Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden

Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit. Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen. Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen. Es gibt drei denkbare Lösungen: Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet. Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger. Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt. Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt. Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege. Zahlen und Fakten: In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Krankenkassen und niedergelassene Ärzte verhindern bessere Versorgung alter Menschen

Zur gestrigen Schiedsstellenentscheidung über geriatrische Ambulanzen an Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Es ist unverständlich und nahezu unerträglich, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsen. Die eigens zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dieser Patienten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen gesetzlichen Regelungen (§ 118a SGB V) zur Zulassung der Krankenhausambulanzen werden damit schlichtweg ignoriert. Während der Gesetzgeber will, dass die spezialisierten Behandlungskompetenzen der Krankenhausambulanzen zur direkten Versorgung der Patienten genutzt werden, sieht der gestrige Beschluss vor, dass die Ambulanzen der Krankenhäuser nur Behandlungskonzepte für niedergelassene Ärzte erstellen dürfen und die konkrete Behandlung geriatrischer Patienten dann ausschließlich von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden darf. Den spezialisierten geriatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser wird die ambulante Behandlung nicht einmal im Ausnahmefall erlaubt. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Zulassung der Krankenhäuser direkt aus dem Gesetz heraus festzulegen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK Bayern und KVB: Stiftungslehrstuhl hat sich bewährt

Der vor sechs Jahren von der AOK Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ins Leben gerufene Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München (TU) hat sich als feste Einrichtung in der Aus- und Weiterbildung der Hausärzte und in der Versorgungsforschung etabliert. Zum 1. Juli 2015 wurde dieser deshalb in einen ordentlichen Lehrstuhl umgewandelt. Die Initiatoren des Lehrstuhls, AOK Bayern und KVB, begrüßen dies als wichtiges Signal für den Erhalt und die Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Bayern und sehen sich damit in ihrer damaligen Entscheidung bestätigt, ein solches Vorhaben zu planen und zu finanzieren. AOK Bayern und KVB finanzierten den Stiftungslehrstuhl jeweils mit über 930.000 Euro. Besonderer Dank gilt laut AOK Bayern und der KVB dem Inhaber des Lehrstuhls. „Professor Dr. Antonius Schneider und sein Team haben mit viel Pioniergeist, großem Enthusiasmus und neuen Ideen eine solide Basis für die Etablierung des Lehrstuhls geschaffen“, erklärten die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Bayern, Ivor Parvanov und Fritz Schösser. Dabei erstreckten sich die Forschungsthemen des Lehrstuhls nicht allein auf den hausärztlichen Bereich, sondern deckten ein breiteres Feld ab. Die Verwaltungsräte erinnerten daran, dass vielfältige Widerstände vor der Errichtung des Stiftungslehrstuhls zu überwinden waren. Man erhoffe sich Impulse für weitere Qualitätsverbesserungen in der künftigen hausärztlichen Versorgung. Aus Sicht des Vorstands der KVB ist eine fundierte und praxisnahe Ausbildung der angehenden Hausärzte auch ein Mittel gegen den zunehmenden Landarztmangel. „Wenn wir flächendeckend eine hausärztliche Versorgung gewährleisten wollen, ist es allerdings notwendig, dass als Grundvoraussetzung an allen medizinischen Fakultäten in Bayern entsprechende Lehrstühle eingerichtet werden. Hier besteht doch noch erheblicher Aufholbedarf“, so der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz. Neben dem Lehrstuhl an der TU München gibt es in Bayern seit 1. Oktober 2013 einen weiteren ordentlichen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen–Nürnberg (FAU). Pressemitteilung der AOK Bayern

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“Nach dem Kongress ist vor dem Kongress“

Unbedingt vormerken: 8. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 2. März 2016 in Wien „Aktive Manager statt passive Verwalter sind in der Gesundheitswirtschaft der Zukunft überlebensnotwendig!“, postuliert der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Deshalb sei der ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in den vergangenen Jahren zum wichtigsten Treffen der Branche geworden. „Hier werden jedes Jahr die innovativen Themen aus allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft … Weiterlesen

After Sun für die Haare

Azurblaues Meer, blütenweißer Sandstrand und strahlender Sonnenschein – unter diesen Voraussetzungen können aus einem kurzen Aufenthalt in der Sonne schnell mal ein paar Stunden werden. Nach einem intensiven Sonnenbad braucht […]

„Von der Politik in die Wirtschaft“

Ex-Minister Jost de Jager zu Gast bei „Mensch Wirtschaft“ auf Hamburg1 Was ist anders in der Wirtschaft als in der Politik? Dieser Frage geht der Moderator der Sendung „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1, Prof. Heinz Lohmann, in der aktuellen Ausgabe im Gespräch mit seinem Gast, Jost de Jager, nach. Der ehemalige Schleswig-Holsteinische Wirtschaftsminister ist heute Senior … Weiterlesen

Pluto – ein Dokumentarfilm über “New Horizons”

Gestern ist es also passiert. Eine von Menschen gemachte Sonde hat den Zwergplaneten Pluto passiert und (hoffentlich) viele viele Bilder und Messungen gemacht. Ich persönlich habe immer noch irgendwie Probleme damit, Pluto nicht als 9. Planeten zu sehen. Das liegt bei mir sicher am Alter…(und bevor mir jetzt in den Kommentaren haarklein erklärt wird, warum Pluto vom Planeten “degradiert” wurde. Ja, ich weiß das. Mir sind die Fakten bekannt. Aber jahrelang wurde das auch anders gesehen, weil wir so wenig wussten. Und einmal gelernte “Gewissheiten” haben ein zähes Leben)