Überarbeitung des Pflege-TÜV: „Kassen müssen einbezogen werden“

Die Große Koalition plant, den umstrittenen Pflege-TÜV erst im Jahr 2018 durch ein neues Benotungssystem zu ersetzen. Anlässlich einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Lübeck erklärt dessen Vorsitzender, Holger Langkutsch: „Der Verwaltungsrat der BARMER GEK sieht das unveränderte Festhalten an den umstrittenen Pflegenoten kritisch. Als Patientenvertreter fällt es mir ausgesprochen schwer, den Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form weitere zweieinhalb Jahre ertragen zu müssen. Im Durchschnitt bescheinigt der Pflege-TÜV den bundesweit über 12.000 stationären Pflegeeinrichtungen eine Note von 1,3. Möglich wird dies, weil wichtige Qualitätsparameter wie etwa die Medikamentenversorgung und weiche Faktoren wie Freizeitangebote gleich hoch bewertet werden. Um hier zu aussagekräftigen und patientenrelevanten Benotungen zu gelangen, müssen bei der anstehenden Erarbeitung eines neuen Bewertungssystems die Pflegekassen angemessen beteiligt werden. Der Pflege-TÜV hat seit seinem Start im Jahr 2009 weder die erhoffte Transparenz gebracht noch die Qualität in der Pflege positiv beeinflusst. Bei so viel gleichmacherischem Lob fällt es Pflegebedürftigen und deren Angehörigen schwer, gute von schlechten Pflegeheimen zu unterscheiden. Gerade deshalb ist es sehr bedauerlich, dass noch weitere zweieinhalb Jahre verstreichen sollen, bis den Betroffenen endlich aussagekräftige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bis das neue Bewertungssystem ab dem Jahr 2018 steht, können Betroffene insbesondere die Hilfe der Pflegekassen verstärkt nutzen. Wir können Pflegebedürftigen und Angehörigen oftmals bei der Wahl eines Anbieters entscheidend helfen, weil wir über jahrelange Erfahrungen mit Heimen und ambulanten Pflegediensten verfügen.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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Warum zuviel Fruchtzucker schädlich ist

Viele Menschen halten den Fruchtzucker (Fruktose) für gesünder als anderen Zucker, immerhin kommt er ja im ach so gesunden Obst vor. Und tatsächlich führt Fruktose im Gegensatz zur Glukose nicht zu so einem starken Anstieg des Blutzuckerspiegels und in der Folge nicht zu einem so dramatischen Anstiegs des Insulins. Doch hat Fruktose einige andere Nachteile. […]

OneWeb sammelt $500 Millionen ein

OneWeb LLC, ein Startup-Unternehmen, das mit einer Riesenflotte kleiner Satelliten über das Ku-Frequenzband globalen Internetzugang schaffen will, hat gestern angekündigt, dass es gelungen ist, Kapital in Höhe von 500 Million Dollar zu sammeln. Die Investoren sind großenteils etablierte terrestrische Netzwerkbetrieber,es gehört dazu aber auch Intelsat, ein großer Betreiber eines Satellitennetzwerks.

BDPK-Bundeskongress und Mitgliederversammlung: Private Klinikunternehmen bestätigen Verbandspräsidentin Dr. Katharina Nebel im Amt und wählen zwei neue Vorstandsmitglieder

