#Wirtschaft: Lässt sich Kundenservice überprüfen und so verbessern? http://tuv.li/1tNyEey #InsideTÜVR #TÜV Rheinland
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Der AOK-Bundesverband wendet sich gegen Forderungen aus Pharmaindustrie und Ärzteschaft, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmaunternehmen verhandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel pauschal für wirtschaftlich zu erklären. „Das sind lediglich Preise, die auf Basis eines zuvor festgestellten Zusatznutzens für ganz konkrete Anwendungsgebiete bestimmt werden. Mit Wirtschaftlichkeit hat das zunächst noch gar nichts zu tun“, stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Es gebe keinen Grund, vom Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs abzurücken und die Ärzte aus ihrer Verantwortung für eine auch wirtschaftliche Verordnungsweise zu entlassen. Litsch: „Wenn Ärzte die Wahl zwischen mehreren Arzneimitteln mit gleichem Nutzen und gleicher medizinischer Notwendigkeit haben, dann sollten sie auch weiterhin das wirtschaftlichste Arzneimittel darunter aussuchen.“ Mit ihren Forderungen reagieren Pharmaindustrie und Ärzteschaft auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin/Brandenburg von Anfang März, der die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen für teilweise rechtswidrig erklärt. Litsch kritisiert, dass nun von Pharmaseite unter Patienten die Angst vor Versorgungsengpässen geschürt wird: „Die Behauptung, dass mit dem Beschluss des Landessozialgerichts gegen Mischpreiskalkulationen plötzlich 40 Prozent der Patienten ihr Arzneimittel nicht mehr erhalten, ist reine Panikmache. Offenbar werden hier mit einem Taschenspielertrick die vom Gemeinsamen Bundesausschuss theoretisch angenommenen Patientenkollektive in der aktuellen Versorgung bereits als real postuliert.“ Dadurch seien die in den Raum gestellten Patientenzahlen völlig übertrieben. Auch sei verwunderlich, in welchem Ausmaß die Pharmaindustrie den Ärzten unterstellt, an den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbei zu therapieren, indem sie die neuen Arzneimittel nicht indikationsgerecht verordneten. Und die beschworene Regressgefahr für Ärzte sei ebenfalls unbegründet. Die Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigten regelmäßig, dass Regresse gegen Ärzte heute kaum mehr ausgesprochen werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung beweise hier Augenmaß. Litsch weiter: „Statt nach genereller Freistellung vom Wirtschaftlichkeitsgebot zu rufen, sollten Arzneimittelhersteller und Ärzte daran mitwirken, schnellstmöglich ein detailliertes Arztinformationssystem auf die Beine zu stellen.“ Darin müssten Informationen zu den Bewertungen des G-BA ebenso wie die Frage der Therapiekosten aufbereitet sein, damit die ärztliche Verordnungspraxis effizient unterstützt wird. Das LSG hat Anfang März in einem Einstweiligen Rechtschutzverfahren zum Arzneimittel Albiglutid einen Schiedsspruch außer Kraft gesetzt mit der Begründung, die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen sei teilweise rechtswidrig. Sie verstoße gegen den Paragrafen 130b Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs, wonach bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen keine höheren Kosten entstehen dürften als durch die zweckmäßige Vergleichstherapie. Der ausgehandelte Erstattungsbetrag sichere zudem nicht automatisch die Wirtschaftlichkeit in allen Anwendungsgebieten. Der G-BA könne vielmehr durch Verordnungseinschränkungen bei Indikationen ohne Zusatznutzen die Bildung eines nutzengerechten Erstattungsbetrages ermöglichen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2017 um 3,1 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro gestiegen. Das ist weniger als in der Rahmenvorgabe von Ärzten und Krankenkassen erwartet (3,2 Prozent) und bedeutet eine Wachstumsabschwächung im dritten Jahr in Folge – nach 8,9 Prozent (2014), 5,0 Prozent (2015) und 3,8 Prozent (2016). Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Obwohl sich die Anzahl der GKV-Versicherten um knapp 800.000 (ein Prozent) auf fast 73 Millionen erhöht hat, sank die Zahl der verordneten Arzneimittelpackungen um 2,1 Prozent auf 741 Millionen. Ersten Analysen zufolge sind vor allem Magensäureblocker wie Omeprazol und Pantoprazol seltener verschrieben worden. In der Endabrechnung werden die Arzneimittelausgaben noch niedriger ausfallen. Denn in der DAV-Statistik sind die Einsparungen der Kassen durch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern noch nicht berücksichtigt. Diese betrugen allein in den ersten neun Monaten 2017 schon 2,9 Mrd. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Die Arzneimittelausgaben steigen weiterhin, aber erwartungsgemäß immer moderater“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir haben mehr Versicherte und immer mehr ältere Patienten. Das trägt ebenso wie der medizinische Fortschritt zu den Kosten bei. Wenn mehr Patienten länger und besser leben können, darf man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Deshalb sei auch für 2018 eine Steigerung von 3,2 Prozent für die Arzneimittelausgaben von Ärzten und Krankenkassen eingeplant worden. Becker weiter: „Nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung geht an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Ausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent. Auf der anderen Seite sind die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stark gestiegen. Zudem erzielen die Kassen Einsparungen durch Rabattverträge für Generika und durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern bei neuen Medikamenten mit festgestelltem