Seit einigen Monaten geht der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) juristisch gegen irreführende Billigangebote vor. Dazu erklärt Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Das juristische Vorgehen des PKV-Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor.
Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt hat. Denn fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ haben mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten Branche.
Nach einer Abfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen ist kein einziger Tarif bekannt, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen bietet. Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie z.B. Studenten oder Beamtenanwärter. Sie werden in der Regel auch speziell kalkuliert (z.B. ohne Alterungsrückstellungen) und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.
Bei vielen Lockvogel-Anzeigen sind Abmahnungen nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland verstecken. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden. Der PKV-Verband wird weiterhin gegen diese Verbrauchertäuschungen vorgehen.“
Pressemitteilung der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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