Die zwei Gesichter des Immunsystems

Ein Artikel von BIOSS-Blogger Martin Becker. Er forscht seit Oktober 2012 am Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik in der Arbeitsgruppe von BIOSS-Sprecher Michael Reth und arbeitet jetzt an seiner Doktorarbeit. Hier beschäftigt er sich hauptsächlich mit der Rolle des Zytoskeletts bei der Signaltransduktion in B-Zellen. Was denken Sie: Welches ist wohl das wichtigste Organ unseres Körpers? Was würden Sie auf diese Frage antworten? Zu den häufigsten Antworten zählen mit großer Wahrscheinlichkeit das Herz und auch unser Gehirn. Das Herz, alsweiter

Bandersatzplastik auf neuen Wegen – Mehr „Bio“ statt Metall

Weniger Fremdmaterialien in der orthopädischen Bandersatzplastik führen zu einer geringeren Anzahl an Operationen. Mehr körpereigene Materialien haben im Umkehrschluss eine geringere Belastung für den Patienten zur Folge. Der Krankenversicherer kann als Ergebnis seine Leistungsausgaben gezielter einsetzen. Um die beschriebenen Vorteile zu realisieren, hat die Schwenninger Krankenkasse im Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie einen bundesweit einmaligen Vertrag auf den Weg gebracht. Dieser fördert den Einsatz biologischen Materials gesondert über einen Zuschlag. Bislang wird biologisches Material in der orthopädisch-chirurgischen Operationslandschaft deutlich seltener eingesetzt als Fremdmaterial. „Setzt man als Operateur gleich auf den Einsatz körpereigener Materialien, spart man im Falle einer Wiederverletzung oft einen zusätzlichen Eingriff“, sagt Dr. med. Gernot Felmet. Er ist Ärztlicher Leiter der Artico-Sportklinik in Villingen-Schwenningen und hat den Vertrag mit der Schwenninger ausgestaltet. „Denn setzt man Fremdmaterialien ein“, so der Orthopäde und Sport-Traumatologe, „müssen diese bei einer Wiederverletzung oftmals erst entfernt und der entstandene Entnahmeschaden gefüllt werden.“ Danach muss der Heilungsprozess abgewartet werden, erst dann kann es zur eigentlichen Operation kommen. Wer bereits bei der Erstverletzung körpereigenes Material einsetzt, spart die Operation zur Materialentfernung und kann direkt mit dem eigentlichen Eingriff starten. „Orthopädisch-unfallchirurgische Bandoperationen sind die zweithäufigsten in unserem Fachgebiet, die im Bereich der Sportverletzungen notwendig werden“, sagt Gernot Felmet, der aktives Mitglied im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist. Versorgungsvertrag mit „Bio-Zuschlag“ „Unser Vertrag bietet demnach nicht nur den Patienten Vorteile. Die teilnehmenden Orthopäden und Unfallchirurgen erhalten einen Zuschlag für den Einsatz der entsprechenden Materialien“, so Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger. Mit dem neu ausgerichteten IGV-Vertrag (Integrierte Versorgungsleistung) soll der beschriebene Weg stärker gefördert werden. Der Vertrag richtet sich in erster Linie an niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen, die zusätzlich Betten in Kliniken unterhalten. Kernbestandteil ist ein sogenannter „Bio-Zuschlag“ („Biological Add-on“), der sich nur dann abrechnen lässt, wenn der Operateur körpereigene Materialien bei Bandersatzplastiken verwendet. Mit dem Vertrag ist darüber hinaus eine Evaluation verbunden. Patient und Operateur im Vorteil durch wirtschaftliches Denken Für den Patienten ergibt sich ein weiterer, bundesweit auf diese Weise noch nicht umgesetzter Vorteil. Im Zuge der Bandoperationen wird der Operateur dazu angehalten, die Menisken mittels spezieller Nähte mitzusichern. Das trägt dazu bei, ein späteres Arthrose-Risiko erheblich zu senken. Die Arthrose ist eine der häufigsten Folgeschäden von Bandverletzungen. Der Vertrag bietet für die angesprochenen Nähte eine separate Vergütung, denn eine Meniskussicherung kann die Kreuzbandoperation unwirtschaftlich machen. Aus diesem Grund hat die Schwenninger hier einen Zuschlag zu den Operationskosten eingebaut. „Wir wollen sicherstellen, dass die Patienten rundum sicher behandelt werden“, so Thorsten Bröske. „Auch sollen die Operateure für ihre Umsicht belohnt werden, durch Menisken-Nähte die Arthrose-Gefahr zu mindern“, so Bröske weiter. Gernot Felmet fügt hinzu: „Die Kreuzbandrekonstruktion ist dank des Vertrags nun deutlich wirtschaftlicher möglich und das kommt eindeutig dem Patientenwohl zu Gute.“ Nachhaltig orientierte Krankenkasse „Wir wollen hier als nachhaltig orientierte Krankenkasse ein bundesweites Zeichen setzen und für unsere Kunden einen echten Mehrwert generieren“, sagt Thorsten Bröske. „Es gibt keine andere Kasse, die solche Verfahren entsprechend fördert“, so der Vorstand der Schwenninger. „Wir stehen hinter dem Ansatz einer fremdmaterialfreien OP-Methode und fördern die erhaltende Chirurgie.“ Kernpunkte des neuen Vertrages: • Exklusivität in der Behandlung (vergleichbar zum Privatpatient) • Förderung der Nutzung von körpereigenem Material und somit Vermeidung von Komplikationen bei möglichen Revisionseingriffen • Schnellere Heilung durch minimal-invasive Eingriffe und besonders schonende OP-Techniken • Enge Verknüpfung der ambulanten Akutbehandlung mit gegebenenfalls erforderlicher stationärer Rehabilitationsbehandlung • Lückenlose und qualitativ hochwertige Behandlung durch ein medizinisches Gesamtkonzept • Erhaltender Ansatz: Sehnen, Knorpel, Meniskus sollen möglichst lange erhalten bleiben und Implantate dadurch vermieden werden (Nachhaltiger Ansatz) • Individuelle Therapiepläne Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Public Relations – Meine ersten Tage bei Vitos

