Europäische Organisation für Arzneimittelprüfung ernennt arvato Systems zum Service Provider für den National Blueprint Service

Die European Medicines Verification Organisation (EMVO) hat arvato Systems als offiziellen Service Provider ausgewählt. Der IT Experte aus Gütersloh stellt europäischen Ländern einen sogenannten National Blueprint Service zur Verifikation von Arzneimitteln zur Verfügung. Im Rahmen der Initiative securPharm setzen die Herstellerverbände von Arzneimitteln in Deutschland bereits seit längerem auf die Expertise von arvato Systems. Sie haben das Unternehmen mit der Entwicklung, Implementierung und dem Hosting einer IT-Lösung zum Schutz vor gefälschten Präparaten beauftragt, die die Echtheitsprüfung der Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten leistet. Heute laden schon über 25 Hersteller Packungen serialisierter Arzneimittel die Seriennummern ihrer Verpackungen in das System hoch. Über 16 Millionen Arzneimittelpackungen mit Seriennummern können derzeit von den teilnehmenden Apotheken verifiziert werden. Diese Lösung unterstützt bereits heute die erwarteten Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Union. Bewährtes System für den internationalen Roll-out bereit Von der EMVO wurde das IT-System von arvato Systems jetzt offiziell als sogenannter National Blueprint Service anerkannt. Damit bietet arvato Systems den 28 europäischen Ländern eine erprobte Umsetzungsmöglichkeit, mit der sämtliche Aspekte der ab 2019 verpflichtenden EU-Fälschungsschutzrichtlinien (Falsified Medicines Directive) kosteneffizient und schnell umgesetzt werden. „Wir freuen uns, dass unser Dienstleister arvato Systems jetzt auch auf europäischer Ebene die Chance hat, das bewährte System in weiteren EU-Staaten zu implementieren“, Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von securPharm e.V. arvato Systems bietet im Healthcare-Segment umfassende Lösungsplattformen zur Serialisierung an. Diese können sowohl einzelne produzierende Unternehmen als auch nationale Verifikationssysteme unterstützen. Dabei greifen die Gütersloher auf ein eigenes Team von Serialisierungsexperten zurück, das bereits zahlreiche Projekte im internationalen Umfeld realisiert hat. Dazu Peter Koop, Director Finance & Healthcare bei arvato Systems: „Wir decken die gesamte Prozesskette End-to-End mit unseren eigenen Lösungen ab. Vom pharmazeutischen Hersteller bis zur Verifikation in den Apotheken.“ Pressemitteilung der arvato Systems GmbH

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arvato Systems präsentiert Serialisierungslösung zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen

