Linktipps der Woche: Flüchtlinge beim Arzt und Sterbehilfe wegen Selbstmordwunsch

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Flüchtlinge beim Arzt
Die steigende Zahl der Flüchtlinge stellt auch die Ärzte in Deutschland vor große Herausforderungen. Denn Asylbewerber haben gesetzlich nur einen Anspruch auf die Behandlung von Schmerzen oder akuten Erkrankungen. Ärzte fragen daher oft, welche Leistungen genau dazu zählen. Auch Sprachprobleme können Gespräche zwischen den Ärzten und den ausländischen Patienten erschweren. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz stellt deshalb beispielsweise Bögen zur Krankengeschichte in 15 Sprachen bereit.
Mehr dazu beim Focus

Sterbehilfe wegen Selbstmordwunsch
In Deutschland wird aktuell ein Gesetz zur Sterbehilfe heiß diskutiert. Ein Fall in Belgien heizt die Diskussion weiter an: Eine junge Frau hat grünes Licht für Sterbehilfe bekommen, obwohl sie körperlich völlig gesund ist. Die 24-jährige ist sich nur sicher, dass Leben nichts für sie sei.
Mehr dazu beim Focus

Welt-Hepatitis-Tag
Am Dienstag war der Welt-Hepatitis-Tag, der unter dem Motto “Hepatitis verhindern – Es liegt an Dir” auf Möglichkeiten der Prävention aufmerksam machen sollte. Dabei rückt Hepatitis E immer stärker in den Fokus. Denn 670 im Jahr 2014 gemeldete Fälle in Deutschland bedeuteten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von mehr als 46 %.
Mehr zum Thema bei der Ärzte Zeitung

So krank ist Deutschland
Gesundheit ist in Deutschland abhängig vom Wohnort. Auch das Einkommen und die Anzahl der Klinikaufenthalte hängen zusammen. So führen zum Beispiel alkoholische Leberschäden im Osten Deutschlands immer noch zu deutlich mehr Krankenhausaufenthalte als im Westen. Eine interaktive Karte illustriert die Zahlen von Eurostat zur Häufigkeit von Erkrankungen.
Die Karte bei der Welt

Bis zu fünf Jahren Haft für korrupte Ärzte
Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas müssen zukünftig Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, wenn sie sich bestechen lassen. In besonders schweren Fällen können das sogar fünf Jahre werden.
Mehr zum Gesetz bei der Zeit

Wöchentlich stellen wir Ihnen Linktipps zu aktuellen Diskussionen im und Berichte aus dem Gesundheitswesen und der Gesundheitspolitik zusammen. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.