DKG zur 1. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag

Zu dem heute von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Krankenhausstrukturgesetz erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann:

„Diese Krankenhausreform bietet keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Wer mehr Qualität, mehr Patientenorientierung, bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungssicherheit haben will, muss die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen und muss die systemischen Unzulänglichkeiten bei der Finanzierung des Personalbedarfs, bei den ambulanten Notfallleistungen und bei den Investitionen lösen. Dies leistet dieser Gesetzentwurf nicht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden. Der vorgesehene Wegfall des Versorgungszuschlages und neu vorgesehene Preisabschläge auf zusätzliche Leistungen von 50 Prozent oder mehr würden den Krankenhäusern im Jahr 2017 eine Milliarde Euro entziehen. Dies würde die Finanzierung des ohnehin knappen Personalbestandes der Krankenhäuser noch weiter erschweren.

Insgesamt ist festzustellen, dass die angekündigte, grundlegende Reform der Finanzierung der Krankenhäuser mit Abschaffung der sogenannten doppelten Degression mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht wird.

Dringend notwendig wäre, gemeinsam mit den Bundesländern die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zu beseitigen. Der bislang vorgesehene Investitionsfonds kann in den spezifischen Anwendungsbereichen von Schließungen und Umwandlungen helfen – löst aber nicht die jährliche Unterfinanzierung von 3 Milliarden Euro. Investitionen sind der Schlüssel für Wirtschaftlichkeit und Zukunftsorientierung.

Die Krankenhäuser appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Sommerpause zu nutzen, um sich über die Lage der Krankenhäuser vor Ort in den Regionen zu informieren. Die Krankenhäuser fordern, dass das Reformgesetz finanziell deutlich nachgebessert und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird.“

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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