Der zweite securPharm Infotag findet am 22. und 23. Juli 2015 in Frankfurt am Main statt. Aus erster Hand berichten Vertreter der EU-Kommission, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie ausgewählte Fachexperten zum aktuellen Stand des securPharm-Projektes. Auch arvato Systems ist mit einem Spezialisten-Team vor Ort und präsentiert die Serialisierungslösung „CSDB“ sowie einen internationalen Blueprint zur Arzneimittelverifikation.  Durch die Fälschungsschutzrichtlinie wird der pharmazeutischen Industrie eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgegeben. Die Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und technischen Spezifikationen für die Sicherheitsmerkmale sowie die Modalitäten der Verifizierung wird die Europäische Kommission in einem sogenannten „delegierten Rechtsakt“ festlegen, dessen Bekanntmachung für  Mitte Juli 2015 avisiert ist. Auf dem zweiten  securPharm Infotag erfahren die Besucher den aktuellsten Stand zum „delegierten Rechtsakt“ und können sich gleichzeitig über Lösungen und Umsetzungsmöglichkeiten informieren. Serialisierungslösung von arvato Systems national wie international auf der Erfolgsspur An einem Live-System zeigt arvato Systems als IT-Spezialist für den Healthcare-Bereich seine eigene Serialisierungsplattform „arvato CSDB“ (Corporate Serialisation Database) in Verbindung mit den Maschinen des Spezialisten für Wäge- und Inspektionstechnik OCS Checkweighers. Die IT-Plattform deckt sämtliche Serialisierungsnummern eines Pharmazeutischen Herstellers auf Corporate und Site-Level (Level 3 und Level 4) durchgängig ab; angefangen von ihrer Erzeugung und Verwaltung über die  Kommunikation mit Produktionslinien bis hin zur Meldung an nationale Behörden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Deutschland im Rahmen der securPharm-Initiative hat jetzt die European Medicines Verification Organisation (EMVO) arvato Systems zum offiziellen Service Provider ausgewählt. Damit stellt das Unternehmen europäischen Ländern einen sogenannten National Blueprint Service zur Verifikation von Arzneimitteln zur Verfügung. Wie werden Serialisierungsdaten erfolgreich gemanagt? Antworten auf diese Fragestellung sowie Expertenhinweise zum Aufbau eines validen Managements von Serialisierungsprozessen gibt Peter Koop (Leiter Solutionsmanagement, arvato Systems) in seinem Impulsvortrag „Wesentliche Erfolgsfaktoren für erfolgreiches Management von Serialisierungsdaten“ am 22. Juli um 15:55 Uhr. Weitere Informationen zum 2. SecurPharm Infotag finden Sie hier. Pressemitteilung von arvato Systems GmbH

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Erster Erstattungsbetrag für Kinderarzneimittel vereinbart

Der GKV-Spitzenverband und die Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH haben sich Mitte Juni auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für das Kinderarzneimittel Hemangiol®, Wirkstoff: Propranolol, geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag für das Arzneimittel gegen Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), einer Wucherung von Blutgefäßen, tritt bereits am 15. Juli 2015 in Kraft, gut sechs Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur freien Preisbildung durch den Hersteller. Zudem wurde zwischen den Verhandlungspartnern eine Praxisbesonderheit für alle zugelassenen Anwendungsgebiete vereinbart. Beide Seiten bezeichneten den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis als konstruktiv und fair. Die vorzeitige Gültigkeit von Erstattungsbetrag und Praxisbesonderheit stelle zügig sicher, so die Vertragspartner, dass betroffene Kindern mit dem zugelassenen Arzneimittel Hemangiol® bestmöglich und zu angemessenen Preisen versorgt werden können. Prädikat: Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen in einer Patientengruppe Hemangiol® ist das erste Kinderarzneimittel, welches das AMNOG-Verfahren und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol, der zur Behandlung von Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), die einer systemischen Therapie bedürfen, eingesetzt wird. Grundlage für die Verhandlungen war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung von Hemangiol® gemäß § 35 a SGB V vom 19. Februar 2015. Der G-BA hat für alle zugelassenen Patientenpopulationen einen Zusatznutzen festgestellt. Während es sich bei zwei von drei Patientengruppen auf Basis der vom Hersteller vorgelegten Studien um einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen handelt, konnte der G-BA für eine dritte Patientengruppe – bei der die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht – erstmals einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen im Rahmen der frühen Zusatznutzenbewertung attestieren. Hemangiol® hat damit auf Basis seiner klinischen Wirksamkeit im Sinne einer Heilung die bisher beste Einstufung und Bewertung eines neuen Arzneimittels erhalten. Beim infantilen Hämangiom wachsen im frühen Säuglings- und Kleinkindalter immer mehr tumorartige Gefäßstrukturen in der Haut heran, die der Körper jedoch gar nicht benötigt. In ca. zehn bis zwölf Prozent der Fälle gehen die in der Regel ungefährlichen Gefäßwucherungen mit so gravierenden Beeinträchtigungen einher, dass eine Behandlung notwendig ist. Je nach Entstehungsort und Ausmaß kann es zu bleibenden Narben und Entstellungen oder schmerzhaften Hautgeschwüren (Ulzerationen) kommen; auch die Funktionsweise wichtiger Organe wie Auge, Nase oder Mund kann betroffen sein. Bei Hämangiomen im Halsbereich kann durch eine Beeinträchtigung der Atemwege sogar Lebensgefahr bestehen. Vor der Zulassung von Hemangiol® stand kein in klinischen Studien geprüftes Fertigarzneimittel zur systemischen Therapie infantiler Hämangiome zur Verfügung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Schadensersatzprozesse sind teuer und langwierig – TK zahlt als erste Kasse Rechtsgutachten

