Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Expertise herausgegeben, die rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in den Frühen Hilfen aufgreift. Die Veröffentlichung enthält Rechtsgutachten zu den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, zum Sozialrecht sowie zum Haftungsrecht.

Familienhebammen und FGKiKP begleiten im Bereich der Frühen Hilfen Familien mit besonderen Belastungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Ihre Tätigkeit ist ein Brückenangebot zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2012 wird ihr Einsatz durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Aufgrund ihrer Tätigkeit an der Systemschnittstelle ergeben sich rechtliche Fragen bei ihrem Einsatz.

Die in der Expertise enthaltenen Rechtsgutachten beantworten Fragen, die von Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen eingebracht wurden. Auch Fragen von den Fachkräften, Trägern entsprechender Angebote sowie aus Berufsverbänden wurden berücksichtigt. Die Expertise soll rechtliche Unsicherheiten mindern und zu mehr Klarheit beim systemübergreifenden Ausbau von Angeboten durch Familienhebammen und FGKiKP führen.

Das NZFH hat ausgewiesene Expertinnen und Experten mit der Erstellung der drei Rechtsgutachten beauftragt. Autoren sind Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die das Gutachten zum Sozialrecht verfassten, sowie Prof. Dr. Torsten Schaumberg zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht und Prof. Dr. Harald Horschitz zum Haftungsrecht.

Die Expertise „Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“ steht zum Download unter http://www.fruehehilfen.de und kann dort auch unter der Bestellnummer 16000168 oder per E-Mail an order@bzga.de kostenlos geordert werden.
Ergänzend bietet das NZFH auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen: http://www.fruehehilfen.de/ergaenzende-fragen-und-antworten-zum-rechtsgutachten/

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert das NZFH die Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene.

Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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