„Nachdem die Bundesregierung die zentralen Reformpakete, wie die Klinikreform und die Reform der ambulanten Versorgung, auf den Weg gebracht hat, muss sie nun schnellstmöglich Korrekturen an der GKV-Finanzierung vornehmen“, forderte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf der Mitgliederversammlung der Ersatzkassen in Berlin. Die Milliardenkosten der Reformen könnten nicht allein den Versicherten durch Zusatzbeitragssätze aufgebürdet werden, erklärte Zahn. „Den GKV-Versicherten droht in weniger als drei Jahren nahezu eine Verdoppelung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von derzeit 0,9 Prozent auf bis zu 1,8 Prozent.
Das ist nicht hinnehmbar.“
Er appellierte an die Arbeitgeber, wieder mehr Finanzverantwortung zu übernehmen. „Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitragssatz dauerhaft bei 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben bleibt. Wenn die Arbeitgeber keinen Anteil an der Entwicklung des Beitragssatzes mehr nehmen, dann verringert sich ihr Anreiz, sich an der versorgungspolitischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der GKV zu beteiligen.“
Darüber hinaus bekräftigte Zahn die vdek-Forderung, die reformbedingten Mehrausgaben der Gesetze aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds (Ende 2015 ca. 10 Milliarden Euro) zu finanzieren. „Der Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse. Und solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, ist die Finanzierung der politisch verursachten Mehrausgaben ein Muss, um die Versicherten nicht zu stark zu belasten.“ Die Liquiditätsreserve im Fonds sollte auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe – umgerechnet sechs Milliarden Euro– begrenzt werden. Der restliche Überschuss würde entsprechend den Finanzwirkungen der Gesetze an die Kassen verteilt werden. „Die Reserve im Fonds sollte auch deshalb zurückgefahren werden, um sie vor den staatlichen Zugriffen zu schützen und einer zunehmenden Geldentwertung der Fondsmittel vorzubeugen. Denn laut eigenen Angaben kann das Bundesversicherungsamt die Gelder teilweise nur noch mit Negativzinsen anlegen.“
Der Verbandsvorsitzende forderte die Politik auf, die volle Beitragssatzautonomie für die Krankenkassen wiederherzustellen: „In einem wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystem gehört die Festsetzung der Beitragssätze zu den ‚Grundrechten‘ der Selbstverwaltung.“
Änderungen sollte es auch beim Finanzausgleich der Kassen, dem Morbi-RSA, geben, da dieser momentan zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen der Ersatzkassen führe. 2013 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen bereits mehr als 400 Millionen Euro, während Mitbewerber eine Überdeckung von bis zu 600 Millionen Euro aufweisen.
Pressemitteilung des vdek
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