Künstliche Gelenke und Hüften gehen zu Bruch, Herzschrittmacher versagen den Dienst und Brustimplantate vergiften den Körper. Wenn Ärzte minderwertige Medizinprodukte einbauen, sind langwierige und teure Prozesse die Regel. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten jetzt als erste Kasse in Deutschland kostenlose medizinische und juristische Gutachten an, die sonst nicht selten mehrere tausend Euro kosten. „Damit wollen wir die Verfahren beschleunigen und die finanziellen Risiken für unsere Versicherten minimieren“, sagt der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei prüft die Fälle und zieht dabei medizinische Gutachter zurate, teilt die TK mit. „Damit bieten wir unseren Versicherten eine umfangreiche Beratung aus einem Guss“, erklärt Soltau. „Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wollen wir mit dem neuen Angebot schließen.“ Bei der TK haben sich im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten. In solchen Fällen erfasst und prüft die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung. Anschließend erhalte die Kanzlei die Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten, so Soltau. Diese erstellt dann gemeinsam mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann. Bei der Überprüfung wird unter anderem kontrolliert, ob die Beschwerden auf Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder aber auch Behandlungs- und Pflegefehler zurückgehen. Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen. TK-Versicherte mit dem Verdacht auf einen Medizinproduktschaden oder Behandlungsfehler sollten sich bei den TK-Experten für Medizinrecht unter der Telefonnummer 0385 – 77 88 59 70 melden. Weitere Infos gibt es unter www.tk.de (Webcode 040314). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Neue Informationsangebote über Leistungsverbesserungen des Pflegestärkungsgesetzes I

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I sind zu Beginn des Jahres 2015 die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige umfassend verbessert worden. Dazu stellt das Bundesministerium für Gesundheit ab sofort weitere Informationsangebote zur Verfügung. Pflegestärkungsgesetz.de: Neuer Internetauftritt erklärt das PSG I Der Internetauftritt www.pflegestärkungsgesetz.de ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Pflegestärkungsgesetz. Im Vordergrund stehen dabei konkrete Serviceinformationen: Wem stehen eigentlich welche Leistungsverbesserungen zu? An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden? Darüber hinaus wird über weitere gesetzliche Veränderungen informiert. So ist noch in diesem Jahr die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II geplant, mit dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführt wird. http://bpaq.de/bmg-psg Multimedia-Reportage zeigt den Alltag einer neuen Betreuungskraft Früher Lkw-Fahrerin – jetzt Tagesbegleiterin, Obstschnitzerin und Meisterin im Zuhören: Die Geschichte der Altenbetreuerin Gaby Richter ist Ausgangspunkt der ersten Multimedia-Reportage, die das Bundesgesundheitsministerium auf www.pflegestärkungsgesetz.de präsentiert. Gaby Richter steht stellvertretend für bis zu 20.000 neue Betreuungskräfte, die durch das Pflegestärkungsgesetz I seit Anfang des Jahres zusätzlich eingestellt werden können und so den Alltag in der stationären Pflege verbessern. Im Gegensatz zu Pflegekräften sind sie vor allem dafür zuständig, das Leben von Pflegebedürftigen aktiv zu gestalten, beispielsweise durch Gruppenkurse oder Spaziergänge. http://bpaq.de/bmg-reportage1 Neue Broschüren informieren über erweiterte Pflegeleistungen Die neuen Kurzratgeber „Informationen für die häusliche Pflege“ und „Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen“ richten sich vorrangig an pflegende Angehörige mit Hinweisen zu konkreten Herausforderungen im Alltag. Die Leserinnen und Leser erhalten Tipps, beispielsweise zur Einrichtung des Pflegezimmers, und finden darüber hinaus zahlreiche Hinweise auf weiterführende Hilfsangebote. Die Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ bietet eine Übersicht über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung: http://bpaq.de/psg1infos Die neuen Broschüren können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik „Service“ unter dem Menüpunkt „Publikationen“ kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter www.pflegestärkungsgesetz.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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PKV-Alterungsrückstellungen tragen zum Wachstum und zur Beschäftigung der deutschen Wirtschaft bei

