Asylbewerber haben in der Bundesrepublik einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung; die Knappschaft wird gemeinsam mit einigen weiteren Kassen in NRW dafür sorgen, dass dieser Anspruch unbürokratisch umgesetzt wird.
Auf einer Pressekonferenz des Landesministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurde heute die Rahmenvereinbarung hierfür vorgestellt. So können sich Städte und Gemeinden zukünftig entscheiden, ob sie die Hilfe der Knappschaft und anderer Gesetzlicher Krankenkassen nutzen wollen, oder ob sie die Gesundheitsversorgung weiterhin in Eigenregie betreiben.
Sollten sie sich für die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen entscheiden ist vorgesehen, dass die Städte und Gemeinden den Krankenkassen die Behandlungs- und Verwaltungskosten ersetzen.
„Wir kommen hier gerne unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angesichts der vielen Flüchtlinge nach und wollen die Städte entlasten“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Aber sie stellt auch fest: „Es werden keine Gelder der Versichertengemeinschaft hierfür verwendet. Das ist für uns als Treuhänder unserer Kunden nicht möglich. Wir setzen unsere Fachkompetenz ein, damit Asylbewerber unbürokratisch versorgt werden“.
Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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