Seit 1.5.2015 ist die Abnahme- und Konstanzprüfung für medizinische Bildwiedergabesysteme (BWS) nach DIN 6868-157 für Betreiber von medizinischen Einrichtungen gemäß einem Rundschreiben des Länderausschuss RöV verpflichtend.
- Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 inkl. Messung der DICOM Kennlinie.
- Erzeugung der Protokolle als PDF bzw. DICOM PDF zur Archivierung im PACS.
- Tägliche Sichtprüfung.
- Kalender mit Erinnerung für die turnusmäßige Konstanzprüfung.
- Alle Begrenzungen der Bildschirmgröße wurden entfernt und eine minimale Pixelgröße von 140 μm eingeführt.
- Eine Einführung von Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten.
- Die DICOM-Kennlinie ist verpflichtend für die Abnahme- und Konstanzprüfung.
- Die Grenzen für Pixelfehler werden ergänzt.
- Die Messverfahren und Testbilder werden an DIN EN 62563-1 angepasst (AAPM TG18).
- Der Anwendungsbereich wird um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie wird entfernt.
- Die Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.