Bei seinen turnusmäßigen Vorstandswahlen am 25. Juni 2015 wählte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in Stuttgart Dr. Katharina Nebel für eine dritte Amtsperiode als Präsidentin. Als neue Mitglieder wurden Dr. Marina Martini, Geschäftsführerin der Ameos AG Zürich und Dr. Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg, in den Vorstand berufen. Friedel Mägdefrau stand nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung und schied nach 24 Jahren aus dem Vorstand aus. Im Rehafachforum diskutierten Politik, Verband und Kostenträger die Weiterentwicklung und den Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitiation. Heike Baehrens, MdB, betonte die zentrale Funktion der Hausärzte bei der Erkennung des Rehabilitationsbedarfs. „Die Feststellung des Reha-Bedarfs muss zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, nicht wenn schon Pflegebedürftigkeit aufgetreten ist.“ Wichtig ist dabei ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Reha-Leistungen. Prof. Gregor Thüsing von der Universität Bonn geht davon aus, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten mit der Änderung des § 40 im GKV-VSG gestärkt wird. „Krankenkassen müssen die Bedürfnisse der Versicherten bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationseinrichtung berücksichtigen. Dabei müssen sie im Einzelfall entscheiden.“ Die Praxis, Kliniklisten ausschließlich nach Preisgesichtspunkten für die Zuweisung zu erstellen, müsse neu bewertet werden. Im Krankenhausforum wurde über die aktuelle Krankenhausreform und ihre Auswirkungen auf die Versorgung diskutiert. Dr. Boris Augurzky betonte den Handlungsbedarf für eine leistungsfähige  und wirtschaftliche Krankenhauslandschaft, besonders vor dem Hintergrund, dass Mitte der 2020er Jahre die sozialen Sicherungssysteme in große Gefahr geraten. Prof. Dr. Jonas Schreyögg sagte in seinem Vortrag, dass die Stärkung von Qualität als Wettbewerbsparameter grundsätzlich begrüßenswert sei, doch dass es auf die Umsetzung im GBA ankomme. Die Politik verteidigte die Krankenhausreform. „Ein Abbau der Überkapazitäten und die Sicherstellung der Versorgung ist unumgänglich“, so Lothar Riebsamen, MdB. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann sagte, dass mit der Einführung des DRG-Systems kein Strukturwandel erreicht worden sei. Daher sei der Ansatz zu begrüßen, dies über die Qualitätsausrichtung umzusetzen, was im Gesetzentwurf klar definiert sei. Vorstandswahl Die Wahl erfolgte im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des BDPK, der die Interessen der rund 1.000 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft vertritt. Der Versammlung vorausgegangen war ein Kongress mit rund 250 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Dem Vorstand des BDPK gehören zwölf Mitglieder an, die laut Satzung alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt oder neu gewählt werden. Mitglieder des aktuellen BDPK-Vorstands sind: Dr. Katharina Nebel M. Sc. (Präsidentin), Geschäftsführende Gesellschafterin der Private Kliniken Dr. Dr. Nebel, Vlotho Dr. Ulrich Wandschneider (1. Vizepräsident), Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg Dr. Michael Philippi, (2. Vizepräsident), Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG, München Dr. Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg GmbH & Co. KG Dr. Francesco De Meo, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Norbert Glahn, Vorstandsvorsitzender der AHG – Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Dr. Markus Hamm, Geschäftsführer Schön Klinik, Prien am Chiemsee Dr. Marina Martini, Geschäftsführerin der Ameos AG Zürich Berthold Müller, Geschäftsführender Gesellschafter Pre.Di.Ma. GmbH Herbert-M. Pichler, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Privatkrankenanstalten Bayern und Geschäftsführer der Futura Med Beratungsgesellschaft, München Ellio Schneider, Geschäftsführer der Waldburg-Zeil Kliniken, Isny-Neutrauchburg Dr. Dr. Martin F. Siebert, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG  

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oscare® GKV-FI ZERTIFIZIERT

oscare® GKV-FI ist ordnungsgemäß entwickelt, qualitätsgesichert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Diese Feststellung steht am Ende der Zertifizierung IDW PS 880, einem Wirtschaftsprüfungsstandard für Softwareprodukte. Die Bescheinigung entlastet oscare®-Kunden im externen Prüfungsumfang bei Jahresabschlüssen. Die Zertifizierung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Gummersbach im April 2015 für die Jahresrechnung 2014. Software und Entwicklungsprozess bilden Prüfgegenstände An eine Software zur Rechnungslegung werden durch Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung zwingende Anforderungen gestellt. Diese betreffen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat Prüfkriterien für eine Zertifizierung definiert und im Prüfstandard PS 880 für Softwareprodukte festgelegt. Prüfgegenstand für eine Zertifizierung bilden zum einen die Softwarebestandteile, die bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung unterstützen. Für AOK Systems Kunden handelt es sich hier um das Produkt „GKV-FI“ mit Stand Release oscare® 4.01, inklusive aller Support Packages und relevanten Change Requests sowie Weiterentwicklungen für die Jahresrechnung 2014. Zum anderen setzt die Erteilung des Zertifikats auch eine erfolgreiche Verfahrensprüfung des Softwareentwicklungsprozesses voraus. Sie bestätigt z.B., dass gesetzliche Änderungen in der Software durchgeführt, getestet und qualitätsgesichert den Kunden zur Verfügung gestellt werden. „Wir haben mit den Auditoren knapp 400 Dokumente zu unserem Produkt und dem Softwareentwicklungsprozess durchgearbeitet. Bei der Produktprüfung blieb kein Stein auf dem anderen. Die durchgängige Dokumentation der Testfälle und das Abnahmeverfahren der AOK Systems haben bei der Prüfung geholfen. Beides wurde auch bei den praktischen Tests durch die Prüfer der DHPG bestätigt“, berichtet Tanja Willeke von der AOK Systems, Teamleiterin Quality Assurance und Projektverantwortliche des sechsköpfigen Projektteams. „Das von uns geprüfte Softwareprodukt GKV-FI ermöglicht in der oscare® Version 4.01 bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung“, erläutert Geschäftsführer Markus Müller von der DHPG und Mitglied im Projektteam. Er überreichte den AOK Systems Geschäftsführern Klaus Schmitt und Rüdiger Bräuling am 06.05.2015 das Zertifikat. „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Es bestätigt unseren Kunden, dass mit oscare® eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung möglich sind“, so Rüdiger Bräuling. Kunden der AOK Systems können das Prüfergebnis für Ordnungsmäßigkeitsprüfungen verwenden und damit z.B. den Prüfungsumfang von Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfungen und internen Revisionen verringern. Pressemitteilung der AOK Systems  

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