Gesundheitskarte für Asylbewerber: Knappschaft beteiligt sich an Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

Asylbewerber haben in der Bundesrepublik einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung; die Knappschaft wird gemeinsam mit einigen weiteren Kassen in NRW dafür sorgen, dass dieser Anspruch unbürokratisch umgesetzt wird. Auf einer Pressekonferenz des Landesministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurde heute die Rahmenvereinbarung hierfür vorgestellt. So können sich Städte und Gemeinden zukünftig entscheiden, ob sie die Hilfe der Knappschaft und anderer Gesetzlicher Krankenkassen nutzen wollen, oder ob sie die Gesundheitsversorgung weiterhin in Eigenregie betreiben. Sollten sie sich für die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen entscheiden ist vorgesehen, dass die Städte und Gemeinden den Krankenkassen die Behandlungs- und Verwaltungskosten ersetzen. „Wir kommen hier gerne unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angesichts der vielen Flüchtlinge nach und wollen die Städte entlasten“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Aber sie stellt auch fest: „Es werden keine Gelder der Versichertengemeinschaft  hierfür verwendet. Das ist für uns als Treuhänder unserer Kunden nicht möglich. Wir setzen unsere Fachkompetenz ein, damit Asylbewerber unbürokratisch versorgt werden“. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Versichertenbefragung zeigt hohe Patientenzufriedenheit

„Das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Ärzten ist hervorragend und spiegelt den ungeheuren Arbeitseinsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen wider“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei der Vorstellung der Versichertenbefragung 2015. Demnach haben 92 Prozent aller Befragten ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt. Auch die Patientenmeinungen zu den Wartezeiten bleiben im Vergleich zum Vorjahr konstant. „Wartezeiten werden in der objektiven Betrachtung nur in wenigen Fällen  als Problem gesehen. Nur jeder zehnte Patient erachtet sie als zu lang“, konstatierte Gassen. Fast zwei Drittel aller Befragten bekommen innerhalb von drei Tagen einen Termin. Nur etwa ein Zehntel der Patienten wartet länger als drei Wochen. Gassen betonte: „Sicherlich kommt es aufgrund der freien Arztwahl in einigen Praxen vereinzelt zu längeren Wartezeiten.“ „Auch bei den Vorsorge- und Impfschutzuntersuchungen spiegelt sich die hohe Zufriedenheit der Patienten wider“, führte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, aus. „Die Patienten wünschen sich ihren Arzt als zentralen Ansprechpartner.“ Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) möchte Informationen über die nächste Vorsorgeuntersuchung von ihrem Arzt erhalten. Lediglich 18 Prozent sprechen sich dafür aus, von der Krankenkasse informiert zu werden. „Dies unterstreicht einmal mehr die wichtige Rolle der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen für die Patienten“, sagte Feldmann. Sie betonte, dass die Umfrage der KBV auch zeige, wie wichtig es sei, die Niederlassung für den medizinischen Nachwuchs interessant zu gestalten. „Immerhin 76 Prozent der Befragten sagen, dass es genügend Hausärzte in ihrer Umgebung gibt. Dieser Wert ist gleich geblieben zu unserer letzten Befragung von vor zwei Jahren. Doch wir wissen, wie die Altersstruktur unter den niedergelassenen Ärzten aussieht. Bis 2021 gehen wir davon aus, dass rund 50.000 Mediziner altersbedingt aus der ambulanten Versorgung ausscheiden werden.“ Ein weiteres Thema der Versichertenbefragung bildeten die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Der überwiegende Teil der Patienten (83 Prozent), dem diese Zusatzleistungen angeboten wurden, hatte nach eigenen Angaben genug Bedenkzeit, sich für diese zu entscheiden. Die Zahl der Patienten, denen nach ihrem Empfinden zu wenig Zeit eingeräumt wurde, ist in den letzten zwei Jahren gestiegen – von neun Prozent im Jahr 2013 auf aktuell 16 Prozent. „Natürlich müssen wir darauf achten, dass der Patient genug Zeit hat, eine Entscheidung zu treffen. Um eine Grundlage für Entscheidungen zu schaffen, haben Bundesärztekammer und KBV gemeinsam die Broschüre ‚Selbst zahlen? Ein IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patienten‘ herausgegeben“, erklärte Gassen. Die KBV hatte die Forschungsgruppe Wahlen mit der Versichertenbefragung beauftragt. Die Datenerhebung per Telefon fand vom 30. März bis 5. Mai 2015 statt und umfasste 6.089 zufällig ausgewählte Bürger. Detaillierte Ergebnisse sind im Internet unter http://www.kbv.de/html/versichertenbefragung.php zu finden. Pressemitteilung der KAssenärztlichen Bundesvereinigung