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Mein Name ist Natalie Broll und ich mache seit dem 1. Juni 2015 ein PR-Volontariat in der Konzernkommunikation der Vitos Holding. Nach meinem Master in Anglistik/Amerikanistik arbeite ich nun für anderthalb Jahre in der internen und externen Unternehmenskommunikation und unterstütze die Leitung Konzernkommunikation und Marketing. Um mich bei Vitos einzufinden und einen umfassenden Einblick in […]

NEU: vitamin B-loges® komplett

vitamin B-loges® komplett – Die Spezialkombination für Nervensystem und Energiestoffwechsel Das starke B-Team im neuen vitamin B-loges® komplett (apothekenexklusiv) ist nicht die zweite Mannschaft, sondern das Komplettprogramm für das Nervensystem […]

Einige Gedanken zum aktuellen Woolrec-Skandal und dem Produkt Woolit

Am Montag wurde in der Sendung “Exclusiv im Ersten (hier in der Mediathek zu finden) der ARD über die Firma Woolrec  berichtet. Die Firma Woolrec aus dem hessischen Tiefenbach stellte bis 2013 das Produkt Woolit aus alter Mineralwolle her, um dies als Zuschlagsstoff für die Ziegelherstellung zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um ein Gemisch aus gemahlenen Mineralwollen und Ton, in das pikanterweise wohl auch noch schwermetallbelastete Filterstäube gemischt wurden. Da ich in meine Brötchen in einem Labor verdiene, welches sich durchaus mit dieser und vergleichbarer Problematik befasst, möchte ich mal ein paar Gedanken dazu zusammenfassen. Manches mag dabei etwas wirr klingen (manchmal sind meine Gedanken auch so), anderes vielleicht unsicher. Als Laborratte kenne ich mich nicht mit allen Verfahren der Umweltgeologie aus. Eventuell werden auch Fragen offen bleiben. Vielleicht findet sich ja auch jemand, der sie mir (und anderen Lesern) beantworten kann.

Ein “Cousin” der Erde?

Nach langer, familienbedingter Pause geht das “Strange New Worlds” Blog in die nächste Runde… Und was gibt es besseres als Einstieg als die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der NASA, dass die Kepler Mission einen “Cousin” der Erde gefunden hat? (Die Originalmitteilung der NASA in englisch, inkl. einiger, netten Bilder, ist hier.) Der Planet mit dem Namen Kepler-452b is ca. 60% größer als die Erde und umläuft seinen Mutterstern alle 385 Tage. Damit ist er von allen Planeten, die Kepler bisher gefundenweiter

Elektronische Gesundheitskarte: Zeitpläne schon wieder geplatzt

Das eGK Projekt ähnelt seit 10 Jahren einem Potemkinschen Dorf. Hatte die Große Koalition doch gerade noch im Deutschen Bundestag bei der ersten Lesung zum ” E-Health-Gesetz” großartig verkündet, dass man nun endlich Tempo machen würde mit der umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen völligen Umgestaltung des Systems in Richtung Gesundheit 4,0 stockt das Projekt jetzt schon wieder. Und diesemal kann die Politik die übliche Schuldzuweisung an kritische Bürger und Ärzte gar nicht wie sonst vornehmen, diesmal ist offensichtlich, dass die beteiligte Industrie, wie lange bekannt, die “Kompexität des Vorhabens voll unterschätzt habe” und die benötigten Komponenten für die im November geplanten Tests nicht liefern kann, zum Beispiel die nötigen Konnektoren. Das ist aber nicht erst seit gestern sondern schon lange bekannt. Nach den Ausschreibungen müssen die Tests aber spätestes im November 2015 beginnen, anderenfals können die Testergebnisse nicht vor Beginn des “Roll-Outs” ausgewerten werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Feldtest-muss-verschoben-werden-2763723.html

