Knappschaft verzichtet auf Rechnungskürzung

Durch eine gesetzliche Vorgabe sind Arztpraxen seit dem 1. Juli verpflichtet, zusätzliche Angaben auf den Rezeptverordnungen zu machen, zum Beispiel müssen Telefonnummer und Vorname des Arztes angegeben werden. Da die Umstellung der Rezeptvordrucke noch nicht in allen Arztpraxen abgeschlossen ist, akzeptiert die Knappschaft in einer Übergangsphase von drei Monaten bis einschließlich September auch Rezepte ohne die entsprechenden Angaben. In dieser Zeit wird die Knappschaft keine sogenannten „Retaxationen“ vornehmen, das heißt, in diesen Fällen wird sie keine Rechnungskürzung zu Lasten der Apotheken wegen der fehlenden Angaben vornehmen.

Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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