Qualitätsorientierung und Strukturfonds sind gut

Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Krankenhausstrukturgesetz. In Fragen der Qualität werden wichtige Impulse gesetzt und auch der Einstieg in einen Strukturfonds zum Abbau von Überkapazitäten ist ein guter Schritt. Bei dem Kernproblem der Krankenhausfinanzierung gibt es jedoch nicht einmal die Idee eines Lösungsansatzes: die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder wird nicht ansatzweise angegangen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft der stationären Versorgung ist der notwendige Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikstandorte in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung ist gut für die Patienten, die Mitarbeiter der Kliniken und die Beitragszahler. Der Strukturfonds liegt mit einem geplanten Volumen von 500 Millionen über drei Jahre lediglich im Promillebereich der jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Kliniken. Damit wird er die großen Strukturprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft nicht über Nacht lösen können – aber er ist immerhin ein Beginn.“ Qualitätsorientierung ist der Schlüssel zur Zukunft Mit der Krankenhausreform soll es sich für Kliniken in Zukunft auch finanziell lohnen, besonders gute Qualität zu erbringen. Umgekehrt soll schlechte Qualität finanziell sanktioniert werden. „Der geplante Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung durch Zu- und Abschläge ist für die Patienten und Beitragszahler gut und wir begrüßen das ausdrücklich“, so v. Stackelberg. „Für das Krankenhaus der Zukunft muss sich besonders gute Qualität durch bessere Bezahlung ebenso lohnen, wie schlechte Qualität unmittelbare Folgen haben muss. Allerdings wollen wir in keinem Fall an einer Minderversorgung unserer Versicherten verdienen! Und wer sogar ein Mindestqualitätsniveau unterschreitet, sollte gar nicht mehr operieren und behandeln dürfen!“ Personalprobleme grundsätzlich lösen Aktuell wird wieder viel über die teilweise ungenügende Ausstattung von Kliniken mit Pflegepersonal gesprochen. Hintergrund dieser Problematik ist die gesetzliche Aufgabenteilung bei der Krankenhausfinanzierung. Die Bundesländer sind für die Finanzierung zum Beispiel von Computertomographen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig, während die Krankenkassen die laufenden Behandlungskosten übernehmen. Aber der Anteil der Krankenhausfinanzierung durch die Länder sank von über 20 Prozent 1972 auf unter 4 Prozent im Jahr 2012. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der Krankenkassen allein für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 68 Milliarden Euro. Dazu v. Stackelberg: „Während aus den Portemonnaies der Beitragszahler jedes Jahr zusätzliche Milliarden an die Kliniken fließen, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden und damit Geräte kaufen oder eine Dachsanierung bezahlen, statt Pflegepersonal einzustellen. Bei dem geplanten Pflegesonderprogramm ist Vorsicht geboten, damit am Ende nicht die falschen belohnt werden. Wer bisher besonders viel Pflegekräfte abgebaut hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderzahlungen bekommen, um diese wieder einzustellen. Wer aber immer eine ausreichende Besetzung der Stationen aufrechterhalten hat, der bekommt nichts. Wenn die Politik zusätzliches Geld für Pflegekräfte ausgeben möchte, dann bitte nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet genau dort, wo es notwendig ist! Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Qualitätsorientierung und Strukturfonds sind gut appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Frauen in der Wissenschaft – jenseits von Tim Hunt

Was da jetzt noch über Tim Hunt und seine Bemerkungen über Frauen in der Wissenschaft (sinngemäß: man verliebt sich in sie, sie sich in einen, und wenn man sie kritisiert, heulen sie) berichtet wird, ist zu einem erschreckenden Teil schlicht Legendenbildung. Die Legende, dass Tim Hunt “seinen Job” verloren habe, zieht weiter ihre Kreise – dass es um Ehrenämter und Kommissionsmitgliedschaften ging, nicht um Tim Hunts Lebensunterhalt, scheint viele Leute schlicht nicht zu interessieren. Hier in den SciLogs verbreitet Haraldweiter

Mehr Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft als im Hamburger Hafen

Eine Studie in der Freien und Hansestadt Hamburg hat es soeben wieder gezeigt: Die Gesundheitswirtschaft ist wichtiger, als viele glauben. Entgegen der vielfach nach wie vor verbreiteten öffentlichen Meinung sind weit mehr Menschen in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt als im Hamburger Hafen. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Arbeitsplätze um etwa 25.000 auf … Weiterlesen

TK-Chef Dr. Jens Baas zum E-Health-Gesetz: „Höchste Zeit, die Papierbürokratie abzuschaffen.“

Für einen konsequenten und zügigen Ausbau einer flächendeckenden Telematik-Infrastruktur spricht sich der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK) aus: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist der Schlüssel für die Lösung vieler Probleme – von der Bürokratie über Versorgungsengpässe in ländlichen Gebieten bis hin zu der oft fehlenden Möglichkeit, schnell eine Zweitmeinung einholen zu können“, so Dr. Jens Baas. Baas: „Es wird höchste Zeit, den Papierkram im Gesundheitswesen so weit wie möglich abzuschaffen und die Akteure im System auf einer sicheren Plattform miteinander zu vernetzen.“ Denn obwohl die meisten Befunde, Diagnosen und Rezepte bereits elektronisch erstellt würden, geschähen die Weitergabe und Abrechnung zu oft noch analog. „Das bindet Zeit und Geld – Ressourcen, die wesentlich besser für die Versorgung der Patienten eingesetzt werden könnten.“ Nicht nachvollziehbar sei, dass Ärzte für die ersten Schritte einer Entbürokratisierung wie den elektronischen Arztbrief extra vergütet werden sollten. Der Anreiz müsse in einfachen Prozessen liegen: „Dafür dann noch extra eine Vergütung zu bezahlen, ist eine Verschwendung von Versicherten-Geldern“, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