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Boreout statt Burnout – Wenn Langeweile krank macht

Während Burnout inzwischen bekannt und als Krankheitsbild in der Öffentlichkeit akzeptiert ist, findet das Phänomen Boreout bislang nur wenig Beachtung. Dabei kann chronische berufliche Langeweile ebenso krank machen wie jobbedingter Dauerstress. „Die gesundheitlichen Folgen der Unterforderung ähneln denen bei Überforderung und reichen von Schlaflosigkeit über Magen- und Kopfschmerzen bis hin zu Muskelzucken und Rückenproblemen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. Anfällig für das Boreout-Syndrom sind Menschen, die zwar einen Job, aber zu wenig oder zu anspruchslose Arbeit haben. Grund dafür ist kurioserweise wie beim Burnout Stress. Denn das Risiko ist groß, von Vorgesetzen, Kollegen oder auch Freunden als Faulpelz abgestempelt zu werden. „In unserer stark leistungsorientierten Arbeitswelt will kaum jemand zugeben, dass er oder sie sich im Beruf langweilt. Also investieren unterforderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Zeit und Kreativität, um einen besonders geschäftigen Eindruck zu machen. Und das kann sehr anstrengend sein“, so Marschall. Die Medizinerin rät Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, sich der Problematik zu öffnen und sie, falls nötig, zu thematisieren. Manchmal sind sich Vorgesetzte der Situation gar nicht bewusst und dankbar für einen entsprechenden Hinweis. Denn oft lässt sich die Situation einfach durch eine gerechtere Aufgabenverteilung deutlich verbessern. Pressemitteilung der BARMER GEK

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KV Nordrhein lädt Experten und Mitglieder zur Fachtagung „Barrieren abbauen in der Praxis“

Am kommenden Mittwoch, 2. September 2015, beraten und informieren Experten auf Einladung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein von 15 bis 18 Uhr im Haus der Ärzteschaft über das Thema „Barrierefreiheit“. Im Mittelpunkt steht die Aufklärung von Ärztinnen,  Ärzten und Psychotherapeuten über gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten beim Umbau der eigenen Räumlichkeiten zur barrierearmen Praxis. Ein weiteres Thema der Tagung, an der sich Ärzte, Architekten und weitere Fachleute beteiligen, sind Bedürfnisse und Wünsche von Menschen mit Handicap. „Das Thema ist aktueller denn je. Das jüngst in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz regelt unter anderem, dass Ärzte bei der Nachbesetzung eines Sitzes bevorzugt werden, wenn sie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ergreifen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Zudem plant die Landesregierung in einer Novelle der Bauordnung NRW neue Regelungen für Praxen zur Barrierefreiheit. „Deshalb informieren wir ausführlich über alle Aspekte dieses Themas – in der aktuellen Veranstaltung und in unseren Medien.“ Bereits seit Jahren beschäftigt sich die KV Nordrhein mit dem Thema, das sich nicht im Abbau von baulichen Hürden erschöpft. „Es geht auch um kommunikative Hemmnisse“, sagt Potthoff. Die Tagung stellt daher bewährte und neue Inklusionsansätze in Praxen vor. Zu den Gästen zählt unter anderem die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, die über Fürsorge und gleichberechtigte Teilhabe sprechen wird. Die Beauftragte der Landesregierung für Patienten beziehungsweise für Menschen mit Behinderung informieren über Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen und geben Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung. Anmeldungen zu der kostenfreien Veranstaltung sind möglich unter kosa@kvno.de, Telefon 0211 5970 80 90. Mittwoch, 2. September, 15 bis 18 Uhr, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Wettbewerb auf dem Rücken der Patienten: Krankenkassen kalkulierten ihre Beitragssätze zu niedrig

