute 150 Fachleute über Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelsituation von Kindern und Jugendlichen. In dieser Altersgruppe werden häufig Arzneimittel eingesetzt, die nur an Erwachsenen geprüft worden sind. Die europäische Kinderarzneimittelverordnung hat zwar bei neu entwickelten Arzneimitteln Fortschritte erzielt. Zulassungs-Regelungen, mit denen auch bereits verfügbare und patentfreie Arzneimittel sicher bei Kindern angewendet werden könnten, werden von der pharmazeutischen Industrie jedoch kaum genutzt. Seit 2007 sind erst zwei solcher „PUMA“-Zulassungen (Paediatric use marketing authorisation) erfolgreich beantragt worden. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, der pharmazeutischen Industrie, Kinderärzten, dem Gemeinsamen Bundesausschuss und Patientenvertretern will das BfArM Hemmschwellen identifizieren und abbauen, um diese Zulassungsmöglichkeiten für Kinder zu stärken.  Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit: „Immer noch gibt es zu wenig Arzneimittel für Kinder und Jugendliche. Wir wollen die Zahl sicherer Kinderarzneimittel erhöhen. Dafür müssen die verfügbaren Arzneimittel daraufhin untersucht werden, ob und in welcher Dosierung und Darreichungsform sie für eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Ziel ist es, zu mehr zugelassenen Arzneimitteln für Kinder zu kommen und damit die Gesundheit unserer Kinder weiter zu verbessern. Die heutige Konferenz leistet dazu einen wichtigen Beitrag.” Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Die Arzneimittelsituation von Kindern und Jugendlichen muss dringend weiter verbessert werden. Mit der Weiterentwicklung bewährter und patentfreier Arzneimittel könnten Versorgungslücken in dieser Altersgruppe schnell geschlossen werden. Deshalb wollen wir mit dem Kinderarzneimittel-Symposium den Dialog zwischen den beteiligten Akteuren intensivieren und die Kinderzulassung für patentfreie Arzneimittel stärken.“   Versorgungslücken bei Kinderarzneimitteln Viele zugelassene Arzneimittel werden bei Kindern angewendet, ohne dass systematische klinische Studien zur Dosierung oder zur Darreichungsform für Kinder vorliegen. Dosierungen werden häufig nur an das Körpergewicht angepasst, obwohl sich der Stoffwechsel von Erwachsenen und Kindern – in Abhängigkeit von der kindlichen Entwicklungsphase – teils erheblich unterscheidet. In der Folge kann die für Erwachsene ermittelte Dosis für Kinder zu hoch oder zu niedrig sein oder die Anwendung zu selten oder zu häufig erfolgen. Eine eingeschränkte Wirksamkeit bis hin zur Unwirksamkeit sowie mögliche beträchtliche bis lebensbedrohliche Nebenwirkungen können die Folge sein. Wegen fehlender geeigneter Darreichungsformen müssen außerdem Tabletten für jüngere Kinder häufig zerkleinert und in Flüssigkeiten oder Lebensmittel eingerührt werden. Eine genaue Dosierung des Arzneimittels ist dann nicht immer sicher zu gewährleisten. Zudem ist bisher nicht ausreichend überprüft, inwieweit die Arzneimittelwirkung durch die beigemischten Lebensmittel beeinflusst wird. Paediatric use marketing authorisation – PUMA-Zulassung Aus Sicht des BfArM und des Bundesgesundheitsministeriums bieten viele verfügbare und bewährte Arzneimittel ein hohes Potential, durch Untersuchungen an Kindern Lücken bei der Versorgung mit sicheren geprüften und zugelassenen Arzneimitteln rasch zu schließen. Deshalb zielt das BfArM-Kinderarzneimittel-Symposium auf eine verbesserte Nutzung der zu diesem Zweck geschaffenen Zulassungsmöglichkeit der „Paediatric use marketing authorisation – PUMA“ ab. PUMA ermöglicht eine Anwendung bereits zugelassener und nicht mehr rechtlich geschützter Arzneimittel bei Kindern und räumt den Zulassungsinhabern weitergehende Schutzrechte ein. Bisher sind jedoch EU-weit seit 2007 erst zwei PUMA-Zulassungen erfolgreich beantragt worden. Folgemaßnahmen des BfArM-Kinderarzneimittel-Symposiums Als Ergebnis des Kinderarzneimittel-Symposiums wird das BfArM geeignete Folgemaßnahmen definieren, um die Anzahl der PUMA-Zulassungen gezielt zu erhöhen. Dazu müssen die verfügbaren Arzneimittel untersucht werden, ob und in welcher Dosierung und Darreichungsform sie überhaupt für eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein könnten.  Hier bedarf es einerseits der Mitwirkung der pharmazeutischen Industrie, die bereit sein muss, ihre Arzneimittel weitergehend zu beforschen. Darüber hinaus werden Sponsoren für klinische Prüfungen zur „Überleitung“ von Erwachsenenarzneimitteln auf Kinderarzneimittel benötigt, etwa die pharmazeutische Industrie oder auch Universitätskliniken. Und es bedarf der Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten, die systematische Untersuchungen als Prüfer durchführen können. Nicht zuletzt muss auch mehr Aufklärungsarbeit mit Blick auf die Bereitschaft von Eltern zur Teilnahme ihrer erkrankten Kinder an klinischen Studien geleistet werden. Eltern wünschen sich umfassende Daten zur Anwendung bei Kindern, stehen einer Teilnahme an klinischen Prüfungen aber oft sehr zurückhaltend gegenüber. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Salus BKK wechselt zum BITMARCK-Rechenzentrum in München

