Ein Beitrag von Bettina am Orde, Direktorin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Geschäftsführerin Knappschaft.
Dass die Einführung der Pflegeversicherung vor rund 20 Jahren notwendig war, darüber sind sich alle einig. Nun gilt es, Kurskorrekturen vorzunehmen. Denn insbesondere die Verzahnung von Kranken- und Pflegeversicherung wird bislang nur bedingt umgesetzt. Hier gibt es Potenzial, um mit gezielten Versorgungsangeboten der Krankenversicherung vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu intervenieren.
Grund dafür sind vor allem die verschiedenen ökonomischen Anreizsysteme, die für die Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt sind und die das SGB XI für die Pflegekasse festlegt. Während die Pflegekassen untereinander mit einem Finanzausgleich ausgestattet sind, stehen die Krankenkassen im Beitragswettbewerb und würden im engen Sinne unwirtschaftlich handeln, wenn sie mehr in die Vermeidung von Pflege investierten – denn dies wird ja aus dem Topf der Pflegeversicherung finanziert. Dies hat zur Folge, dass gerade bei älteren Menschen das Präventions- und Rehabilitationspotenzial bisher unzureichend berücksichtigt wird.
Wer pflegebedürftig wird, war in der Regel vorher krank. Die Erfahrung lehrt, dass anhand bestimmter Risikofaktoren eine mögliche Pflegebedürftigkeit prognostiziert werden kann. Eine Krankenversicherung wie die Knappschaft verfügt über dieses Wissen und besitzt damit eine Grundlage, rechtzeitig zu intervenieren und eine Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, wenn nicht gar zu vermeiden. Aber welche Rahmenbedingungen müssen noch geschaffen werden, um potenziell Pflegedürftige besser versorgen zu können?
Diskutieren Sie mit uns am Donnerstag, den 11. Juni um 10:30 Uhr am Stand der Knappschaft, wie durch die Integration von Kranken- und Pflegeversicherung die Versorgung von Pflegebedürftigen besser gestaltet werden kann und welche neuen Wege wir gehen können.
Ihre Bettina am Orde