Zusatznutzen. Trotz der prall gefüllten Börse klagen aber manche Kassenvertreter über hohe Ausgaben und wollen weitere Kürzungen diskutieren. Mich ärgert das, und die Versicherten können das sowieso nicht mehr nachvollziehen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Das komplexe Entwicklungsprojekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen schreitet weiter voran. Die beauftragten Industrieunternehmen befinden sich derzeit in der Entwicklung, dem Aufbau und der Integration der Infrastrukturkomponenten. Ein wesentlicher Bestandteil der Integration ist der Aufbau der zentralen Dienste der Telematikinfrastruktur (TI). In einem ersten Schritt wurden die Fachdienste der Krankenkassen zur Unterstützung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) bereits Mitte 2014 angebunden. Die Telematikinfrastruktur (die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“) ist nun für den zukünftigen Betrieb mit Echtdaten von rund 70 Millionen elektronischen Gesundheitskarten aufgebaut und wurde Ende April nach intensiver Prüfung durch die gematik zur Nutzung freigegeben. Die TI kann damit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern in den Praxisbetrieb übergehen, sobald die dazugehörigen Zugangsgeräte wie der Konnektor fertig sind. Daran arbeitet die Industrie derzeit mit Hochdruck. Erstes Bestandsnetz angebunden und Sicherheitsinfrastruktur zugelassen Auch weitere Projekterfolge konnten Ende April erzielt werden. So wurde ein erstes Bestandsnetz von Heilberuflern – das sichere Netz der KVen (SNK), erfolgreich an die TI angebunden. Die gematik arbeitet nun bereits daran, ebenfalls ein bestehendes Zahnärzte-Netz anzubinden. Zudem wurde in der TI ein Konfigurationsdienst bereitgestellt, um damit Softwareupdates und aktualisierte Konfigurationen den dezentralen Komponenten anzubieten. Um das Gesundheitswesen datenschutzkonform und sicher zu vernetzen, müssen sich darüber hinaus alle Beteiligten im Netz als zugangsberechtigt identifizieren lassen – seien es Versicherte, Heilberufler, medizinische Institutionen, dezentrale Komponenten (wie z.B. Konnektoren in den Praxen) oder auch Dienste der zentralen TI-Plattform. Die technische Identifikation erfolgt verschlüsselt über Sicherheitsinfrastrukturen (Public Key Infrastructures – PKI). Die PKI für die Komponenten und Dienste der TI wurde nun von der gematik für den Betrieb zugelassen. Erprobungsstart Voraussichtlich im Herbst 2015 kann mit der Erprobung bei allen Teilnehmern begonnen werden. Bereits vorher werden die Inbetriebnahme und die Zulassung abgeschlossen. An der Erprobung des Online-Versichertenstammdatenabgleichs nehmen in zwei Testregionen insgesamt je 500 Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie fünf bzw. sechs Krankenhäuser teil. Nach aktueller Planung wird sich die Erprobung der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der sicheren Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE)[1] der Erprobung VSDM anschließen. In der Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) wurde bereits im März die Teilnehmergewinnung erfolgreich abgeschlossen. Die gematik hatte die Liste der Erprobungsteilnehmer geprüft, die von dem beauftragten Industriekonsortium CompuGroup Medical AG, PwC Strategy& (Germany) GmbH und KoCo Connector AG für die Erprobung gewonnen werden konnten. Sämtliche Auswahlkriterien wurden erfüllt: Dazu gehörte unter anderem, dass Praxen mit verschiedener Größe und unterschiedlichen IT-Verwaltungssystemen ausgewählt wurden. Auch sollten Praxen mit mobilen Kartenlesegeräten und unterschiedlichen Internetanbindungen dabei sein. Damit wird sichergestellt, dass künftig alle Systeme in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden können. Wissenschaftliche Evaluation Die Erprobung wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet. Ziel der wissenschaftlichen Evaluation ist, die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der neuen technischen Prozesse mit der elektronischen Gesundheitskarte zu analysieren. Dies erfolgt aus Sicht der Anwender, also der an der Erprobung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sowie aus Sicht der Beteiligten, also der Patienten. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Einführung der Anwendungen und Basisdienste auf interne Prozesse und Strukturen in den Institutionen der Leistungserbringer betrachtet. Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation werden Empfehlungen für den bundesweiten Rollout abgeleitet. Die gematik hat im September 2014 die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation wird das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen. Notfalldatenmanagement Die gematik-Gesellschafter haben in der 48. Gesellschafterversammlung im November 2014 das Vorhaben „Notfalldatenmanagement-Sprint“ beschlossen, in dem bereits heute Prozesse aus der späteren Projektphase des Notfalldatenmanagements (NFDM) evaluiert werden. Hierbei soll bereits ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur untersucht werden, ob das Einwilligungsverfahren des Versicherten in die freiwillige Anwendung und das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes alltagstauglich sind sowie durch die Patientenverwaltungssysteme ausreichend unterstützt werden. Da die Integration von NFDM in die Primärsysteme für die Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten bedeutsam ist, können so gegebenenfalls Optimierungspotenziale frühzeitig erkannt und genutzt werden, bevor die eigentliche Erprobung beginnt. Pressemitteilung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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