The post vdek: Elektronische Gesundheitskarte muss Schlüssel zu sicherem und kostengünstigem Online-Verfahren werden appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich verbessern. Die Ersatzkassen begrüßen daher, dass die Politik mit dem geplanten E-Health-Gesetz diesen Prozess voranbringen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag. Positiv sei insbesondere, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) endlich auch für neue Anwendungen, wie zum Beispiel den digitalen Medikationsplan oder den Notfalldatensatz, nutzbar gemacht werden soll. „Die vorgesehenen verbindlichen Fristen dürften dazu beitragen, dass die eGK bald vielen Versicherten einen erkennbaren Mehrwert bringt“, so Elsner.
Allerdings seien die Möglichkeiten einer flächendeckenden Telematikinfrastruktur (TI) längst nicht ausgeschöpft. „Um dieses Potenzial in Zukunft nutzen zu können, muss klargestellt werden, dass die eGK – wie die EC-Karte im Bankwesen – als Schlüssel für neue digitale Anwendungen genutzt wird und nicht als Speichermedium“, betonte Elsner. Für größere Datenmengen, wie die elektronische Patientenakte mit Röntgenbildern, sei die eGK nicht ausgelegt, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Ansonsten müssten die Karten für viel Geld mit neuen Chips größerer Speicherkapazität ausgestattet werden. „Angesichts der ohnehin hohen Investitionskosten für das Projekt ein No-Go“, so Elsner. Schwerer noch wiegt, dass bei Verlust der eGK auch der Verlust der auf ihr gespeicherten Daten droht. „Die Politik muss daher eine Serverlösung bzw. die ausschließliche Online-Speicherung der Daten im Gesetz verankern.“
Nicht nachvollziehbar sind aus Sicht des vdek zudem die geplanten finanziellen Anreize für Leistungserbringer beim Einlesen und Versenden von elektronischen Arztbriefen. Elsner: „Es kann nicht sein, dass Praxen eine Extra-Vergütung erhalten, wenn sie eine Anwendung nutzen, die ihnen Geld spart. Auch hier muss die Politik noch Korrekturen vornehmen.“ Gesetzlich klargestellt werden muss aus Sicht des vdek ferner, dass die TI der einzige Transportweg für Daten von gesetzlich Versicherten ist. Derzeit erfüllt nur die TI die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. „Hier Parallelstrukturen zuzulassen, bedeutet im Zweifel, Versichertengelder zu verschwenden“, erklärte Elsner.
Pressemitteilung des vdek