Die Private Krankenversicherung (PKV) konnte die Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung durch ihre Anlagepolitik und trotz der Niedrigzinsphase im Jahr 2013 um 12,4 Mrd. Euro erhöhen. Mit einem Anteil von nunmehr 6,4 Prozent am Nettosparvolumen in Deutschland hat sich die volkswirtschaftliche Bedeutung der PKV damit noch einmal erhöht. Im Jahr 2012 lag der errechnete Anteil an der Nettoersparnis noch bei 6,1 Prozent und im Jahr 2011 bei 5,4 Prozent. Ursächlich für den Bedeutungszuwachs ist das positive Wachstum der Alterungsrückstellungen bei gleichzeitig leicht abnehmender gesamtwirtschaftlicher Ersparnis in Deutschland. Die Alterungsrückstellungen der PKV wirkten damit in diesem Zeitraum als Stabilisator der deutschen Wirtschaft. Der PKV-Beitrag zur Kapitalakkumulation ermöglicht mehr Investitionen, wodurch in der Folge positive Impulse für die Arbeitsproduktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erwarten sind. Hiervon profitieren auch die umlagenfinanzierten Sozialversicherungssysteme. Die steigende volkswirtschaftliche Bedeutung der PKV zeigt sich auch bei längerfristiger Betrachtung. Von 1996 bis 2013 haben sich die Alterungsrückstellungen der PKV um 160,7 Mrd. Euro auf insgesamt 194,0 Mrd. Euro erhöht. Der PKV-Anteil an der Nettoersparnis Deutschlands lag im Jahr 1996 bei 3,4 Prozent. Die WIP-Kurzanalyse „Volkwirtschaftliche Wirkungen der Alterungsrückstellungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Aktualisierte Werte des Beitrags zum Nettosparvolumen Deutschlands“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de unentgeltlich heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP _ Wissenschaftlichen Istitus der PKV

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Pluto-Mission: überflüssig und nutzlos

Noch sind keine 24 Stunden seit dem Vorbeiflug New Horizons an Pluto und seinen Monden vergangen – und schon ist hier & dort unschönes Hintergrundquäken zu vernehmen, welches die gesamte Mission in Frage stellt. Ich zitiere einen Kommentar von tagesschau.de, abgerufen heute am 15. Juli 2015, der exemplarisch für viele Meinungsäußerungen dieser Art steht – übrigens bei jeder Berichterstattung über Raumfahrtmissionen: Am 15. Juli 2015 um 09:12 von mr.quick Es gibt andere Probleme.. Ich glaube es gibt andere und dringendereweiter

Buchempfehlung: Fettlogik überwinden

Gerade gelesen: Fettlogik überwinden, von der Psychotherapeutin Dr. Nadja Hermann. Das Buch räumt auf mit allen möglichen Fehlannahmen über das Abnehmen, was den Weg frei macht, (etwas verspätet in diesem Jahr) an die Bikini-Figur zu kommen. Meine Lieblings Irrtümer: “Der Körper geht bei jeder Diät erst mal in einen „Hungermodus“. Tut er nicht. Nach einigen […]