Mit zahlreichen Gesetzen setzt die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages in der Gesundheitspolitik um. „Wir haben gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden die Diskussion mit der Politik in allen Fällen gesucht, wo wir die ambulante Versorgung der Patienten und auch die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefährdet sahen und auch noch sehen. Teilweise haben wir die Politik noch einmal zum Nachdenken bewogen, einige Änderungen konnten daraufhin noch eingebracht werden“, zieht der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen eine erste Bilanz.
Besonders intensive Diskussionen wurden um das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) geführt. „Keine Frage: Kritisch sehen wir weiterhin die geplanten Terminservicestellen“, sagt Gassen. „Wir konnten aber erreichen, dass die Terminservicestellen von der regionalen Ebene mit jeweils eigenen Lösungen umgesetzt werden können.“ Auch die Aufkaufregel in nach der Bedarfsplanung überversorgten Gebieten ist abgeschwächt worden – von 110 auf 140 Prozent. „Allerdings ist hier eine vollkommen schlechte Lösung durch eine nur noch schlechte Lösung ersetzt worden“, so Gassen.
Als positiv im VSG bewertet KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann die Aufwertung der ambulanten Weiterbildung. „Es ist gut, dass dabei auch 1.000 Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich explizit für Fachärzte eingerichtet werden sollen. Und nicht zuletzt ist das von uns favorisierte Stiftungsmodell für die Weiterbildung im Gesetzestext explizit erwähnt.“ Auch an den Diskussionen um den Masterplan Medizinstudium 2020 wird sich die KBV intensiv beteiligen. „Die zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium und die bessere Praxisanbindung stehen für uns dabei im Vordergrund“, sagt Feldmann.
Unverändert kritisch sehen die beiden KBV-Vorstände einige Vorgaben aus anderen Gesetzen. Dazu gehören die Sanktionen, die im eHealth-Gesetz angedroht werden, wenn Niedergelassene das Versichertenstammdatenmanagement für die Krankenkassen nicht übernehmen wollen. Auch das Präventionsgesetz enthält kritikwürdige Regelungen. So sind die Vertragsärzte – immerhin die wichtigsten Ansprechpartner für die Patienten – nicht an der Nationalen Präventionskonferenz beteiligt. Das Antikorruptionsgesetz begrüßt die KBV grundsätzlich. Es dürfen jedoch keine erwünschten Kooperationen unter Generalverdacht gestellt werden. Hier sind Klarstellungen erforderlich.
Für die KBV ist die Bilanz der ersten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung deshalb gemischt. „Es hat sich gezeigt, dass wir weiterhin intensiv daran arbeiten müssen, die Freiberuflichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu schützen. Dabei ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärten Gassen und Feldmann.
Eine Präsentation des KBV-Vorstands zu diesem Thema finden Sie hier.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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