Ist das deutsche Gesundheitswesen inklusiv? Inwieweit ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt? Wie steht es um das Recht auf medizinische Versorgung? Diesen Fragen gingen die Teilnehmer*innen des Symposiums „Inklusion im Gesundheitswesen“ nach, veranstaltet von den stipendiatischen Arbeitskreisen Inklusion und Gesundheit der Friedrich-Ebert-Stiftung, vom 23. bis 25. Januar 2015 in Berlin.
Nachdem eine gemeinsame Arbeitsdefinition des Begriffes „Inklusion“ ausformuliert wurde („Inklusion ist eine anzustrebende Gesellschaftsform, in der jedes Individuum gleichermaßen Teil der Gesellschaft ist, diese mitbestimmen und mitgestalten kann“), erfolgte eine Bestandsaufnahme durch die Stiftung Gesundheit in Person ihres Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Müller. Den Teilnehmenden wurde schnell klar, dass inklusive Prozesse im deutschen Gesundheitswesen bisher die Ausnahme darstellen und sich dies ändern muss, um ein zukunftsfähiges sozialverträgliches Gesundheitssystem zu erhalten.
In den folgenden Vorträgen und Diskussionen ging u. a. Prof. Dr. Klaus Hennicke, emeritierter Professor und langjähriger stellvertretender Vorsitzender der „Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V.“ (DGSGB) genauer auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein und stellte dar, dass es sich bei der Realisierung von Inklusion in erster Linie um eine Staatsverpflichtung handele. Die Verwirklichung sei jedoch noch nicht weit fortgeschritten. Allerdings könnte sich dies bald ändern, weil die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention nun eingeklagt werden und Staatsprüfungen erfolgen können.
Aus der täglichen Praxis berichteten Kerstin Siebert sowie Anita Grefe, zwei Mitarbeiterinnen der Arztpraxis am Stralauer Platz in Berlin, die vor allem obdachlose Menschen versorgt, sowie Jonas Kulla, Sprecher des MediNetzes Magdeburg, eines Vereins, der Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, z. B. Menschen ohne geklärten Aufenthaltsstatus, hilft, medizinisch versorgt zu werden.
Als Abschluss des Wochenendes fand eine Diskussionsrunde mit Klemens Kruse, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit e. V. sowie Mechthild Rawert, MdB für die SPD und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, statt. Diskutiert wurde u. a. die Sinnhaftigkeit von finanziellen Anreizen durch eine Änderung der Gebührenordnung.
Forderungskatalog zur Inklusion erarbeitet
Als Ergebnis des Wochenendes haben die Arbeitskreise nun einen Forderungskatalog veröffentlicht, der hier einsehbar ist.
Die Teilnehmenden fordern darin unter anderem:
– einen niedrigschwelligen, barrierearmen, schnellen Zugang zu allen medizinischen Leistungen und deren Verfügbarkeit für alle in Deutschland lebenden Menschen,
– eine bundesweit einheitliche Definition von Barrierearmut und die Einführung verbindlicher Standards,
– eine aktive Bewusstseins- und Kompetenzstärkung,
– die Förderung von technisch unterstützten Medizinleistungen
– sowie die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Außerdem stellten die Symposiumsteilnehmer*innen, überwiegend Studierende von Fächern aus dem Gesundheitssektor, fest, dass sie vor der Veranstaltung wenig für das Thema Inklusion in Bezug auf ihren späteren Beruf sensibilisiert waren, obwohl es sich um ein Thema handelt, das sehr wichtig für die spätere Berufsausübung sein wird. Deshalb fordern sie, dass das Thema Einzug in die Curricula der Studiengänge aus dem Gesundheitssektor erhält.
Denn, so sind sich die Teilnehmenden einig, die Sensibilisierung für die oft einfach inklusiven Maßnahmen ist der erste Schritt, um unser Gesundheitssystem sozialer und gerechter zu gestalten.