A (pharmacists) Tale Of Two Countries

Eine Geschichte von Kollegin Mareike aus dem Rheinland:
Schöne oder weniger schöne Geschichte, die meine Kollegin und ich gestern im normalen Samstagsdienst erlebt haben 
Ein Kunde mittleren Alters, würde schätzen so Mitte 50, kommt zu uns in die Apotheke und kauft ASS 100. Er fragte meine Kollegin dann aber auch in einem Zuge, ob sie ihm sein Metoprolol schonmal vorab ohne Rezept geben könnte, er hätte keins mehr, bräuchte das dringend und er würde das Rezept dann nachliefern. 
Sie hat es ihm erstmal verweigert, sagte dann aber, nach mehrmaligem Nachbohren seinerseits, dass sie ja mal ihre Kollegin, also mich, fragen könne.
Sie fragt mich also, ob wir das vorab beliefern würden. Da sie diejenige ist, die schon 10 Jahre in dieser Apotheke arbeitet (ich erst etwas über 1 Jahr) und die Kunden, ob Stammkunden oder Kunden, die einfach so öfter mal vorbeischauen, besser kennt als ich, schätze ich das so ein, dass sie diesen Herren nicht kennt und verweigere ebenfalls die Abgabe ohne Rezept.
Und dann gings los:
„Ja, meinen zweiten Herzinfarkt hatte ich ja schon!“ „ Habe gestern die letzte Tablette genommen.” „ Wenn ich nächste Woche tot bin, dann sind Sie schuld!“ 
Mein Kommentar (diesen Schuh wollen wir uns auf gar keinen Fall anziehen) war dann nur: “Na, wenn sie schon Herzinfarkte hatten, sollten sie doch gelernt haben rechtzeitig für neue Rezepte sorgen zu können, damit sie ihre Medikamente pünktlich bekommen. Sie können immer noch in den Notdienst gehen und sich ihr Medikament dann dort verschreiben lassen.“ 
Dafür hatte er dann aber natürlich keine Zeit!!! 
 
Ich finde es unfassbar, wie ein erwachsener Mann mit so einer Krankheitsgeschichte (ob das stimmte sei dahin gestellt), uns dafür verantwortlich macht, dass er seine Medis nicht vorab beziehen kann, nur weil er keine Zeit/Lust hat, sich rechtzeitig um seine Rezepte zu kümmern. Faulheit? Ignoranz? Man weiß es nicht, aber da schalte ich auf stur und taub. Ich helfe gerne, telefoniere mit Ärzten und versuche Lösungen zu finden, aber so etwas hab ich auch noch nicht erlebt.
Das grenzt, nein, das ist von seiner Seite schon richtige Erpressung. Vor allem Angesicht der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland hätte sie gar nicht anders handeln dürfen. So doof, unlogisch und patientenunfreundlich das ist.

Ich denke, das begreifen viele Leute nicht. Vielleicht sollte man einen Fall, wo die Apotheke nach so etwas gesetzlich verurteilt wurde mal ausdrucken und zur Erklärung abgeben. Leider kann man diesen Leuten trotzdem keine Eigenverantwortung beibringen.
Bei uns wäre das übrigens anders gelaufen – aber wir haben ja (Danke lieber Gesetzgeber) auch ein paar weiterreichende Verantwortungen als Apotheker in der Schweiz. (Dafür haben wir auch die Selbstdispensation durch die Ärzte, aber das ist ein anderes Thema).
Bei so einem Kunden wie oben könnte ich zum Beispiel nachschauen, ob er es schon einmal bei uns hatte – wir müssen Computerdossiers führen über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente.
Falls Ja, könnte ich ihm entweder eine einmalige Wiederholung auf ein Rezept dafür machen – vorausgesetzt, es ist nicht mehr als 1 Jahr alt und er hat das nicht schon einmal so gemacht.
Oder ich könnte einen Vorbezug machen (wenn ich denke, dass er wirklich das Rezept vom Arzt besorgen geht),
Wenn er aber noch nie damit bei uns war, dann muss ich abklären, ob er es wirklich braucht (sieht in dem Fall stark danach aus), und entscheiden, was das Risiko ist, wenn ich es ihm abgebe (wenig) gegen wenn ich es ihm nicht gebe (könnte tatsächlich Herzprobleme machen) – und dann entscheiden ob ich ihm das als Vorbezug gebe (und das Rezept noch kommt) oder ihn das erst mal zahlen lasse (Bei einem Patienten, der noch nie da war eher das). Das liegt in meiner Verantwortung – der ich entsprechend sorgfältig nachgehe.
Also ja – hätte er das von mir wahrscheinlich bekommen können. Einmal. Unter der Voraussetzung, dass er wieder zum Arzt zur Kontrolle geht und ich vor einem eventuell nächsten Mal ein Rezept sehe.
Übrigens: das Aspirin 100 (bei uns cardio genannt) ist in der Schweiz rezeptpflichtig … und demnach hätte ich das ganze Prozedere oben auch für das machen müssen ….
So sind die Gesetzgebungen halt unterschiedlich.

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