Krankenhausreform verschärft Personalsituation in Kliniken

Der BDPK appelliert an den Gesetzgeber, die Krankenhausreform stärker auf die Bedürfnisse des Personals, besonders des Pflegepersonals auszurichten. Der Verband stellt klar: Von der zunehmenden Arbeitsverdichtung sind die Mitarbeiter der Kliniken in privater Trägerschaft genauso betroffen wie die in anderen Kliniken. Mit der jetzt vorgesehenen Reform wird der wirtschaftliche Druck noch weiter erhöht. Wie jedoch für die heutigen und künftigen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, dafür bleibt die Politik eine Erklärung schuldig. Das Pflegestellenförderprogramm ist gut gemeint, aber keine nachhaltige Lösung, zumal in vielen Regionen offene Stellen schon heute nicht besetzt werden können.

Ausgelöst wird diese Entwicklung durch den erheblichen wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern, der vor allem die Pflege getroffen hat.  Die aktuellen Vorschläge des Gesetzgebers zur Krankenhausreform mit der Streichung wesentlicher Vergütungsbestandteile und einem System von Preisabschlägen, auch für gute und von den Patienten akzeptierte Kliniken, verspielt die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser auf dem Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern wird  ansteigen, nicht zuletzt durch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Eine Perspektive für die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die Versorgung zusätzlicher Patienten fehlt vollständig. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm wird sicher keine Entlastung bringen. Das gut gemeinte Programm setzt nur temporäre und zu pauschale Anreize zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften, welche die negative Wirkung der finanziellen Belastungen nicht einmal im Ansatz kompensieren kann.

Erschwert wird die Situation der Krankenhäuser auch dadurch, dass die Bundesländer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten schon lange nicht mehr nachkommen. Der jährliche Investitionsstau für die deutschen Krankenhäuser liegt bei drei Milliarden Euro, den die Krankenhäuser ebenfalls aus den DRG-Erlösen erwirtschaften müssen, obwohl die Kosten für Investitionen nicht in die Preise einkalkuliert werden.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die 5-jährigen Fixkostendegressionsabschläge aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dadurch wird das System einfacher und weniger bürokratisch. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass jede Entscheidung im Rahmen der Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern weiter erhöht, immer das Personal belastet. Die Leidtragenden sind damit auch die Patienten.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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