Nach Medienberichten haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2015 ein Defizit von fast einer halben Milliarde Euro verbucht – ungeachtet der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Immerhin waren im Mai mit 30,6 Millionen mehr als eine halbe Million mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt als ein Jahr zuvor; der Nominallohnindex lag im ersten Quartal 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert. KBV-Chef Dr. Gassen verwies zur Erklärung auf den gesunkenen Beitragssatz: „Der Beitragssatz lag im Jahr 2014 bei durchschnittlich 15,5 Prozent, in diesem Jahr bei 15,43 Prozent. Diese Differenz mag klein erscheinen, bedeutet aber für das Gesamtjahr einen Einnahmeverlust von etwa 900 Millionen Euro. Damit ist klar, woher das Defizit rührt.“ Gassen warnte davor, den Wettbewerb um niedrige Beitragssätze auf dem Rücken der medizinischen Versorgung auszutragen. Schon 2014 kritisierte er die Beitragssatzsenkung der AOK-Plus und der AOK-Sachsen-Anhalt um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent. „Nun argumentieren die Kassen, dass notwendige Investitionen in die medizinische Versorgung wegen des Defizits nicht machbar wären. Das ist unredlich“, führte Gassen aus. Zentralinstitut warnt vor verfrühter Panikmache Der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, plädierte dafür, zunächst die offiziellen Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium abzuwarten. „Schon jetzt werden wieder Bürgerversicherung oder Kostendämpfungsmaßnahmen als Lösungen vorgeschlagen. Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage. Aus den Zahlen für das erste Quartal 2015 geht hervor, dass die Kassen ohne die Beitragssatzsenkung insgesamt sogar einen Überschuss erzielt hätten. Außerdem werden Finanzreserven der GKV von 25,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Finanzsituation ist also insgesamt mehr als positiv. Dieses Bild wird sich mit Vorlage der Zahlen für das erste Halbjahr 2015 nicht wesentlich ändern.“ Feldmann sieht im Kassendefizit kein Argument gegen Investitionen in die ambulante Versorgung Die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dipl.-Med. Regina Feldmann, sieht zunächst keine Auswirkungen für die Verhandlungen über Mittel für die künftige ambulante Versorgung. „Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die finanzielle Ausstattung soll sich nicht nach der aktuellen Finanzlage der GKV richten, sondern nach dem Bedarf der Versicherten. Außerdem steigt der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen 2016 ohnehin um 2,5 Milliarden Euro, was einer Erhöhung der Einnahmen um etwa 1,25 Prozent entspricht. Dieses Geld muss dann natürlich in der Versorgung ankommen. Die berechtigte Forderung der KBV, eine leistungsstarke ambulante Versorgung der Versicherten möglich zu machen, wird mit Sicherheit nicht für steigende Zusatzbeiträge verantwortlich sein“, so Feldmann. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung

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Kassenbeiträge: Arbeitnehmer nicht einseitig belasten

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse warnt davor, drohende Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausschließlich auf die Versicherten abzuwälzen. „Von einem funktionierenden Gesundheitssystem profitiert der Wirtschaftsstandort insgesamt, daher sollten auch die Arbeitgeber an der Finanzierung der höheren Kosten beteiligt werden“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten im nächsten Jahr die Zusatzbeiträge für einen Großteil der 70 Millionen gesetzlich Versicherten steigen. „Wenn die Politik milliardenschwere Mehrausgaben beschließt, wäre sie gut  beraten, gleichzeitig die Versicherten vor einer finanziellen Überlastung zu schützen“, so Kailuweit. Hierzu sei es notwendig, zukünftig auch die Arbeitgeber gleichberechtigt an der Finanzierung zu beteiligen. Das würde zudem dem Solidargedanken der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bislang sieht die Gesetzgebung vor, dass sämtliche Zusatzbeiträge oberhalb eines Beitragssatzes von 14,6 Prozent ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden. Im Gesundheitswesen zeichnen sich für die nächsten Jahre Kostensteigerungen in Milliardenhöhe ab. Verantwortlich dafür sind diverse Gesetze und Gesetzesvorhaben, zum Beispiel zur Krankenhausreform, zur ärztlichen Versorgung und zur Verbesserung der Prävention. Dazu zählen auch Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung, die den Arbeitgebern zugutekommen. Pressemitteilung der KHH

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Buchtipp: Niere und ableitende Harnwege

Ein weiteres  – ganz besonders für Studenten und Assistenzärzte – empfehlenswertes Buch aus der erfolgreichen Reihe “Module Innere Medizin” aus dem Springer Verlag. Auch Ärzten in der Weiterbildung sowie erfahrenen Fachärzte kann das Buch als Nachschlagewerk ein nützlicher Begleiter sein. Nierenerkrankungen kommen aufgrund ihrer Häufigkeit in den westlichen Industriestaaten eine besonders große Bedeutung zu. Das […]

Frauen in der Informatik 2/2: Kulturwechsel

Dies ist die Geschichte, wie die School of Computer Science (SCS) der Carnegie Mellon University (CMU) in Pittsburgh, USA, von einem Informatikstudiengang mit geringem Frauenanteil bis 1995 – und zudem einer hohen Rate an Frauen, die aus dem Kurs in andere Fächer wechselten – zu einem Frauenanteil von 40% ab den frühen 2000er Jahren kam, mit Studentinnen, die den Studiengang dann auch mit überwältigender Mehrheit erfolgreich abschlossen. Mein Bericht basiert auf einem Interview mit Lenore Blum, einer Teilnehmerin am diesjährigenweiter