Kritik am E-Health Gesetz reißt nicht ab

Kritik am geplanten E-Health Gesetz gibt es nach wie vor von allen Seiten. Selbst die Bundesärztekammer (BÄK), deren Vertreter Dr. Bartmann seit vielen Jahren zu den entschiedensten Verfechtern des von der großen Mehrheit der Ärzteschaft nach wie vor bundesweit abgelehnten Projektes gehört, kritisiert jetzt, dass sich der “Notfalldatensatz” auf der eGK in eine kleine elektronische Patientenakte verwandelt hat, auf die nicht nur Ärzte und Patienten, sondern ein Dutzend weiterer Berufsgruppen wie  Masseure und Diätassistenten ohne zwingende PIN Eingabe des Patienten zugreifen können. Das haben wir als Aktion “Stoppt – die – Card” übrigens schon seit 2007 kritisiert, wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Europäische Notfall-Ausweis (ENA) in 9 Sprachen, eine deutlich sinnvollerere Alternative ist, günstig, international einsetzbar, und tatsächlich in der Hand des Bürgers!

https://digitalcourage.de/blog/2015/funktionaler-als-gesundheitskarte-ena-der-europaeische-notfallausweis

Vertrauensskala zur Einstufung von Health-Apps in Sicht?

Das aktuelle Beispiel der Alternseinstufung von Apps im Google Play zeigt, dass es möglich ist, die Transparenz für Verbraucher zu verbessern und dabei in einem internationalen Markt die national unterschiedlichen Standards zu berücksichtigen. Das gibt Hoffnung, dass die App-Stores mittelfristig auch dem besonderen Informations- und Sicherheitsbedürfnis von Verbrauchern und Patienten im Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps besser gerecht werden könnten. Ähnlich wie am Beispiel der aktuellen Altersklassifizierung von Google könnten die Entwickler von Medizin- und Gesundheits-Apps zukünftig ebenfalls dazu verpflichtet werden, anhand eines Standardfragebogens eine Einstufung der Vertrauenswürdigkeit der gesundheitsbezogenen Informationen und Services in Health-Apps vorzunehmen. Dieser könnte sich an den nationalen Anforderungen und den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder orientieren.

  • Vertrauensskala Health-Apps: Vorschlag zur praktischen Umsetzung

Abhängig davon, wie umfassend der Hersteller z. B. über die Ziele einer App, den Anbieter (Impressum, Kontakt), die Finanzierung, den Schutz der Nutzerdaten, die Werbepolitik, die Quellen und Autoren der gesundheitsbezogenen Informationen informiert, könnte automatisiert eine Einstufung auf einer Vertrauensskala erfolgen, die im besten Falle international abgestimmt und breit akzeptiert wird.

  • Bessere Transparenz gewünscht

Wichtig wäre dabei, dass die Verbraucher – anders als dies derzeit bei der Alterseinstufung der Fall ist – auch die Angaben des Herstellers einsehen können, die zur Einstufung auf der Vertrauensskala geführt haben. Das wäre ein probater Weg, um mit überschaubarem Prüfaufwand ein großes Plus an Transparenz im Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps herzustellen und Verbraucher bzw. Patienten in ihrer Medien- und Gesundheitskompetenz zu stärken.

  • Kriterien einer Vertrauensskala für Health-Apps

Kriterien eines solchen Kataloges könnten z. B. die sieben Basiskriterien des Healthon-App-Ehrenkodex sein, die die Initiative Präventionspartner bei der Überprüfung von bisher über 350 Gesundheits-Apps bereits angewendet hat. Diese Kriterien orientieren sich an internationalen Standards (DISCERN, HON-Code). Perspektivisch könnte der Katalog um optionale Angaben erweitert werden, z. B. Informationen zu Wirksamkeitsstudien oder zu Usability-Tests bei Nutzerzielgruppen, die belegen, ob und in welchem Maße sich mit der Gesundheits- bzw. Medizin-App die ausgelobten Ziele erreichen lassen.

Fazit:

Auf Gesundheits- und Medizin-Apps liegen weltweit große Hoffnungen, die Qualität und Nutzerorientierung von Präventions- und Gesundheitsversorgungskonzepten zu verbessern. Vertrauen in diese neuen digitalen Helfer und die selbstbestimmte und risikoadaptierte Nutzung durch Verbraucher und Patienten, sind wichtige Voraussetzungen, um die Zukunftspotentiale von Digital Health gesamtgesellschaftlich verantwortlich zu nutzen. „Die Etablierung einer für Patienten und Verbraucher sichtbaren Vertrauensskala für Health-Apps, mit der jede Gesundheits-App vor ihrer Veröffentlichung in App-Stores anhand der Selbstangaben der Hersteller eingestuft wird, wäre ein pragmatischer Weg, der in einem internationalen Markt auch die Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen berücksichtigen könnte“, so Dr. Ursula Kramer, Initiative Präventionspartner.

HealthonApp-Ehrenkodex Kriterien

Online-Test zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Gesundheits-Apps

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Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein

Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen.   Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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