Die Salus BKK wird ab 01. Januar 2016 Kunde des BITMARCK-Rechenzentrums in München. BITMARCK übernimmt dabei unter anderem den Betrieb und die Betreuung von iskv_21c mit 250 Datensichtgeräten sowie umfangreiche Rechenzentrums-Dienstleistungen. Mit über 144.000 Versicherten und ca. 110.000 Mitgliedern bundesweit zählt die Salus BKK zu den traditionsreichsten Krankenkassen in Deutschland. „Ausschlaggebend für den Wechsel war für uns vor allem der gute Gesamteindruck, den uns die BITMARCK-Unternehmensgruppe vermittelt hat“, erläutert Ute Schrader, Vorstandsvorsitzende der Salus BKK. „Uns hat das komplette, qualitativ hochwertige und transparente Leistungspaket ebenso überzeugt wie ein persönlicher Besuch im modernen BITMARCK-Rechenzentrum am Standort München. So hat es sich schnell herauskristallisiert, dass BITMARCK für uns als Wachstumskasse die richtige Lösung für eine künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl auf technischer als auch auf fachlicher Ebene ist.“ Holger Witzemann, Geschäftsführer des BITMARCK-Rechenzentrums am Standort München, ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass uns die Salus BKK als zukünftigen Service-Partner für ihr Tagesgeschäft rund um die BITMARCK-Branchensoftware iskv_21c gewählt hat und dass Qualitätsaspekte dabei eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das beweist uns, dass wir mit unserem Anspruch am Markt richtig liegen, Kunden hochwertige IT- und Beratungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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BZgA: Alle reden über Antibiotikaresistenz: was ist das eigentlich?

