In Arztpraxen werden – über alle Fachgruppen und Praxisformen bzw. –größen betrachtet – durchschnittlich nur 46,8% der für eine reibungslos funktionierende Praxisorganisation notwendigen Regelungen und Instrumente eingesetzt. Die hieraus resultierende Patientenzufriedenheit erfüllt lediglich 58,3% der Anforderungen und Wünsche. Und selbst in Betrieben, in denen die Teams akut keine Beeinträchtigung ihrer Arbeit verspüren, existieren häufig organisatorische Risikofaktoren, die mittel- bis langfristig zu Problemen führen. Das Hybrid-E-Book „Analyse der Praxisorganisation: Wo liegen Ihre Optimierungspotenziale?“ beinhaltet ein für alle Fachrichtungen, Praxisformen und –größen geeignetes Self-Assessment. Mit seiner Hilfe können niedergelassene Ärzte die in Ihrer Praxis eingesetzten Regelungen, Instrumente und Verhaltensweisen der Praxisorganisation in einem repräsentativen und objektiven Vergleich zu den Praxen Ihrer Fachgruppe sowie in Bezug auf den Best Practice-Standard im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten untersuchen lassen. Eine kostenlose Auswertung ist bereits im Kaufpreis des Buchs enthalten.
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Ärzteblatt kündigt Korrektur zu falschem…
Plazeboalarm-Blogger und Wissenschaftsjournalist Marcus Anhäuser hat beim Deutschen Ärzteblatt nachgefragt wegen des erstaunlichen Interessenkonflikt-Statements von Prof. Hans Hauner, über das wir berichtet hatten.
Der Leiter der zuständigen Ärzteblatt-Redaktion teilt dazu mit:
Auf die Nachfrage, wie es denn dazu gekommen sei, dass Hauner dem Ärzteblatt eine korrigierte Erklärung habe zukommen lassen, gab es die folgende Antwort:
Sachen gibt’s.
Pfizer hält Studiendaten unter Verschluss
Pfizer weigert sich, dem IQWiG seine Studiendaten zu Edronax® vollständig zur Verfügung zu stellen. Markus Grill für Spiegel Online:
Die Vorgehensweise ist – gerade wenn es um Medikamente für die Psychiatrie geht – offenbar eher die Regel aus die Ausnahme. Ohne den Publikationsbias ist hier ein Nutzen gegenüber Plazebo häufig schwer oder überhaupt nicht mehr darstellbar. Weiterhin drängt sich der Verdacht auf, dass schwerwiegende Nebenwirkungen auf diese Weise unter dem Tisch gehalten werden sollen.
Edronax® ist dabei mit wenigen Millionen Euro Umsatz pro Jahr in Deutschland im Vergleich etwa zu “Blockbustern” wie Memantine (Axura®) von Merz nur ein ganz kleiner Fisch. Auch hier stand dem IQWiG zur Nutzenbewertung nur ein Teil der vorhandenen Daten zur Verfügung:
Auch die Aussagekraft der vier ausgewerteten Studien ist indes eingeschränkt. Denn bei allen vier Vergleichen wurden die Ergebnisse zu einzelnen Therapiezielen nicht oder nur unvollständig veröffentlicht. Trotz einer Anfrage des IQWiG nach einer umfassenden Ergebnisdokumentation wurde diese nur zum Teil übermittelt. Das gilt beispielsweise für alle Daten, die Auskunft geben könnten über die Notwendigkeit einer Aufnahme in ein Pflegeheim.[…]
Unklar bleibt nicht nur der Nutzen, sondern auch der mögliche Schaden von Memantin, da die verfügbaren Risikodaten bei der Therapie zusammen mit Donepezil nicht der deutschen Zulassungssituation entsprechen und insofern lückenhaft sind.[…]
Angesichts der lückenhaften Datenlage ziehen die Wissenschaftler das vorläufige Fazit, dass der Nutzen von Memantin für die Behandlung der moderaten bis schweren Alzheimer Demenz nicht belegt ist.
Abschied von den Apothekenketten
Noch eine Chart – die von Celesio. Nach dem Plädoyer des Generalanwaltes beim EuGH dürfen Medikamente auch zukünftig nur in von Apothekern geführten und im Besitz befindlichen Apotheken verkauft werden. Das Fremdbesitzverbot in Deutschland und Italien scheint mit dem EU-Recht vereinbar.
Der Pharmagross- und Einzelhändler Celesio hatte sich nach der Übernahme von DocMorris am meisten Hoffnungen gemacht, von der erwarteten Aufhebung des Fremdbesitzverbots zu profitieren. Durch den DocMorris-Kauf musste Celesio herbe Umsatzverluste verzeichnen, da der Pharmagrosshändler in Deutschland mit der DocMorris-Franchise-Apotheken in direkte Konkurrenz zu seinen Kunden getreten war. Darauf reagierten viele Apotheker mit dem Wechsel zu anderen Grosshändlern. Die Umsatzverluste waren einkalkuliert und sollten nach dem Aufbau einer eigenen Apothekenkette sich auszahlen.
Wenn sich das Gericht dem Generalanwalt anschliesst, drohen düstere Aussichten für die Pharmagrosshändler in Deutschland. Schwindende Margen und die zunehmende Direktbelieferung der Apotheken durch die Pharmaunternehmen drücken auf die Gewinne.