The post TK-Chef Dr. Jens Baas zum E-Health-Gesetz: „Höchste Zeit, die Papierbürokratie abzuschaffen.“ appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

DKG zur 1. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag

Zu dem heute von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Krankenhausstrukturgesetz erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Diese Krankenhausreform bietet keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Wer mehr Qualität, mehr Patientenorientierung, bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungssicherheit haben will, muss die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen und muss die systemischen Unzulänglichkeiten bei der Finanzierung des Personalbedarfs, bei den ambulanten Notfallleistungen und bei den Investitionen lösen. Dies leistet dieser Gesetzentwurf nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden. Der vorgesehene Wegfall des Versorgungszuschlages und neu vorgesehene Preisabschläge auf zusätzliche Leistungen von 50 Prozent oder mehr würden den Krankenhäusern im Jahr 2017 eine Milliarde Euro entziehen. Dies würde die Finanzierung des ohnehin knappen Personalbestandes der Krankenhäuser noch weiter erschweren. Insgesamt ist festzustellen, dass die angekündigte, grundlegende Reform der Finanzierung der Krankenhäuser mit Abschaffung der sogenannten doppelten Degression mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht wird. Dringend notwendig wäre, gemeinsam mit den Bundesländern die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zu beseitigen. Der bislang vorgesehene Investitionsfonds kann in den spezifischen Anwendungsbereichen von Schließungen und Umwandlungen helfen – löst aber nicht die jährliche Unterfinanzierung von 3 Milliarden Euro. Investitionen sind der Schlüssel für Wirtschaftlichkeit und Zukunftsorientierung. Die Krankenhäuser appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Sommerpause zu nutzen, um sich über die Lage der Krankenhäuser vor Ort in den Regionen zu informieren. Die Krankenhäuser fordern, dass das Reformgesetz finanziell deutlich nachgebessert und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

The post DKG zur 1. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Erste Lesung des Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz

Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten können sich auch künftig auf eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung im Krankenhaus verlassen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz werden wir die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern. Gute Versorgung und gute Pflege im Krankenhaus können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Deshalb stellen wir als Sofortmaßnahme 660 Millionen Euro für mehr als 6300 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung. Außerdem wird eine Expertenkommission prüfen, ob im Rahmen der Fallpauschalen oder über mögliche Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.“ Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Darüber hinaus soll beim BMG im Sommer eine Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung eingesetzt werden. Sie soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob bzw. wie der besondere Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Krankenhäusern im DRG-System oder über Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden kann. Zudem soll sie einen Vorschlag erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms, auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten ferner in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2016 Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Erste Lesung des Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Gesetzesvielfalt: Erste Bilanz fällt gemischt aus

Mit zahlreichen Gesetzen setzt die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages in der Gesundheitspolitik um. „Wir haben gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden die Diskussion mit der Politik in allen Fällen gesucht, wo wir die ambulante Versorgung der Patienten und auch die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefährdet sahen und auch noch sehen. Teilweise haben wir die Politik noch einmal zum Nachdenken bewogen, einige Änderungen konnten daraufhin noch eingebracht werden“, zieht der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen eine erste Bilanz. Besonders intensive Diskussionen wurden um das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) geführt. „Keine Frage: Kritisch sehen wir weiterhin die geplanten Terminservicestellen“, sagt Gassen. „Wir konnten aber erreichen, dass die Terminservicestellen von der regionalen Ebene mit jeweils eigenen Lösungen umgesetzt werden können.“ Auch die Aufkaufregel in nach der Bedarfsplanung überversorgten Gebieten ist abgeschwächt worden – von 110 auf 140 Prozent. „Allerdings ist hier eine vollkommen schlechte Lösung durch eine nur noch schlechte Lösung ersetzt worden“, so Gassen. Als positiv im VSG bewertet KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann die Aufwertung der ambulanten Weiterbildung. „Es ist gut,  dass dabei auch 1.000 Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich explizit für Fachärzte eingerichtet werden sollen.  Und nicht zuletzt ist das von uns favorisierte Stiftungsmodell für die Weiterbildung im Gesetzestext explizit erwähnt.“ Auch an den Diskussionen um den Masterplan Medizinstudium 2020 wird sich die KBV intensiv beteiligen. „Die zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium und die bessere Praxisanbindung stehen für uns dabei im Vordergrund“, sagt Feldmann. Unverändert kritisch sehen die beiden KBV-Vorstände einige Vorgaben aus anderen Gesetzen. Dazu gehören die Sanktionen, die im eHealth-Gesetz angedroht werden, wenn Niedergelassene das Versichertenstammdatenmanagement für die Krankenkassen nicht übernehmen wollen. Auch das Präventionsgesetz enthält kritikwürdige Regelungen. So  sind  die Vertragsärzte – immerhin die wichtigsten  Ansprechpartner für die Patienten – nicht an der Nationalen Präventionskonferenz beteiligt. Das Antikorruptionsgesetz begrüßt die KBV grundsätzlich. Es dürfen jedoch keine erwünschten Kooperationen unter Generalverdacht gestellt werden. Hier sind Klarstellungen erforderlich. Für die KBV ist die Bilanz der ersten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung deshalb gemischt. „Es hat sich gezeigt, dass wir weiterhin intensiv daran arbeiten müssen, die Freiberuflichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu schützen. Dabei ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärten Gassen und Feldmann. Eine Präsentation des KBV-Vorstands zu diesem Thema finden Sie hier. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

The post Gesetzesvielfalt: Erste Bilanz fällt gemischt aus appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.