#Wirtschaft: Lässt sich Kundenservice überprüfen und so verbessern? http://tuv.li/1tNyEey #InsideTÜVR #TÜV Rheinland
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Die bundesweit wählbare hkk (Handelskrankenkasse) erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar moderat auf nur 0,59 Prozent und ist damit 0,51 Prozentpunkte günstiger als der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent, den die deutschen Krankenkassen 2016 erheben werden. Auch die Anhebung um 0,19 Prozent liegt bei der hkk geringfügig unter den 0,2 Prozent, um die der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt. Damit bleibt die hkk eine der günstigsten Krankenkassen bundesweit. Im Vergleich zu teuren Kassen, bei denen eine Erhöhung auf bis zu 1,5 Prozent erwartet wird, können hkk-Mitglieder 2016 deutlich sparen: Bei Einkünften an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro ist die hkk pro Jahr 462,74 Euro günstiger. Mitglieder mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sparen 327,60 Euro pro Jahr. Zusammen mit dem kasseneinheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen hkk-Mitglieder insgesamt 15,19 Prozent. Starkes Mitgliederwachstum „Dieses Jahr hat sich der Beitragswettbewerb in einem Mitgliederwachstum von mehr als 12 Prozent für die hkk bemerkbar gemacht. Das entspricht mehr als 37.000 neuen Mitgliedern“, freut sich Vorstand Michael Lempe. „Einschließlich der kostenlos mitversicherten Angehörigen ist die hkk sogar um mehr als 46.000 Versicherte gewachsen.“ Nach Aussage des Kassenchefs wird die hkk auch in den nächsten Jahren günstigere Beiträge als der Kassendurchschnitt bieten können. Dafür sorgen hohe Rücklagen und vergleichsweise niedrige Ausgaben, die einer schlanken Verwaltung und besonders gesundheitsbewussten Mitgliedern zu verdanken sind. Extraleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro Aufgrund ihrer starken Finanzlage bietet die Handelskrankenkasse jedem Versicherten Extraleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Diese stehen für Osteopathie und Naturarzneimittel, zusätzliche Schutz- und Reiseimpfungen, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Präventionskurse sowie extra Schwangerschaftsleistungen zur Verfügung. Die Leistungen können ohne gemeinsame Obergrenze in Anspruch genommen werden. Bonusprogramm: bis zu 250 Euro für Zahnreinigung, Brillen, Fitness Tracker und mehr Mit dem Bonusprogramm „bonusaktiv“ bietet die hkk starke Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten: Versicherte können jedes Jahr einen Sofortbonus von bis zu 150 Euro erreichen, der direkt ausgezahlt wird. Alternativ können sie einen Bonus von bis zu 250 Euro pro Jahr für Gesundheitsmaßnahmen erhalten. Zu diesen zählen zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, Brillen, Kontaktlinsen und zusätzliche Osteopathie. Ab 2016 können sich die Versicherten auch Fitness Tracker über den Bonus erstatten lassen. Dies gilt auch für Smart Watches mit entsprechender Funktion wie zum Beispiel die Apple Watch. Der neue Zusatzbeitrag und die Leistungen wurden am 10. Dezember vom hkk-Verwaltungsrat beschlossen und müssen noch vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Pressemitteilung der hkk
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„Wir weisen schon seit längerer Zeit darauf hin, dass die Ausgaben wieder stärker steigen als die Einnahmen. Zurzeit können einige Krankenkassen das noch über ihre Reserven abfedern. Aber viele Kassen mussten die Zusatzbeiträge erhöhen, um laufende Ausgaben zu finanzieren“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Wir haben zum Jahresbeginn eine durchschnittliche Steigerung um zwei Zehntel gehabt. Das werden wir in den Folgejahren in ähnlichen Größenordnungen haben. Daher rechnen wir damit, dass wir bei vorsichtiger Schätzung in 2019 bei 1,8 Prozent sein werden.“ Die GKV-Vorstandsvorsitzende forderte eine Gesetzesänderung, um Preise vor allem für neue Arzneimittel zu begrenzen. „Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), wo Nutzenbewertungen vorgenommen werden und dann Preisverhandlungen stattfinden, ein neues Instrument geschaffen. Es ist sehr wirkungsvoll, hat aber einen Haken: Wenn ein Unternehmen ein neues Produkt auf den Markt bringt, kann es nach wie vor den Preis beliebig festlegen. Erst nach einem Jahr gilt dann der mit dem Hersteller zwischenzeitlich ausgehandelte Preis. Er sollte auch rückwirkend gelten, um Fantasiepreise im ersten Jahr zu verhindern. Daher sollte das Gesetz geändert werden.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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(NORDWEST/BRAUNSCHWEIG) Die Veranstaltung kann auf eine gehörige Tradition zurückblicken – bereits zum neunten Mal findet in Braunschweig das Niedersächsische Symposium für Pflegeberufe im Operationsdienst statt.
Bewährtes weiterentwickeln und sich aktiv der Zukunft zuwenden – so könnten die Herausforderungen zusammengefasst werden, denen sich Pflegende in den Operations- und Funktionsdiensten zu stellen haben. Operative und endoskopische Pflege und […]