Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beurteilt das heute im Bundeskabinett verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II als weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Begrüßt wird vor allem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem eine gerechtere Verteilung der Leistungen ermöglicht wird.
Durch die mit dem Gesetz einhergehende Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung soll das erweiterte Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende finanziert werden. „Allerdings führen höhere Ausgaben nicht automatisch zu einer besseren Qualität der Pflege“, so Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH. Auswertungen der KKH dokumentieren diverse Pflegemängel, die auf unzureichende Sturzprophylaxe in Heimen, mangelnde Kommunikation zwischen Pflegepersonal und behandelnden Ärzten oder fehlende Zeitressourcen zurückzuführen sind. „Diese Ergebnisse zeigen, dass die Latte für Qualitätskriterien in der Pflege noch immer viel zu niedrig hängt“, sagt Kailuweit. „Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte Pflege zahlen müssen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Pflege.“
Handlungsbedarf für mehr Qualität in der Pflege sieht der KKH-Chef beispielsweise bei der Verbesserung des bisherigen Benotungssystems von Pflegeheimen. Dieses sollte auf echte Transparenz zielen − durch eine realistische Benotung von Pflegeheimen mit verbindlichen Prüfkriterien. „Verzerrungen bei der Benotung von Pflegeeinrichtungen, wie in der Vergangenheit geschehen, darf es zum Schutz der Pflegebedürftigen künftig nicht mehr geben“, fordert Ingo Kailuweit. „Nur wenn geleistete Pflegequalität auch transparent und real bewertet wird, führt das zu Anreizen für Pflegeeinrichtungen, dauerhaft eine hohe Pflegequalität zu liefern.“
Pressemitteilung der KKH Kaufmännische Krankenkasse Hannover
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