Seit Jahren beobachte ich fasziniert, wie sich die immer eindeutigeren Befunde der Evolutionsforschung zu Religiosität und Religionen langsam und gegen vielerlei Widerstände in den Wissenschaften durchsetzen. Vor allem für Religionskritiker, die mit Berufung auf die Evolution die Religion “abschaffen” wollten, ist der Weg zur Akzeptanz des “Homo religiosus” inhaltlich und psychologisch nicht leicht. Einige, die sich wie Richard Dawkins besonders weit aus dem Fenster gelehnt haben, versuchen sie “tapfer” zu ignorieren. Andere, mutigere Geister wie Susan Blackmore oder Jesse Bering setzen sich damit auseinander und rufen auch ihre antitheistischen Mitstreiter zum Weiterdenken auf (was ihnen von einigen als “Verrat” ausgelegt wird). Schon beim Lesen seines sehr lesenswerten Buches über die “Evolution der Phantasie” (2013) fiel auf, dass auch der deutsche Biologiehistoriker und erklärte Religionskritiker Thomas Junker zunehmend über die plump-polemischen Reduktionismen des 20. Jahrhunderts hinausreicht. Mit “Warum sind Menschen religiös? Die evolutionäre Perspektive” veröffentlichte er 2014 in den Archäologischen Informationen einen Artikel, in dem er mit der Evolution(sforschung) zu Religiosität und Religionen ringt.
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HPV-Impfung mit freundlicherem Impfschema
Die Impfung gegen das Humane Papilloma Virus bei jungen Mädchen ist seit 2007 in Deutschland für alle 12jährigen (und Ältere) empfohlen. Bisher wurde diese dreimal verabreicht – In den Monaten 0, 2 und 6. Eine gute Zusammenfassung der Impfung bietet wie üblich Wikipedia. Neu ist seit diesem Jahr: Beide zur Verfügung stehende Impfstoffe können nun … … Weiterlesen →
Wahnsinnswoche 2017:31
In dieser Woche 104 Patientenkontakte und 15 Terminausfälle.
Im Rahmen der Änderungen im Betreuungsrecht ist nunmehr die notwendige ärztliche Zwangsmaßnahme nicht mehr zwingend von einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung abhängig. Um die gebotene medizinische Behandlung umfassend zu gewährleisten, ist die ärztliche Behandlung vielmehr künftig an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus gekoppelt. Des Weiteren wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt: die ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur zulässig, soweit sie dem vom Patienten geäußerten Willen im Sinne des § 1901a BGB (Paragraph zur Patientenverfügung) entspricht. Maßgeblich ist somit der Patientenwille, welchen er in einwilligungsfähigem Zustand in einer Patientenverfügung geäußert hat bzw. der aufgrund anderer Äußerungen oder Umstände ermittelt werden kann. BMJV 24.7.2017
Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kassiert als Verwaltungsrätin des Schweizer Pharmakonzerns Siegfried Holding AG pro Monat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Inklusive eines stattlichen Zusatzhonorars für 2016 belaufen sich ihre Einkünfte von der Pharmalobby auf 127.500 bis 205.000 Euro.
Fast alles ist noch drin
Nach 5 Spieltagen glaubt man ja gerne, schon eine klare Tendenz für die Saison zu sehen. Aber ist sind noch fat 6mal soviele Spiele zu spielen und eine positive oder negative Serie von fünf Spielen kann jedes Team im Laufe einer Saison, am Anfang oder Ende mal haben. Schalke hatte ja in den letzten Jahren gern in den letzten Saisonspielen eine Negativserie, der VfB Stuttgart mal ein Positivserie im Endspurt.