TK fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung

Das Bundeskabinett hat heute das Krankenhausstrukturgesetz beschlossen – die Techniker Krankenkasse (TK) fordert zu dem Anlass verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung. „Wir brauchen objektive und einheitlich gültige Kriterien für die Entscheidung, ob wir ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung in Zukunft noch benötigen”, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Leider könnten die Bundesländer Qualitätskriterien auch nach der neuen Reform bei ihrer Krankenhausplanung ignorieren, indem sie auf ihre „gewachsenen Strukturen” verweisen und damit Verbesserungen im Keim ersticken. Bedauerlicherweise hätten die Länder weitergehende Reformen verhindert.

Der geplante Strukturfonds sei ein wichtiger und richtiger Weg, mit dem Strukturveränderungen angestoßen und beschleunigt werden sollen. Er dürfe allerdings nicht als Mittel zur Beseitigung des sogenannten Investitionsstaus der Krankenhäuser missverstanden werden. Dr. Baas: „Seit Jahren stellen die Länder nur rund fünf Prozent der Krankenhaus-Betriebskosten für Investitionen zur Verfügung. Eigentlich müsste es etwa doppelt so viel sein.” Die Folge sei ein Investitionsstau von 30 bis 50 Milliarden Euro. Dr. Baas: „Leider konnten sich Bund und Länder auch bei diesem heißen Thema auf keine Lösung einigen – das Kernproblem der Krankenhausversorgung in Deutschland bleibt also auch bei dieser Reform ungelöst.”

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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