Bandersatzplastik auf neuen Wegen – Mehr „Bio“ statt Metall

Weniger Fremdmaterialien in der orthopädischen Bandersatzplastik führen zu einer geringeren Anzahl an Operationen. Mehr körpereigene Materialien haben im Umkehrschluss eine geringere Belastung für den Patienten zur Folge. Der Krankenversicherer kann als Ergebnis seine Leistungsausgaben gezielter einsetzen. Um die beschriebenen Vorteile zu realisieren, hat die Schwenninger Krankenkasse im Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie einen bundesweit einmaligen Vertrag auf den Weg gebracht. Dieser fördert den Einsatz biologischen Materials gesondert über einen Zuschlag. Bislang wird biologisches Material in der orthopädisch-chirurgischen Operationslandschaft deutlich seltener eingesetzt als Fremdmaterial.

„Setzt man als Operateur gleich auf den Einsatz körpereigener Materialien, spart man im Falle einer Wiederverletzung oft einen zusätzlichen Eingriff“, sagt Dr. med. Gernot Felmet. Er ist Ärztlicher Leiter der Artico-Sportklinik in Villingen-Schwenningen und hat den Vertrag mit der Schwenninger ausgestaltet. „Denn setzt man Fremdmaterialien ein“, so der Orthopäde und Sport-Traumatologe, „müssen diese bei einer Wiederverletzung oftmals erst entfernt und der entstandene Entnahmeschaden gefüllt werden.“ Danach muss der Heilungsprozess abgewartet werden, erst dann kann es zur eigentlichen Operation kommen. Wer bereits bei der Erstverletzung körpereigenes Material einsetzt, spart die Operation zur Materialentfernung und kann direkt mit dem eigentlichen Eingriff starten. „Orthopädisch-unfallchirurgische Bandoperationen sind die zweithäufigsten in unserem Fachgebiet, die im Bereich der Sportverletzungen notwendig werden“, sagt Gernot Felmet, der aktives Mitglied im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist.

Versorgungsvertrag mit „Bio-Zuschlag“

„Unser Vertrag bietet demnach nicht nur den Patienten Vorteile. Die teilnehmenden Orthopäden und Unfallchirurgen erhalten einen Zuschlag für den Einsatz der entsprechenden Materialien“, so Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger. Mit dem neu ausgerichteten IGV-Vertrag (Integrierte Versorgungsleistung) soll der beschriebene Weg stärker gefördert werden. Der Vertrag richtet sich in erster Linie an niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen, die zusätzlich Betten in Kliniken unterhalten. Kernbestandteil ist ein sogenannter „Bio-Zuschlag“ („Biological Add-on“), der sich nur dann abrechnen lässt, wenn der Operateur körpereigene Materialien bei Bandersatzplastiken verwendet. Mit dem Vertrag ist darüber hinaus eine Evaluation verbunden.

Patient und Operateur im Vorteil durch wirtschaftliches Denken

Für den Patienten ergibt sich ein weiterer, bundesweit auf diese Weise noch nicht umgesetzter Vorteil. Im Zuge der Bandoperationen wird der Operateur dazu angehalten, die Menisken mittels spezieller Nähte mitzusichern. Das trägt dazu bei, ein späteres Arthrose-Risiko erheblich zu senken. Die Arthrose ist eine der häufigsten Folgeschäden von Bandverletzungen. Der Vertrag bietet für die angesprochenen Nähte eine separate Vergütung, denn eine Meniskussicherung kann die Kreuzbandoperation unwirtschaftlich machen. Aus diesem Grund hat die Schwenninger hier einen Zuschlag zu den Operationskosten eingebaut. „Wir wollen sicherstellen, dass die Patienten rundum sicher behandelt werden“, so Thorsten Bröske. „Auch sollen die Operateure für ihre Umsicht belohnt werden, durch Menisken-Nähte die Arthrose-Gefahr zu mindern“, so Bröske weiter. Gernot Felmet fügt hinzu: „Die Kreuzbandrekonstruktion ist dank des Vertrags nun deutlich wirtschaftlicher möglich und das kommt eindeutig dem Patientenwohl zu Gute.“

Nachhaltig orientierte Krankenkasse

„Wir wollen hier als nachhaltig orientierte Krankenkasse ein bundesweites Zeichen setzen und für unsere Kunden einen echten Mehrwert generieren“, sagt Thorsten Bröske. „Es gibt keine andere Kasse, die solche Verfahren entsprechend fördert“, so der Vorstand der Schwenninger. „Wir stehen hinter dem Ansatz einer fremdmaterialfreien OP-Methode und fördern die erhaltende Chirurgie.“

Kernpunkte des neuen Vertrages:

• Exklusivität in der Behandlung (vergleichbar zum Privatpatient)
• Förderung der Nutzung von körpereigenem Material und somit Vermeidung von Komplikationen bei möglichen Revisionseingriffen
• Schnellere Heilung durch minimal-invasive Eingriffe und besonders schonende OP-Techniken
• Enge Verknüpfung der ambulanten Akutbehandlung mit gegebenenfalls erforderlicher stationärer Rehabilitationsbehandlung
• Lückenlose und qualitativ hochwertige Behandlung durch ein medizinisches Gesamtkonzept
• Erhaltender Ansatz: Sehnen, Knorpel, Meniskus sollen möglichst lange erhalten bleiben und Implantate dadurch vermieden werden (Nachhaltiger Ansatz)
• Individuelle Therapiepläne

Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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