BMG startet Berufungsverfahren für Expertenbeirat für den Innovationsausschuss

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Berufungsverfahren für die Mitglieder des Expertenbeirates begonnen, der an der Förderung neuer Versorgungsformen und der Versorgungsforschung durch den Innovationsfonds mitwirken soll.

Maßgebliche Akteure des Gesundheitswesens sowie Wissenschaftsverbände können bis zum 13. Oktober 2015 ihre Vorschläge einreichen. Vorschlagsberechtigt sind insbesondere der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie Wissenschaftsverbände wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung. Das BMG wird die Berufung der zehn Mitglieder des Expertenbeirates noch in diesem Jahr abschließen.

Der Expertenbeirat soll die Arbeit des Innovationsausschusses mit wissenschaftlichem und versorgungspraktischem Sachverstand unterstützen.

Aus dem Innovationsfonds, der gemäß dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen wird, sollen in den Jahren 2016-2019 neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro gefördert werden. Zur Durchführung der Förderung wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsausschuss eingerichtet.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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