Zur Behandlung von Infektionen beim Menschen, die durch Bakterien verursacht werden sind Antibiotika oft lebensrettende Arzneimittel. Denn Sie töten krankmachende Bakterien oder hemmen ihre Vermehrung so stark, dass die körpereigene Abwehr die Infektion eindämmen und schließlich besiegen kann. Von einer Antibiotikaresistenz spricht man, wenn Bakterien sich so verändern, dass diese sich gegen die Wirkung des Arzneimittels schützen können. Wenn es dann wirklich darauf ankommt, können die Antibiotika nicht mehr helfen. Die Anzahl der widerstandsfähigen („resistenten”) Bakterien nimmt weltweit zu. Auch die unnötige oder falsche Einnahme sowie das vorzeitige Abbrechen der Einnahme von Antibiotika können dazu führen, dass Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle Infektionen verlieren. Deshalb hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein neues Merkblatt zum richtigen Gebrauch von Antibiotika im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie veröffentlicht. Das Merkblatt liefert neben allgemein verständlichen Informationen zur Entstehung und Problematik von Antibiotikaresistenzen auch einfach umsetzbare Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Antibiotika-Arzneien. Das einseitige Merkblatt ist unter http://www.bzga.de/antibiotika als PDF-Download erhältlich und kann zum Beispiel auch bei der Verschreibung durch den Arzt oder Zahnarzt oder bei Abgabe des Medikamentes durch den Apotheker Patienten an die Hand gegeben werden. Das Merkblatt ist so gestaltet, dass es zudem im Posterformat gedruckt und in Arztpraxen oder Apotheken aufgehängt werden kann. Weitere Informationen zum richtigen Umgang mit Antibiotika und zu Antibiotikaresistenzen stehen auf den BZgA-Portalen http://www.frauengesundheitsportal.de/ und http://www.maennergesundheitsportal.de/. Unter http://www.infektionsschutz.de sind außerdem Bürgerinformationen zu MRSA und multiresistenten gramnegativen Bakterien, kurz MRGN, in mehreren Sprachen erhältlich. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Onlineportal für Arzt- und Kliniksuche modernisiert

Einfachere Suchfunktionen, übersichtlichere Darstellungen der Ergebnisse auch auf mobilen Geräten und ein angepasstes Design. Die BARMER GEK hat ihre Arzt- und Krankenhausnavis grundsätzlich überarbeitet. Beide Online-Portale basieren auf der „Weissen Liste“ und bieten Patienten wertvolle Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Krankenhaus. „Mit nur wenigen Klicks sind die Patienten umfassend über den passenden Arzt oder die passende Klinik informiert. Schließlich sind die Portale nach den aktuellen Ansprüchen der Internetnutzer überarbeitet worden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub.  Zentrale Grundlage des Arztnavis sind Bewertungen der Patienten, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Fragebogen beruhen. Bis heute wurden fast 300.000 Arztbewertungen abgegeben. „Versicherte, die ihren Arztbesuch bewerten, helfen anderen bei der Suche und geben ihrem Arzt eine faire und verlässliche Rückmeldung“, so Straub. Das gelte auch für das Krankenhausnavi. Das Portal vereint die Ergebnisse der von BARMER GEK, AOK und Weisser Liste durchgeführten größten Befragung in Europa zur Patientenzufriedenheit. Diese enthält zudem fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Mehr als 1,4 Millionen der rund drei Millionen kurz nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragten Versicherten sendeten ihren Fragebogen bisher zurück. Die Krankenhäuser erhielten laut Straub mit den Ergebnissen wichtige Anregungen für ihr Qualitätsmanagement. Dies unterstütze zugleich die in der geplanten Krankenhausreform geforderte stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausversorgung.  Zur besseren Ergebnisauswahl tragen in beiden Portalen neue Filterfunktionen bei, die beispielsweise die Eingrenzung auf überdurchschnittlich bewertete Ärzte oder Krankenhäuser mit überdurchschnittlich vielen Behandlungsfällen ermöglichen. Der Wechsel zwischen beiden Portalen ist jetzt mit einem einfachen Klick möglich.  Das BARMER GEK Arzt- und Krankenhausnavi finden Sie unter: https://arztnavi.barmer-gek.de  https://krankenhausnavi.barmer-gek.de Pressemitteilung der BARMER GEK 

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ISC Münster auf Erfolgskurs – Generalversammlung beschließt Zukunftskonzept 2018

