Hippokrates Wochenende – Alma Mater Europaea Salzburg

Auf Einladung des Präsidenten der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Prof. Dr. Dr. h. c. Felix Unger fand vom 19. – 20.6.2015 ein Symposium für Akupunkteure, Neuraltherapeuten und Neurophysiologen in der Alma Mater Europaea in Salzburg statt. Der Titel des Treffens war: „Trauma, Inflammation und Regulation in Akupunktur und Neuraltherapie“ Unter der wissenschaftlichen Leitung […]

Urlaubsastronomie auf Föhr: Sternschnuppen, Navigation, Planetenweg

Sommerurlaub bietet nicht selten gute Gelegenheiten, den Sternenhimmel in all der Pracht, die er außerhalb von Stadtgebieten aufweist, zu beobachten – egal ob im Gebirge oder an der See, in unserem Falle auf der Nordseeinsel Föhr. Sicher nicht jeden abend, aber wir zum Beispiel hatten in dieser Woche zwei sehr klare Nächte. Hier ein Foto vom großem Wagen (unten mittig) und kleinem Wagen (oben rechts) – im kleinen Ausschnitt ist nur der große Wagen gezeigt; durch Anklicken kommt man aufweiter

… oder so ähnlich

Ich weiss, ich weiss: Medikamentennamen sind schwierig. Trotzdem finde ich das nicht gerade vertrauenserweckend, wenn der verschreibende Arzt sie auch nicht kann. Was hat er gemacht? Einfach aufgeschrieben, was der Patient ihm gesagt hat? Richtig wäre natürlich: Venlafaxin. Das ist der Wirkstoffname. Davon gibt es inzwischen sowohl Original (Efexor) als auch Generika (z.B. Venlafaxin Mepha). […]

Die Polio-Pipeline aus Pakistan

Nachdem Nigeria letztes Jahr schon trotz bizarrer Umstände einen Ebola-Ausbruch im Keim ersticken konnte, gibt es jetzt noch mehr gute Nachrichten aus dem westafrikanischen Land: Seit dem letzen bekannten Polio-Fall am 11. August 2014 ist dort – und damit auf dem gesamten afrikanischen Kontinent – keine Kinderlähmung mehr registriert worden. Das muss noch zwei Jahre so bleiben, dann ist Afrika offiziell poliofrei.

Pflegestärkungsgesetz II: Vermeidung von Pflegeeintritt kommt zu kurz

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird zu Recht viel gelobt, denn die Versorgung von Pflegebedürftigen wird besser. Allerdings sollten die Möglichkeiten, Pflegeeintritte zu verschieben, noch gestärkt werden. Rehabilitation im Alter ist wirksam, das zeigen mehrere internationale Studien. Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen bestätigte gegenüber der Ärztezeitung vom 12. August: „In jenen Bundesländern, in denen geriatrische Reha-Betten in Rehabilitations-Einrichtungen oder Kliniken vorgehalten werden, verringerte sich für die Betroffenen auch das Risiko eines frühzeitigen Pflegebedarfs.“ Und dennoch wird Rehabilitation viel zu selten durchgeführt. Dafür gibt es zwei Ursachen. In der Pflegebegutachtung wurde bisher bei zu wenigen Pflegebedürftigen die Notwendigkeit einer Rehabilitation erkannt. Dieses Problem soll im Pflegestärkungsgesetz II mit dem neuen Begutachtungsverfahren verbessert werden. Die zweite Ursache ist das Schnittstellenproblem zur Krankenkasse. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen sind trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ wegen der getrennten Finanztöpfe nicht motiviert, Reha-Leistungen zu bezahlen. Denn von den Ausgaben der Krankenkassen für Reha würde vor allem die Pflegeversicherung durch verschobene Pflege profitieren. Daher nutzen die Krankenkassen ihren Spielraum im Rahmen ihres Genehmigungsvorbehalts, um Reha-Leistungen nicht zu genehmigen. Der weitaus größte Teil der Reha-Empfehlungen kommt von Kliniken und nicht von Vertragsärzten. Die Rolle der Hausärzte muss gestärkt werden und Reha-Verordnungen von niedergelassenen Ärzten auch zur Leistung führen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss für diese von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen eingeschränkt werden. Aus medizinischen Gründen verordnete Reha-Leistungen dürfen nicht im Genehmigungsverfahren stecken bleiben. Es sollte dem Arzt vorbehalten bleiben, wie auch bei anderen Krankenhausbehandlungen, eine Reha-Leistung einzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei deutlich mehr Menschen der Pflegeeintritt verschoben werden kann. Im PSG II besteht die Chance, den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren. Das wäre ein Meilenstein. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb

