Die überwiegende Mehrheit der Krankenkassen hat sich darauf verständigt, Modellvorhaben zur psychiatrischen Versorgung nach einem standardisierten Verfahren evaluieren zu lassen. Um bei stetig steigendem Behandlungsbedarf qualitativ hochwertigere Therapien anbieten zu können, laufen seit 2012 verschiedene Modellvorhaben nach Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs. 13 davon sollen nun an Hand einheitlicher Indikatoren wissenschaftlich untersucht und mit der Regelversorgung verglichen werden. In ihnen werden insgesamt ca. 25.000 Patienten in sieben Bundesländern versorgt.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung erhielt ein Bieterkonsortium unter der Führung des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Universität Dresden. Darüber hinaus sind das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung aus Leipzig sowie das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an dem Forschungsprojekt beteiligt.
Erste Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2016 vorliegen. Diese können der Politik als Grundlage dienen, um über die Übernahme der neuen Behandlungskonzepte in die Regelversorgung zu entscheiden.
Die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle für die Behandlung psychisch erkrankter Patienten zu vereinbaren, hat der Gesetzgeber 2012 im Rahmen des Psych-Entgeltgesetzes in Paragraf 64 b des Fünften Sozialgesetzbuchs eingeführt. Wesentlich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen ist, dass sie bedarfsorientiert und personenzentriert erfolgt. Darüber hinaus sollen Behandlungsabläufe verbessert und das soziale Umfeld stärker einbezogen werden, um Behandlungserfolge langfristig zu sichern. Die Umsetzung ist laut Gesetz durch eine wissenschaftliche Evaluation zu begleiten.
Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK classic, IKK Südwest, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und Verband der Ersatzkassen (vdek)
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