#Wirtschaft: Lässt sich Kundenservice überprüfen und so verbessern? http://tuv.li/1tNyEey #InsideTÜVR #TÜV Rheinland
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Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist ein Thema, das zwar schon lange diskutiert wird, aber noch immer nicht ausreichend im Versorgungsalltag angekommen ist. Dabei sollte es selbstverständlich sein, in der Therapie auf Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu achten. In der Realität hakt es noch, so lautet das Fazit der Konferenz „Innovationen für mehr Sicherheit“ der Techniker Krankenkasse (TK). Vertreter der Patienten, Ärzte, Apotheker, Wissenschaftler und die gemeinsame Selbstverwaltung kamen hier zu Wort und diskutierten Strategien, um die Situation zu verbessern. „Wir diskutieren das Thema schon seit vielen Jahren und haben in der Vergangenheit auch immer wieder gute Projekte gesehen. Im Praxisalltag ist davon aber bisher nicht genug angekommen. Das ist zum Nachteil für die Patienten“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK. „Wichtig bei der Arzneimitteltherapie ist, dass der richtige Patient die für ihn richtigen Medikamente erhält und auch über seine Therapie Bescheid weiß.“ „Um die Patientensicherheit zu verbessern, wird der Innovationsfonds sich in seinem ersten Jahr auch mit der Möglichkeit der Förderung von Projekten befassen, die eine Verbesserung der AMTS im Fokus haben“, so Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ballast: „Der Innovationsfonds bietet Chancen, das Thema voran und vor allem zu den richtigen Patienten zu bringen. Nicht jeder über 65 mit mehr als drei Medikamenten muss überprüft werden. Ein gezielter Einsatz bringt mehr als die Gießkanne.“ Daher sei ein Ansatz vielversprechend, bei dem zunächst eine Strategie entwickelt wird, um die richtigen Patienten für eine Medikationsanalyse zur Förderung der AMTS zu finden. Denn ein pauschales Vorgehen, wenn der Arzt bei jedem zweiten Patienten die Therapie überprüfen soll, sorgt nur dafür, dass der Arzt die AMTS durch „Alarm-Müdigkeit“ im Alltag wieder aus den Augen verliert. Genau aus diesem Grund findet das Thema im Praxisalltag heute zu wenig Beachtung. Mit Unterstützung von digitalen Lösungen sind zugeschnittene Kommunikationsmaßnahmen umsetzbar, die den Arzt nur dann aufmerksam machen, wenn es besonders wichtig ist. „Hier könnten in Zukunft auch die Daten der Krankenkassen dafür sorgen, dass die Ärzte zielgerichtet jene Patienten ansprechen, für die eine besondere Überprüfung der Arzneimitteltherapie notwendig ist“, so Professor Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Außerdem sollten die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in die Leit-linien aufgenommen werden, um Ärzten eine umfassendere Entscheidungsmöglichkeit bei der Therapiewahl zu bieten. Wenn ein neues Medikament nicht besser ist als das bereits vorhandene, dann ist es oftmals besser, auf dasjenige zurückzugreifen, für das es bereits umfangreiche Erfahrungen und Studien gibt. Das Feld der AMTS ist groß. Es fängt bei dem Einsatz von Antibiotika bei viralen Effekten an und geht bis zu mutigen Entscheidungen, bestimmte Therapien zu verschieben oder auf den Einsatz von bestimmten Medikamenten zu verzichten. Für Patienten und Fachkreise gibt es bereits heute unterschiedliche, jeweils auf die Zielgruppe zugeschnittene Informationsangebote der TK. Seit über zehn Jahren bietet die TK mit der „Versicherteninformation Arzneimittel“ (TK-ViA) eine Auflistung der verordneten Medikamente, ähnlich dem Medikationsplan wie er frühestens im Herbst 2016 eingeführt werden wird. Der Medikations-Check-up 60+ soll diejenigen Patienten mit Multimedikation identifizieren, die mehrere Arzneimittel bekommen und ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen haben. Die TK-ArzneimittelCoaches stehen den Kunden mit Typ-2-Diabetes und Rheuma zur Seite und beraten sie telefonisch sowie in Zusammenarbeit mit Apothekern über die Therapie. Zukünftig steht dieses Angebot auch für Patienten mit KHK (Koronarer Herzkrankheit) zur Verfügung. Auch bei jungen Menschen kann AMTS ein wichtiges Thema sein, zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Anti-Baby-Pille. Die TK bietet deshalb auch zu diesem Thema ein Informationsangebot für junge Frauen und Gynäkologen an. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz greift Verordnung und Richtlinie auf und soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und schafft das Grundgerüst für das künftige deutsche Datenschutzrecht. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen bereichsspezifischen Gesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch. Der nun vorliegende Entwurf wurde auch auf Initiative der BfDI gegenüber Vorentwürfen bereits verbessert. Zwar wird der für den Datenschutz zentrale Grundsatz der Zweckbindung noch zu sehr beschränkt. Allerdings dürfen nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken wird nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Bei etlichen Punkten fordert die BfDI aber weitere Verbesserungen: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten. Problematische Einschnitte bei Betroffenenrechten Kritisch betrachtet werden müssen auch Einschränkungen der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, etwa beim Auskunftsrecht oder beim Widerspruchsrecht. Die Datenschutzgrundverordnung lässt solche Beschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen zu. Einige der von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen gehen aber zu weit und sind problematisch, erklärt Andrea Voßhoff. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente und einheitliche Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien. Dafür wird bei der BfDI eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eingerichtet. Auch wird die BfDI als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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Ex-Minister Jost de Jager zu Gast bei „Mensch Wirtschaft“ auf Hamburg1 Was ist anders in der Wirtschaft als in der Politik? Dieser Frage geht der Moderator der Sendung „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1, Prof. Heinz Lohmann, in der aktuellen Ausgabe im Gespräch mit seinem Gast, Jost de Jager, nach. Der ehemalige Schleswig-Holsteinische Wirtschaftsminister ist heute Senior … Weiterlesen →