Ärzte und Apotheker, die sich an der Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen, können ab sofort mit höchster Datensicherheit Informationen austauschen. Seit gestern ist der ARMIN-Medikationsplanserver erfolgreich für das sichere Netz der KVen zertifiziert und in Betrieb genommen worden. Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass die Anforderungen an Datenschutz und –sicherheit erfüllt werden. Der Server ist nur von den betreuenden Ärzten und Apothekern mit Hilfe eines speziellen Routers (KV-SafeNet*) erreichbar. Über diesen Server können zukünftig ARMIN-Ärzte und      -Apotheker die Medikationspläne eingeschriebener Patienten einsehen und stets aktuell halten. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden: „Das Herz von ARMIN schlägt. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme sind auf einem guten Weg, eine zügige Anbindung an den ARMIN-Medikationsplanserver zu ermöglichen. Wir werden alle Prozesse umfangreich testen und mit Erhalt des Datenschutzsiegels das dritte Modul von ARMIN in den Routinebetrieb überführen.“ Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sind bereits an das sichere Netz der KVen angebunden. Die Prozesse werden getestet, danach kann der Startschuss für alle anderen eingeschriebenen Apotheken fallen. Nach und nach können dann alle ARMIN-Apotheken auf die elektronischen Medikationspläne ihrer ARMIN-Patienten zugreifen. „Dazu muss der Zugang zum Medikationsplanserver via KVSafeNet* in das bestehende Apothekenverwaltungssystem implementiert werden. Es wird bei der technischen Umsetzung sicher die eine oder andere Frage auftreten. Bei der Klärung dieser Fragen wird der Verband seine Mitglieder nach Möglichkeit tatkräftig unterstützen“, erläutert Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes. „Mit dem Medikationsplanserver wurde ein wichtiger Teil der ARMIN-Infrastruktur aufgebaut. Erstmals im deutschen Gesundheitssystem werden sich Ärzte und Apotheker in einem sicheren IT-System zur medikamentösen Therapie zahlreicher AOK PLUS-Versicherter austauschen können. Für die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten ist das ein Meilenstein“, ergänzt die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Frau Dr. Annette Rommel. Der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes, Stefan Fink, der bereits die Testphase aktiv begleitet, ist begeistert: „ARMIN wird bald für alle erfahrbar. Gemeinsam mit den Apothekensoftwarehäusern arbeiten wir an praxistauglichen Lösungen zum Medikationsmanagement. Erste Basisschulungen planen wir für Ende August.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) freut sich über die Fortschritte des Modellvorhabens. „Das ist ein großer Beitrag dafür, die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patienten in Sachsen und Thüringen zu erhöhen“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband e. V.

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Macht Kita krank? Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten bei der Kinderbetreuung

Ob Postboten, Zugführer oder Erzieher: Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 wurde so viel gestreikt wie lange nicht mehr. Und zumindest für die Erzieher ist noch kein Ende in Sicht: Gerade hat die nächste Runde der Tarifverhandlungen begonnen. Sollten diese scheitern, drohen ab Oktober weitere Streiks. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat das zum Anlass genommen, die Krankheitsdaten der knapp 100.000 bei ihr versicherten Erzieherinnen und Erzieher im Jahr 2014 auszuwerten. Das Ergebnis: Im letzten Jahr war diese Berufsgruppe vier Tage mehr krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt. Die 18,9 Fehltage pro Kopf resultieren vor allem aus psychischen Störungen (4,1 Tage) und Krankheiten des Atmungssystems (3,3 Tage). „Dass Erzieher überdurchschnittlich von diesen Erkrankungen betroffen sind, ist nicht verwunderlich. Zum Beispiel psychische Störungen, zu denen auch Überlastungen gehören: Ein hoher Lärmpegel, immer komplexer werdende Aufgabenbereiche und zuletzt auch Auseinandersetzungen mit den Eltern – Kindererziehung kann stressig sein“, erklärt Gudrun Ahlers, Präventionsexpertin der TK. Und: Hohe Krankenstände müssen von den arbeitsfähigen Erzieherinnen und Erziehern kompensiert werden. „Das bedeutet für sie oft noch größere Gruppen und damit noch mehr Stress und gesundheitliche Belastung – ein Teufelskreis“, so die Spezialistin. Auch dass Erzieher oft an Atemwegserkrankungen leiden, sollte niemanden überraschen. Gudrun Ahlers erläutert die Situation: „Kindertagesstätten sind quasi Sammelbecken für Viren und Bakterien. Das macht nicht nur die Kinder krank, sondern natürlich auch die Erwachsenen.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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EU-Fälschungsrichtlinie: Delegierter Rechtsakt ist öffentlich

Die EU-Kommission hat den Entwurf des delegierten Rechtsaktes zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU öffentlich gemacht. Er enthält die technischen und organisatorischen Vorgaben zur Umsetzung der Sicherheitsmerkmale, die Arzneimittel künftig tragen müssen. „Mit der Vorlage des delegierten Rechtsaktes wird klarer, worauf sich Pharmaunternehmen, Großhandel und Apotheken in Zukunft für die Verifizierung von Arzneimitteln einstellen müssen. Nach einer ersten Durchsicht sehen wir securPharm gut vorbereitet und auf dem richtigen Weg, die Fälschungsschutzrichtlinie umzusetzen. Wir werden das umfangreiche Dokument nun genau prüfen und auswerten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstandes von securPharm. Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes liegt in englischer Sprache vor und umfasst 34 Seiten sowie als Anhänge die sogenannte White List und die Black List, in der die Ausnahmen für verschreibungspflichtige bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten sind. Die EU-Kommission muss den delegierten Rechtsakt noch beschließen und dem europäischen Parlament und Rat übermitteln. Derzeit wird dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im ersten Quartal 2016 erwartet. Danach gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren bis die Vorgaben der Richtlinie rechtswirksam werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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