Seit längerem bereits ist ein eHealth Gesetz in Vorbereitungen und es liegen auch bereits Änderungsvorschläge des Bundesrates vor.
Wer sich für den Gesetzestext interessiert, kann ihn hier einsehen (pdf Dokument).
Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Einführung der “Mehrwertanwendungen” der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen (z.B. elektronischer Arztbrief, genannt wird auch der Notfalldatensatz), die zentrale Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen und telemedizinische Leistungen zu fördern, wie man den Gesetzestext entnehmen kann.
Über die Änderungen gibt es ein gesondertes pdf-Dokument, demnach werden Apotheker stärker mit einbezogen und regionale Modellvorhaben bleiben unberührt.