#Wirtschaft: Lässt sich Kundenservice überprüfen und so verbessern? http://tuv.li/1tNyEey #InsideTÜVR #TÜV Rheinland
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Anfang 2016 starteten bundesweit regionale Terminservicestellen, um Versicherten zeitnah Termine bei Fachärzten zu vermitteln. In einer ersten Bilanz sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu im Gespräch mit der dpa: „Wenn Woche für Woche mehr als zweitausend Menschen über eine Terminservicestelle einen Facharzttermin bekommen, weil es anders nicht geklappt hat, dann hat sich deren Notwendigkeit bestätigt. Allerdings könnte noch deutlich mehr Menschen geholfen werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen offensiv für die Terminservicestellen werben würden, statt dieses Angebot praktisch zu verstecken!“ Besonders bei der Vermittlung von Psychotherapeuten sieht sie hierbei im Gespräch mit der dpa ein großes Potential: „Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich sehr gut mit Psychotherapeuten versorgt ist, haben Versicherte viel zu oft das Problem, dass sie lange auf einen Termin warten müssen. Deshalb bin ich froh darüber, dass die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 auch hier zuständig sind.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien daher dazu angehalten „ihrer Verpflichtung für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch im Bereich der psycho-therapeutischen Versorgung besser nachzukommen“. So bleiben die Vermittlungsstellen für Frau Dr. Pfeiffer auch in Zukunft eine sinnvolle Einrichtung: „Die Terminservicestellen haben sich insgesamt bewährt und ich erwarte von der Ärzteschaft, dass sie sich nicht weiter über diese sinnvolle gesetzliche Vorgabe beklagt, sondern weiter daran arbeitet, Wartezeiten für kranke Menschen zu verringern.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Mit ORBIS von Agfa HealthCare erhält ein großer Anbieter von Krankenhausinformationssoftware das Audit der KV Telematik GmbH (KVTG) für den eArztbrief via KV-Connect. Damit können Krankenhäuser, die das System ORBIS einsetzen, beispielsweise Entlassbriefe mit wichtigen Patientendaten an weiterbehandelnde Ärzte elektronisch schnell und sicher senden. „Das neue Entlassmanagement soll die Patientenversorgung unterstützen. Der eEntlassbrief via KV-Connect verbessert die dafür nötige Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Praxen“, betont Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG und fügt hinzu, „der umständliche Briefverkehr inklusive Scannen und die durch Voice-over-IP fehleranfällige Versendung von Faxen entfällt.“ Immer mehr Ärzte, Krankenhäuser und Labore erkennen diese Vorteile und vernetzen sich mittels KV-Connect. Denn KV-Connect ist zukunftssicher. In Praxen, die über den Konnektor bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, werden bereits KV-Connect-Nachrichten versendet und empfangen. ORBIS ist das Klinikinformationssystem von Agfa HealthCare. Im deutschsprachigen Raum arbeiten über 870 Einrichtungen mit dem System. Der Mehrwert für die Kunden steigt zudem, weil ORBIS bis Mitte dieses Jahres alle DALE-UV-Übermittlungen („Daten-Austausch für Leistungs-Erbringer der Gesetzlichen Unfall-Versicherungen“) auf KV-Connect umstellt. Bereits seit 2015 werden eArztbriefe über KV-Connect ausgetauscht. Gerade in den letzten Monaten setzen verstärkt Krankenhäuser, Niedergelassene sowie Labore auf diesen digitalen Austausch. Neben eArztbriefen werden unter anderem Abrechnungen, eDMP-Berichte sowie Laboraufträge und -befunde ausgetauscht. Die Marktabdeckung von eArztbriefen bei Praxisverwaltungssystemen liegt bei über 85%, bei Laborsystemen für den Befundaustausch bei rund 65%. Nun folgen sukzessive auch die Krankenhausinformationssysteme. Pressemitteilung von AGFA Healthcare
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Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) findet die AOK Baden-Württemberg deutliche Worte. Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann, der im Ausschuss als Sachverständiger auftritt, bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf: „Auch wenn der Name des Gesetzes vielversprechend klingt – wird der aktuelle Entwurf so umgesetzt, steht der große Gewinner bereits fest: die Pharmaindustrie.“ Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis des so genannten Pharmadialogs, den die Arzneimittelindustrie mit der Politik geführt hat. Außen vor blieben dabei vor allem die Belange der Versicherten. Vor allem der Trend steigender Arzneimittelpreise dürfte sich damit nahezu ungebremst fortsetzen. Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen: Im patentgeschützten Bereich kostete die durchschnittliche Verordnung 2011 noch 176,45 Euro. Nur vier Jahre später sind es mit 325,74 Euro bereits rund 85 Prozent mehr. Der wichtigste Grund für steigende Arzneimittelpreise und die damit zunehmenden Belastungen für die Krankenkassen und ihre Versicherten liegt im System. Nach wie vor können die Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung – anders als in anderen EU-Ländern – hierzulande die Höhe der Preise ihrer Produkte nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Bremse greift erst nach Ablauf von zwölf Monaten. Und dann geht das AMVSG allenfalls halbherzig gegen diese Kostenfalle vor. Es sieht eine Bremse für neue Medikamente bei einem erreichten Umsatz von 250 Millionen Euro vor. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch: In den vergangenen vier Jahren hätte diese Umsatzschwelle bei gerade einmal drei Präparaten gegriffen. „Eine Umsatzschwelle könnte allenfalls dann Sinn machen, wenn man sie viel niedriger, etwa bei 50 Millionen Euro ansetzen würde“, erklärt Hermann. „Richtiger wäre es allerdings, gleich vom ersten Tag an verhandelte Preise gelten zu lassen, etwa in Form rückwirkender Erstattungsbeträge.“ Auch an anderer Stelle verspricht der vorliegende Entwurf des AMVSG keine Verbesserungen – im Gegenteil. Die aktuelle Fassung sieht vor, dass der Erstattungsbetrag für verordnete Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelunternehmen aushandelt und den die Krankenkassen anschließend zu tragen haben, zukünftig geheim bleiben soll. Einblick sollen nur wenige direkt Beteiligte erhalten. Wer das ist, definiert das Gesetz allerdings nicht. Es droht eine Intransparenz, von der nur die Pharmakonzerne profitieren. „Vertraulichkeit mit Vorteilen für alle Beteiligten, die den Namen wirklich verdient, ist nur in Selektivverträgen direkt zwischen einzelnen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen umsetzbar. Selektive Vereinbarungen müssen daher deutlich aufgewertet werden“, fordert Hermann. Insgesamt hielte es die AOK Baden-Württemberg für erforderlich, die Verhandlungskompetenz der einzelnen Kassen entscheidend zu stärken. Nur in Kenntnis der tatsächlichen regionalen Versorgungssituation ließen sich Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen, die den Ärzten Verordnungssicherheit geben und gewährleisten, dass die Patienten, die davon nachweislich profitieren, die für sie besten Medikamente zeitnah erhalten, so Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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