Die Generalversammlung der ISC Münster eG beschließt auf ihrer Sitzung in Herford – beim Gesellschafter BKK HMR – die strategische Ausrichtung des IT-Dienstleisters für die GKV-Branche bis 2018. „Wir haben heute wegweisende Beschlüsse gefasst – und zwar durchweg einstimmig”, erklärt Achim Segler, Vorstand des ISC Münster. Besonderen Anklang bei den Gesellschaftern fand das Zukunftskonzept 2018, welches das ISC Münster in den kommenden Jahren weiter auf Erfolgskurs halten soll. Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Krankenkassen in den Bereichen Digitalisierung, innovatives Datenmanagement, Informations- und Datensicherheit sowie des steigenden Kostendrucks beim Umgang mit Versichertengeldern, wird das ISC Münster seinen Kunden in den kommen-den Jahren neue Produkte und Softwaredienstleistungen an-bieten. „Die IKK Südwest begleitet uns als Kunde seit der ersten Stunde”, erläutert Segler, „umso mehr freut es uns, dass mit der erfolgreichen Umstellung der Kasse nun alle Kunden des ISC Münster produktiv unter iskv_21c arbeiten und wir uns im Sinne unseres Zukunftskonzepts 2018 neuen Themen und Herausforderungen stellen können.” Neben der Feststellung des Jahresabschlusses stimmten die Gesellschafter auch einstimmig für die Entlastung des Vorstands. „Der weiteren konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern der BKK und der IKK sehen wir mit Freude entgegen”, bestätigt Gerhard Kroll, Bevollmächtigter der Generalversammlung des ISC Münster. Pressemitteilung des ISC Münster

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Schon 1.000 Ärzte profitieren von kostenloser Fortbildung zum Patientengespräch über HIV/Aids

Seit fünf Jahren unterstützt der Verband der Privaten Kranken­versicherung die Ärzte-Fortbildungen „Let’s talk about sex“. Aus diesem Anlass erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Nur eine Minderheit der Ärztinnen und Ärzte fühlt sich in der Beratung zu HIV/Aids oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten kompetent; viele wünschen sich dazu eine Fortbildung. Deshalb ermöglicht der PKV-Verband im Rahmen seines Engagements in der Primärprävention gezielte Fortbildungen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche AIDS-Hilfe – und das schon seit fünf Jahren. In Workshops auf Ärztekongressen oder als Teil von Studiengängen an mehreren deutschen Hochschulen bauen die teilnehmenden Mediziner nicht nur eigene Vorurteile und Berührungsängste ab. Sie lernen auch anhand von praktischen Beispielen, wie sie die Kommunikation mit ihren Patienten in solch sensiblen Situationen verbessern können. Inzwischen haben mehr als 1.000 Ärzte an einer solchen Fortbildung teilgenommen. Das zeigt nicht nur, dass die Nachfrage nach diesem Fortbildungsangebot unverändert hoch ist. Es belegt auch, wie wichtig es ist, auch Ärzte in eine erfolgreiche Präventionsstrategie mit einzubeziehen. Denn sie sind es, die an Aids Erkrankte behandeln und die eine HIV-Infektion möglicherweise zum ersten Mal diagnostizieren. Noch immer stecken sich jedes Jahr Tausende von Menschen in Deutschland neu mit HIV an. Und noch immer sind Ängste, Unwissen und Vorurteile groß. Aus diesem Grund unterstützt der PKV-Verband seit rund zehn Jahren die Präventionsarbeit gegen HIV/Aids mit mehreren Millionen Euro im Jahr.“ Pressemitteilung des verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV)

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Krankenkassen sollen nicht für geringe Innovationskraft der Arzneimittel bezahlen

