Roter Pluto & grauer Charon

Nur noch vier Tage – und die Raumsonde New Horizons wird nach knapp neuneinhalb Jahren Flugzeit ihr Ziel erreicht haben, und an Pluto und seinen fünf Monden mit einer Geschwindigkeit von 13,78 km/s vorbei rauschen. Ich fühle mich so, wie ich es nur als Kind erlebte, wenn Weihnachten nahte… Wer die NASA-Missions-Website besucht, oder die Pluto-Berichterstattung bei Spektrum.de verfolgt, der ist sehr nahe dran an diesem Entdeckungsabenteuer – dort am Außenposten unseres Sonnensystems. Von Tag zu Tag können wir höherweiter

Krankenhausreform verschärft Personalsituation in Kliniken

Der BDPK appelliert an den Gesetzgeber, die Krankenhausreform stärker auf die Bedürfnisse des Personals, besonders des Pflegepersonals auszurichten. Der Verband stellt klar: Von der zunehmenden Arbeitsverdichtung sind die Mitarbeiter der Kliniken in privater Trägerschaft genauso betroffen wie die in anderen Kliniken. Mit der jetzt vorgesehenen Reform wird der wirtschaftliche Druck noch weiter erhöht. Wie jedoch für die heutigen und künftigen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, dafür bleibt die Politik eine Erklärung schuldig. Das Pflegestellenförderprogramm ist gut gemeint, aber keine nachhaltige Lösung, zumal in vielen Regionen offene Stellen schon heute nicht besetzt werden können. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch den erheblichen wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern, der vor allem die Pflege getroffen hat.  Die aktuellen Vorschläge des Gesetzgebers zur Krankenhausreform mit der Streichung wesentlicher Vergütungsbestandteile und einem System von Preisabschlägen, auch für gute und von den Patienten akzeptierte Kliniken, verspielt die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern wird  ansteigen, nicht zuletzt durch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Eine Perspektive für die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die Versorgung zusätzlicher Patienten fehlt vollständig. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm wird sicher keine Entlastung bringen. Das gut gemeinte Programm setzt nur temporäre und zu pauschale Anreize zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften, welche die negative Wirkung der finanziellen Belastungen nicht einmal im Ansatz kompensieren kann. Erschwert wird die Situation der Krankenhäuser auch dadurch, dass die Bundesländer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten schon lange nicht mehr nachkommen. Der jährliche Investitionsstau für die deutschen Krankenhäuser liegt bei drei Milliarden Euro, den die Krankenhäuser ebenfalls aus den DRG-Erlösen erwirtschaften müssen, obwohl die Kosten für Investitionen nicht in die Preise einkalkuliert werden. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die 5-jährigen Fixkostendegressionsabschläge aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dadurch wird das System einfacher und weniger bürokratisch. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass jede Entscheidung im Rahmen der Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern weiter erhöht, immer das Personal belastet. Die Leidtragenden sind damit auch die Patienten. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Bilanz 2014: Eine halbe Milliarde Euro Dividende an TK-Mitglieder ausgeschüttet

Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat auf seiner Sommersitzung die Jahresrechnung 2014 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf knapp 21,7 Milliarden Euro. Dem standen Einnahmen von rund 21,1 Milliarden Euro gegenüber. Als Ergebnis wird ein geplantes Minus von etwa 517 Millionen Euro ausgewiesen, das zurückgeht auf die Dividendenauszahlung an TK-Mitglieder in Höhe von 538 Millionen Euro. Eine detaillierte Übersicht der Einnahmen und Ausgaben gibt der heute veröffentlichte Geschäftsbericht. Zuvor hatte ein externer Wirtschaftsprüfer die TK-Bilanz unter die Lupe genommen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Re­kord­wert bei Leis­tungs­aus­ga­ben Die Leistungsausgaben erreichten 2014 erneut einen Rekordwert. Knapp 20 Milliarden Euro hat die TK für die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten aufgewendet – etwa zwei Milliarden Euro mehr als 2013. Das entspricht einem Zuwachs von 5,9 Prozent je Versicherten. Der kostenträchtigste Ausgabenanstieg (5,5 Prozent je Versicherten) ist bei Versorgung in Krankenhäusern zu beobachten, in die mehr als sechs Milliarden Euro flossen. Der Kliniksektor macht demnach mit über 30 Prozent den größten Block der Leistungsausgaben aus. Für die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten überwies die TK knapp vier Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahr. Dieser Kostenblock macht 20 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus. Bei den Arzneimitteln machte sich die gesetzlich verordnete Senkung des Herstellerrabatts deutlich bemerkbar: Die Pro-Kopf-Zuwachsrate belief sich auf 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit fast 3,4 Milliarden Euro entfielen knapp 17 Prozent der gesamten Leistungsausgaben auf Medikamente. Der Fiskus kassiert dabei mit: Würde für Arzneimittel der ermäßigte statt des vollen Mehrwertsteuersatzes erhoben – wie bei Schnittblumen oder Tierfutter – wäre auf diesem Weg nicht eine halbe Milliarde Euro an den Staat geflossen, sondern „nur“ 200 Millionen Euro. TK ist effizient ar­bei­ten­des Un­ter­neh­men Mit 120 Euro je Versicherten lagen die Verwaltungskosten der TK auch 2014 deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (142 Euro). Re­kord­wachs­tum bei Mit­glie­dern und Ver­si­cher­ten Die TK verzeichnet erneut einen Rekord in der Mitglieder- und Versichertenentwicklung: Um 402.000 Mitglieder und insgesamt 474.000 Versicherte ist sie im Jahr 2014 gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 6,4 beziehungsweise 5,5 Prozent. Pfle­ge­ver­si­che­rung: Zwei Drittel für den Aus­gleichs­fonds Die Pflegeversicherung verzeichnete Einnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro und Leistungsausgaben von rund einer Milliarde Euro. Größter Ausgabenposten waren erneut die Überweisungen an den gesetzlichen Ausgleichsfonds in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. So wurden mit zwei Dritteln der Beitragseinnahmen andere Pflegekassen unterstützt. Die TK-Pflegeversicherung ist eine eigenständige Organisation mit separater Jahres-rechnung unter dem Dach der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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vdek-Statement zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser. Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden. Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“ Pressemitteilung des vdek

