Entscheidend ist die Entscheidung: Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Umfragen, die das Meinungs-forschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.“

Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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