Ist das GKV-VSG ein Schritt in Richtung Vital- und SpitalDocks?

Am 11. Juni diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) verabschiedet..
Dazu Bundesminister Hermann Gröhe:
„Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. (…) Mit dem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.“

Unter anderem ist vorgesehen, kooperative Versorgungsformen verstärkt zu fördern. Sie verbessern die Versorgung und tragen dazu bei, Effizienzreserven zu erschließen. Seit einigen Jahren findet in der ambulanten Versorgung die gemeinsame Berufsausübung immer mehr Zulauf. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in kooperativen Versorgungsformen wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisnetzen oder Medizinischen Versorgungszentren tätig sind, wächst stetig. Diese Entwicklung soll weiter gefördert werden.

Unter den Mitgliedern des Young Lions Gesundheitsparlaments wurde das Gesetz stark diskutiert: Ist das GKV-VSG ein Schritt in Richtung Vital- und SpitalDocks?

Nach der Vision des Ausschusses Organisation erfolgt in dem von Ihnen konzipierten Gesundheitswesen 2050 die medizinische Betreuung in sogenannten VitalDocks und SpitalDocks. Die VitalDocks sichern die gesamte ambulante, medizinische, pflegerische, therapeutische und pharmazeutische Versorgung. Die zentrale Anlaufstelle im VitalDock ist der Medizinische Concierge. Er übernimmt die medizinische Basisversorgung einschließlich der Nachsorge, die keinen ärztlichen Spezialisten erfordert, sowie den lebensjährlichen Gesundheitscheck. Die SpitalDocks übernehmen die Notfall- und aufwändige stationäre und ggf. intensivmedizinische Versorgung der Bevölkerung.
Weitere Informationen dazu finden sich im Zwischenbericht des Gesundheitsparlaments.

Grafik Organisation - 1

 

Diskussionsverlauf

Die Diskussion, ob das GKV-VSG einen Schritt in Richtung Vital- und SpitalDocks geht, endete mit einem klaren unentschieden:
Dagegen spricht aus Sicht der Parlamentarier, dass zwar die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gefördert wird, sektorale und untersektorale Grenzen jedoch bestehen bleiben. Zudem wird bemängelt, dass eine sinnvolle Verlagerung der ärztlichen Aufgaben, wie zum Beispiel durch den Einsatz eines medizinischen Concierge, der den Patienten im Therapieverlauf begleitet, aus dem Gesetz nicht ersichtlich wird. VitalDocks würden zudem systembedingt Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten übernehmen, da sie die finanziellen Konsequenzen des Vorsorge- und Versorgungserfolgs zu tragen haben. Beispielsweise, indem sie die Behandlung von Folgeerkrankungen in SpitalDocks finanzieren.

Positiv bewertet wird, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vorteile bieten können. Dazu Thomas Rehm aus dem Ausschuss Organisation: „Wenn die geförderten MVZ sich zu Versorgungszentren über ambulante ärztliche Versorgung hinaus durch Einbindung von Heilmittelerbringung entwickeln, könnte dies Pilotcharakter haben.“
Gute Noten bekommt auch die im Gesetz verankerte und auch im Ausschuss geplante Zentralisierung der Leistungserbringung, da sie den Patienten in Form kürzerer Wege und vermutlich auch kürzerer Wartezeiten entgegenkommt.