Heute war wieder einer da….ein 23-jähriger smarter junger Mann in Ausbildung zum Bankaufmann.
Strahlend mit seinem besten Beraterlächeln kommt er herein und fragt charmant: “Soll ich die Wahrheit sagen oder Ihnen etwas vorlügen?”
Ich ahne Schlimmstes. Vermutlich hat er heute morgen verschlafen, ist deswegen nicht in die Berufsschule gegangen und möchte sich jetzt krankschreiben lassen. So etwas kommt häufiger vor und der Patient rechtfertigt sich moralisch mit: “Ich hätte Sie ja auch anlügen können.”
So oder so, bleibt es ein Schwänzen der Berufsschule und eine Krankschreibung wäre ein Betrug. Dafür kann ich ihn nicht krankschreiben, auch wenn er so ehrlich war, mir die Wahrheit zu sagen. Dann muss er auch zu seiner Wahrheit stehen, und ich finde es eine echte Zumutung, von mir zu verlangen, für ihn zu lügen.
Ganz ehrlich, ist mir da ein Patient sympathischer, der mir vorlügt, er habe am morgen Bauchschmerzen gehabt und sei deswegen nicht zur Arbeit gegangen. Diesen Patienten kann ich nach bestem Wissen und Gewissen ggf. krankschreiben (,wenn es nicht jede 2. Woche vorkommt).
Das “Krankschreibungswesen” unter Schülern und Auszubildenden ist allerdings von den seltsamsten Unpässlichkeiten geprägt.