Weiterbildung – Ein vom Marburger Bund geplanter Musterarbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung ist nach Meinung der KBV nicht zielführend. Auch die Kritik an einer Stiftung Weiterbildung weist die KBV zurück.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die vom Marburger Bund veröffentlichte Positionierung zur Weiterbildung im ambulanten Bereich in Teilen begrüßt. Darin zeige sich, dass die Initiative der KBV, der ambulanten Weiterbildung im gesetzlichen Rahmen ein solides finanzielles Fundament zu geben, auch von der größten Klinikarztgewerkschaft  mitgetragen wird.

Skeptisch bleibt die KBV jedoch bei dem vom Marburger Bund vorgeschlagen Mustervertrag für Weiterbildungsassistenten und Niedergelassene im ambulanten Bereich. „Hier gilt immer noch das freie Vertragsverhältnis zwischen beiden Akteuren“, betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann, „dies könne man nicht mit einem Einheitsvertrag übergehen.“ Auch könne das vom Marburger Bund befürchtete Gehaltsdumping ausgeschlossen werden, da die vorgesehenen Entgelterhöhungen direkt für die Weiterbildungsassistenten vorgesehen seien. Zudem würden bereits heute die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen, ob ausgezahlte Fördergelder die Weiterbildungsassistenten auch wirklich erreichten.

Nicht nachvollziehbar sei auch, dass der Marburger Bund das KBV-Modell einer Stiftung Weiterbildung nach niederländischem Vorbild ablehne. Im KBV-Modell werden die Weiterbildungskosten über eine von Steuermitteln getragenen Stiftung finanziert und seien so von den Krankheitskosten entkoppelt. „Im Klinikbereich hierzulande ist es dagegen heute noch so, dass die Weiterbildungskosten für Klinikassistenten in den DRGs eingepreist sind, egal, ob die jeweilige Klinik ausbildet oder nicht“, erklärt Feldmann. Mit anderen Worten: die Wirtschaftlichkeit einzelner DRG-Positionen entscheidet darüber, ob Weiterbildungsstellen überhaupt angeboten werden oder nicht – mit den bekannten Problemen des Nachwuchsmangels in vielen Fachgebieten.

Der Vergleich, den der Marburger Bund zur Weiterbildung in Deutschland und in den Niederlanden anstellt, sei zudem unzulässig. „Das ist, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen“, betont Feldmann. Schließlich ist der Zugang zur Facharztausbildung in den Niederlanden stark reglementiert und nicht mit dem deutschen System zu vergleichen: „Wir haben den freien Zugang zur Weiterbildung. Ein hohes Gut, dass wir anerkennen und schützen sollten. Anzuerkennen ist aber ebenso, dass in den Niederlanden keine Nachwuchsprobleme in der hausärztlichen Versorgung bekannt sind.“

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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