AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015

In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht. Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken. Pressemitteilung der AOK Bayern

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“Gefahr erkannt, doch nicht gebannt!”

Governance Quick Check zum 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS “Moderne Krankenhäuser benötigen wirksame Governance-Systeme als Fundament guter Unternehmensführung”, betont Prof. Dr. Volker Penter, Leiter Gesundheitswirtschaft von KPMG Deutschland. Dazu zählten ein Risiko- und Compliance-Management-System, ein internes Kontrollsystem und die interne Revision. Leider werde in der Praxis noch zu häufig nach dem Motto “Gefahr erkannt, doch nicht gebannt!” gehandelt. … Weiterlesen

Die BKK vor Ort wird VIACTIV

„Unsere BKK vor Ort geht ab heute ganz neue Wege. Wir werden uns als neue Marke spätestens im Herbst etablieren und als VIACTIV Krankenkasse an den Start gehen“, erklärt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort. „Dies ist ein Aufbruch in eine neue Ära einer traditionellen Betriebskrankenkasse im Wettbewerb.“ Die VIACTIV steht für Sport und Sportlichkeit: „Unter diesem neuen Markennamen werden wir als sportlichste Krankenkasse Deutschlands auftreten. ‚Sportlich‘ beinhaltet Werte wie gesund, fit und lebendig – aber auch fair. Außerdem unterstreicht ‚sportlich‘ unseren besonderen  Leistungsanspruch, dem wir uns verpflichtet fühlen“, so der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Ludger Hamers. „Bei der VIACTIV versichert zu sein, bedeutet aktive Prävention und hochqualifizierte Unterstützung bei der Genesung. Unsere Philosophie ist lebensbejahend und fördert die Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter“, führt Klaus-Peter Hennig, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der BKK vor Ort, aus. Die neue Marke setzt Akzente und hebt sich deutlich aus dem Feld der Gesetzlichen Krankenkassen ab. „Jetzt ist auf den ersten Blick deutlich erkennbar, um welche Krankenkasse es sich handelt. Da hatte es die BKK vor Ort in den letzten Jahren manchmal – trotz sehr guter Service- und Kundenbewertungen – schwer“, erklärt Vorstand Roland Wien. Bei der Personalversammlung der BKK vor Ort wurde am Freitag, dem 19. Juni 2015, in Oberhausen das neue Markenkonzept der Belegschaft vorgestellt. Ab Oktober wird die VIACTIV Krankenkasse an den Markt gehen. Pressemitteilung der BKK vor Ort

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Forum „3D-Druck in der Medizintechnik“

Vorbei sind die Zeiten, in denen 3D-Drucker ausschließlich in FuE-Abteilungen zum Rapid Prototyping eingesetzt wurden. Inzwischen steht die additive Fertigung vor dem Durchbruch zur Massenproduktion, in vielen Branchen ist sie bereits Wirklichkeit. Immer öfter wird dabei auch über Medizinprodukte aus dem Drucker berichtet. Ob Hörgeräte, Zahnersatz, Bein-, Arm- und Handprothesen oder Implantate bis hin zu künstlicher Haut oder Organen – alles scheint möglich zu sein. Doch was ist bereits Realität, was Vision? Wo liegen die Chancen, wo die Grenzen additiver Verfahren in der Medizintechnik? In welchen Bereichen wird sich gedruckte Medizintechnik wirklich durchsetzen? Welche Vorteile ergeben sich für die Patienten? Wie bewährt sich 3D-Technik im harten Klinikalltag? Welche Konsequenzen für die Hersteller ergeben sich beispielsweise aufgrund der Individualisierung in Bezug auf Produktionsprozesse, Zulassungs- oder Haftungsfragen? Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Zulieferindustrie? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Forums 3D-Druck in der Medizintechnik – Quo vadis? erörtert, welches am 29. September 2015 in Mannheim stattfindet. Veranstalter sind das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA sowie der Industrieverband SPECTARIS. Weitere Informationen zum Forum und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der SPECTARIS-Website unter www.spectaris.de/3d-druck/. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Vorstellung RWI-Faktenbuch Krankenhäuser 2015: Wettbewerb schafft Lösungen

Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am besten zu erreichen.  Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der Krankenhäuser in privater Trägerschaft“ wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis 2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet.  Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten. Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern. Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“ Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Patienten die Leidtragenden, so Philippi. Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen” Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr. Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken, die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der Bevölkerung umsetzen. Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“ Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPK-Vizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr. Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich. Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das zentrale Problem der seit Jahren ungen&uu ml;genden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken

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DKG und ver.di stimmen überein: Krankenhäuser brauchen mehr Personal und gesicherte Personalfinanzierung

Anlässlich des heutigen bundesweiten ver.di-Aktionstages in den Krankenhäusern und der gleichzeitig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz richtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Forderungen von Trägern und Mitarbeitern der Krankenhäuser an die Politik. Der DKG-Präsident erklärt: „Die Politik hat Qualität und Patientensicherheit als zentrales Ziel dieser Reform formuliert. Dafür brauchen die Krankenhäuser eine deutlich bessere Personalausstattung und müssen diese auch auf Dauer finanzieren können. Zur Sicherung des steigenden Personalbedarfs müssen die Krankenhäuser gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze bieten können. Im krassen Widerspruch dazu stehen viele der vorgesehenen Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung. Die angespannte Personalsituation in den Krankenhäusern würde durch die geplante Krankenhausreform nochmals deutlich verschärft werden.“ Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten: –    Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren. –    Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden. –    Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden. –    Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demographie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 Prozent und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet. –    G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden. –    Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren. Ohne diese Änderungen des Gesetzentwurfes kann die Personalausstattung nicht verbessert werden. Darin stimmen die Krankenhausträger und die Gewerkschaft ver.di überein. In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lässt sich nicht normativ festlegen und ist von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig und kann deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG

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“In Wirklichkeit …” – Gehirn, Geist, Gott

Ich habe jetzt erst gesehen, dass ein früherer Vortrag von mir, der inhaltlich gut hier zu meinem Blog WIRKLICHKEIT passt, von den Veranstaltern in Lüneburg bei YouTube online gestellt wurde. Manche Gedanken von damals (2010) sind vielleicht nicht mehr auf dem allerletzten Stand, aber im Großen und Ganzen spiegelt der Vortrag meine Überlegungen zum Verhältnis von Hirnforschung (Naturwissenschaft) und Theologie noch immer wieder. Die “Theologische Replik” beginnt bei 57:00.  

Alles ausser Tabletten …

Abends um … kurz vor Bestellschluss. Junger Mann in der Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Er reicht es mir mit folgenden Worten: „Meine Frau kann keine Tabletten schlucken. Keine. Nicht einmal ganz kleine. Sie hatte einen Unfall und einen gebrochenen Arm – wir waren im Spital und das ist das Rezept, das sie mir […]

Fliegenfallen gegen den Weltraumschrott

Internationale Konferenzen werden zu dem Thema veranstaltet, Heerscharen von Ingenieuren haben sich bereits die Köpfe zerbrochen, wie man ihn wieder los wird: Den Weltraumschrott. Er ist nicht nur ein Ärgernis, sondern eine regelrechte Gefahr für Satelliten, Raumstationen und überhaupt alles, was im Orbit noch irgendeine Funktion erfüllen soll. Astroscale, ein Privatunternehmen aus Singapur, hat auf der Luft- und Raumfahrtausstellung “Salon du Bourget” in Paris nun seinen höchst eigenen Schrottbeseitiger vorgestellt. Er hört auf den Namen Adras-1 und besteht aus einemweiter