Die Pharmaindustrie sieht sich als hoch innovativ und unverzichtbar für den Standort Deutschland. Darauf wird im Rahmen des Pharmadialogs gern hingewiesen. Auswertungen, die Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, kommen zu einem differenzierteren Ergebnis. Neue und patentgeschützte Präparate sind oft sehr teuer, können aber häufig gegenüber den bereits verfügbaren Mitteln keinen wesentlichen Zusatznutzen für den Patienten nachweisen. „Die Forschung und Entwicklung von Medikamenten ist wichtig. Auch wenn die Pharmaindustrie in Deutschland viele Arbeitsplätze bietet, dürfen Gewinne mit Arzneimitteln ohne Zusatznutzen aber nicht auf dem Rücken der Versicherten gemacht werden”, so Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. In den Innovationsreporten 2013 und 2014 und im Bestandsmarktreport wurden 57 Wirkstoffe anhand von Kriterien der evidenzbasierten Medizin und der TK-Verordnungsdaten analysiert. In der Ampelbewertung schafften es nur vier Präparate auf „grün”. 27 Arzneimittel wurden mit „gelb” gewertet und 26 mit „rot”. In die Bewertung flossen drei Dimensionen ein: Erstens, ob es bereits verfügbare Therapien zur Behandlung der jeweiligen Krankheit gibt. Zweitens, ob der Wirkstoff tatsächlich einen relevanten (Zusatz-)Nutzen vorweisen kann. Und drittens, ob die Kosten im Vergleich zu vorhandenen Therapien höher oder niedriger ausfallen. Trotz der geringen Innovationskraft verursachten diese Arzneimittel 2014 etwa zwölf Prozent der Bruttoarzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Eigentlich soll dies seit 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verhindert werden. „Das AMNOG soll dem Arzt eine Orientierung im Versorgungsalltag bieten. Wenn weiter teure Arzneimittel ohne Zusatznutzen für den Patienten verschrieben werden, ist das AMNOG noch immer nicht in der Arztpraxis angekommen”, so Baas. AMNOG muss im Ver­sor­gungs­all­tag ankommen Trotz der frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem AMNOG eingeführt hat, zeigt sich, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung oftmals noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber vorliegen, welchen therapeutischen Fortschritt neue Arzneimittel im realen Versorgungsalltag darstellen. Daher sollte die Industrie auch nach Zulassung zur Durchführung von qualitativ hochwertigen Versorgungsstudien verpflichtet werden. AMNOG muss ver­bes­sert werden Im Gegensatz zum starren AMNOG-System, sollten die Kassen zudem mehr Möglichkeiten bekommen individuelle Preisverhandlungen mit den Herstellern zu führen. Geheime Arzneimittelpreise und Rabatte schützen die internationalen Verhandlungspositionen der Pharmahersteller und flexible Lösungen können verhindern, dass Produkte aus rein wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt genommen werden. Beides führt zu einer besseren Versorgung und zu niedrigeren Preisen. Im Mai 2015 ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Situation geraten, dass er dem Arzneimittel Glybera (Wirkstoff: Alipogentiparvovec, Therapiekosten etwa eine Millionen Euro) per Gesetz zunächst einen Zusatznutzen attestieren musste, obwohl das Nutzen-Risiko-Verhältnis von der Europäischen Arzneimittelagentur noch nicht abschließend bewertet werden kann. Arzneimittel, die wie Glybera zur Behandlung von seltenen Erkrankungen (Orphan Drugs) eingesetzt werden, bekommen per Gesetz automatisch einen Zusatznutzen attestiert, wenn sie die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten. Das macht fachlich keinen Sinn. Denn auch wenn ein Arzneimittel für die Therapie einer seltenen Erkrankung entwickelt wurde, sollte es nur dann eingesetzt werden, wenn es einen wirklichen Zusatznutzen für die Patienten hat. Die Industrie ist zudem aufgefordert, die Qualität der Studien zu verbessern und die Ergebnisse transparenter zu machen. „Wer ein wirklich innovatives Arzneimittel entwickelt hat, muss vor wissenschaftlicher Evidenz nicht zurückschrecken und den Vergleich zu bewährten Präparaten nicht scheuen”, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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