Zum 1. November 2013 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Festbetrag für Hörhilfen deutlich erhöht. Dadurch sollen Versicherte finanziell entlastet sowie die Leistungsanforderungen an die Hörgeräte deutlich erhöht werden. Doch kommen diese Verbesserungen überhaupt bei den Betroffenen an? Für den aktuellen Gesundheitsreport der Krankenkasse hkk hat Studienleiter Dr. Bernard Braun von der Universität Bremen insgesamt 1.481 hkk-Versicherte ab 18 Jahren befragt, die vor oder nach der Festbetragserhöhung eine Hörhilfe erhielten. Der ausführliche hkk-Gesundheitsreport „Hörhilfen: Ergebnisse einer Versichertenbefragung“ steht unter hkk.de/gesundheitsreport zum Download bereit. Versicherte zahlen weiterhin hohe Eigenanteile für Hörgeräte Hohe Eigenanteile für Hörgeräte stellen vor allem für Rentner eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auch wenn der Anteil der Befragten, die einen Eigenanteil leisten, von 80,6 auf 74,1 Prozent nach der Festbetragserhöhung gesunken ist, zahlen weiterhin knapp 40 Prozent einen Eigenanteil von 500 bis 2.000 Euro. Lediglich im hochpreisigen Segment mit Eigenanteilen über 2.000 Euro ist der Anteil deutlich von 25,5 Prozent auf 13,7 Prozent gesunken. „Seit Erhöhung der Festbeträge für Hörgeräte verzeichnen wir Ausgabensteigerungen von fast 60 Prozent“, erklärt Dr. Christoph Vauth, hkk-Bereichsleiter für Versorgungsmanagement. „Trotzdem zahlen Hörgeräteempfänger immer noch überproportional zu.“ Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigte jüngst, dass die gesetzliche Krankenversicherung 2014 rund 380 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für die Hörgeräteversorgung ausgegeben hat. Teuer ist nicht besser Die mit hohen Preisen verknüpfte Erwartung an eine bessere Erlebnisqualität der Hörgeräte bestätigt sich in der Befragung indes nicht. Studienleiter Dr. Bernard Braun kritisiert: „Nach der Festbetragserhöhung gibt es zwischen Eigenanteilszahlern und -nichtzahlern keinen signifikanten Unterschied in Bezug auf die Hörqualität.“ Außerdem sind die Versicherten nicht zufriedener mit ihrem Hörgerät als vor der Reform. „Dies lässt vermuten, dass das politische Ziel gescheitert ist, den Bürgern durch massive Mehrausgaben der Krankenkassen eine bessere Leistungsqualität bei Hörhilfen zu ermöglichen“, so Braun. Diskrepanz zwischen Leistungsversprechen und Nutzen Die Zufriedenheit mit der Beratung durch die Hörgeräteakustiker war gleichbleibend hoch: 90 Prozent der Befragten waren „sehr“ oder zumindest „eher zufrieden“. Allerdings wurde über die Hälfte der Befragten nach eigenen Angaben kein Hörtraining angeboten. Dies ist jedoch wichtig, denn erst im „Härtetest“ zeigt sich, ob ein Gerät richtig eingestellt ist oder gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Dr. Christoph Vauth fordert daher, die Beratung der Hörgeräteakustiker stärker darauf auszurichten, Hörhilfen unter Alltagsbedingungen zu testen. Es konnten bei der Befragung keine Unterschiede in der Beratungsqualität durch die Hörgeräteakustiker vor und nach der Festbetragserhöhung identifiziert werden. Studienleiter Dr. Braun sieht außerdem eine große Diskrepanz zwischen den Leistungsversprechen der Hörgerätehersteller und -akustiker und dem tatsächlichen Nutzwert, vor allem bei komplexen Hintergrundgeräuschen: „Fast 40 Prozent der Befragten haben Schwierigkeiten bei Unterhaltungen mit mehreren Personen in großen, offenen Räumen und vermeiden daher oft solche Situationen. Dagegen stehen die blumigen Werbeversprechen. Für eine realistische Erwartungshaltung müssen diese im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzwert kritisch überprüft und angepasst werden.“ Hörminderung – ein unterschätztes Problem? Jährlich werden schätzungsweise 500.000 gesetzlich Krankenversicherte mit Hörhilfen versorgt. Schon früher wurde vermutet, dass die Angst vor einer Stigmatisierung die Betroffenen hemmt, eine zeitnahe und effektive Hörhilfenversorgung in Anspruch zu nehmen. Der hkk-Gesundheitsreport bestätigt, dass sich fast die Hälfte der Befragten erst 18 Monate oder später nach der Wahrnehmung der Hörminderung für ein Hörgerät entschieden hat. Pressemitteilung der hkk
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