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Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel

Auf das Grüne Rezept wird ab sofort ein Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ wird künftig ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam. Die Mehrheit der Krankenkassen – etwa 70 von 123 – machen derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Zum Hintergrund: Von den 481 Millionen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die im Jahr 2014 von Apotheken abgeben wurden, ist etwa jedes zehnte (48 Millionen) auf einem Grünen Rezept von einem Arzt empfohlen worden. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Bessere Behandlung von Rheumapatienten durch neuen Versorgungsvertrag

Rheumapatienten, die bei der BARMER GEK versichert sind, sollen künftig binnen 14 Tagen einen Termin beim Rheumatologen bekommen und bei akuten Krankheitsschüben sogar umgehend. Ihre Versorgung erfolgt in enger und zeitnaher Abstimmung zwischen Rheumatologen und Hausärzten. Den entsprechenden Versorgungsvertrag hat die Krankenkasse mit der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH, ein gemeinsames Unternehmen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. und des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., abgeschlossen. Am 1. Oktober startet er in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und soll bundesweit sukzessive umgesetzt werden. Ärzte können ihre Teilnahme ab dem 1. August erklären, Versicherte ab dem 1. Oktober. „Zeitnahe Facharzttermine, die normalerweise nur schwer zu bekommen sind, können dazu beitragen, dass Rheumapatienten erst gar nicht mehr ins Krankenhaus müssen“, sagte das Vorstandsmitglied der BARMER GEK, Dr. Mani Rafii. Eine zeitnahe Diagnosestellung sei insbesondere zu Beginn der Erkrankung entscheidend, um zielgenau therapieren zu können und dadurch den Behandlungserfolg bei Rheumapatienten zu steigern. So könne die Krankheit einen schwächeren Verlauf einnehmen. Der Vertrag sieht vor, dass der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung an einen teilnehmenden Rheumatologen überweist. Dort bekommt er binnen zwei Wochen einen Termin. „Gerade bei komplexen, chronischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass der Hausarzt die Koordination des gesamten Prozesses übernimmt“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Der neue Vertrag mit der BARMER GEK ermögliche es, dass mehr Rheumapatienten von dieser besonderen Form der Versorgung profitierten. Damit sei er ein Beitrag zu mehr Versorgungsqualität. Die Vereinbarung soll auch die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Möglich werden soll das durch eine Stärkung des so genannten RABBIT-Registers, das unter anderem vom Deutschen Rheumaforschungszentrum im Jahr 2001 initiiert wurde. Es erfasst Krankheits- und Therapieverläufe von mehr als 12.000 Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis und gibt Aufschluss über Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie mit Rheumamedikamenten. Von dem Vertrag dürften Frauen noch zahlreicher profitieren als Männer. Denn sie leiden dreimal häufiger unter rheumatisch entzündlichen Erkrankungen. Bei Heranwachsenden wiederum soll der Vertrag für einen reibungslosen Übergang vom Kinder- und Jugendarzt hin zum Erwachsenenmediziner sorgen. Dafür wird es „Überführungsgespräche“ geben, die die BARMER GEK bezahlt. Zudem sollen die Patienten geschult werden, wie sie mit der Krankheit umgehen und deren Verlauf positiv beeinflussen können. „Die Einbindung von qualifizierten rheumatologischen Fachassistenten und Patientenschulungen können den Rheumatologen entlasten. Außerdem werden dadurch das Krankheitsverständnis und die Kenntnisse der Patienten auch zur medikamentösen Behandlung vertieft“, sagte Dr. Edmund Edelmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Der Vertrag biete „eine hervorragende Grundlage“, die Qualität und Versorgungstiefe und damit die Langzeitprognose der Patienten nachhaltig zu verbessern. Gemeinsame Pressemitteilung der BARMER GEK, Deutscher Hausärzteverband und Berufsverband Deutscher Rheumatologen

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Die dritten Zähne

Beim Lachen zeigen die Menschen ihre Zähne, die ohne Fehl und Tadel sind. Viele Zähne im Mund eines Menschen sind die sogenannten “dritten” Zähne. Das bedeutet, die Zähne wuchsen sind nicht auf natürliche Art, sondern werden von professionellen Zahntechnikern erschaffen. Mit den Jahren verbesserte sich die Technik für Zahnersatz. Im…

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vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

„Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“ Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen. Für reformbedürftig hält der vdek – ebenso wie die Bundesregierung – die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“ Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der  Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“ Pressemitteilung des vdek

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