DAV-Vorsitzender Becker fordert Planungssicherheit durch verlässliche Vergütungsregeln

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, fordert eine gesetzliche Regelung, die eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vergütung für die mehr als 20.000 inhabergeführten Apotheken in Deutschland anhand einer fairen Berechnungsmethode garantiert. „Wir brauchen keine Lippenbekenntnisse, wir brauchen Unterstützung in der Sache“, sagte er zur Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse „expopharm“ in Düsseldorf. In Richtung Politik fuhr Becker fort: „Sonntagsreden durften wir uns zur Genüge anhören. Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker erwarten Taten.“ Das Festhonorar in Höhe von derzeit 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel ist seit 2004 nur einmal – im Jahr 2013 – leicht erhöht worden. Einen Anspruch auf regelmäßige Überprüfung gibt es bislang nicht. Die Apotheken, so Becker, hätten deshalb keinerlei Planungssicherheit.

„Gesundheitsministerium und Wirtschaftsministerium schieben sich hier in einem ‚Schwarzer Peter‘-Spiel gegenseitig die Verantwortung zu und verzögern den Prozess“, sagte Becker zur geforderten Anpassung der Berechnungsmethode für das Festhonorar. Die derzeitige Methode sei leistungsfeindlich, weil sie Mehrarbeit in den Apotheken mit Honorabzug strafe. Becker weiter: „Teil des ,Schwarzer Peter´-Spiels der Politik ist der immer wieder kolportierte Vorwurf, die Apothekerschaft würde keine ausreichenden Daten für die Diskussion liefern. Das ist falsch, schon aus Eigeninteresse haben wir die erforderlichen Daten immer geliefert. Und wir werden es selbstverständlich auch in Zukunft tun.“ Ein Berechnungsmodus, der ein Mehr an Leistungen honoriere und die Apotheker an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben lasse, sei dringend erforderlich, so der DAV-Vorsitzende.

Neben dem Festhonorar machte Becker auch dringenden Handlungsbedarf bei der Rezepturgebühr, der Dokumentation von Betäubungsmitteln und dem Notdienstzuschlag aus. „Auch hier ist die Politik in der Pflicht, ihre Zusagen an uns einzuhalten.“ In Richtung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte er den Missbrauch von Retaxationen (Einbehaltung des Apothekenhonorars und sogar des Einkaufspreises von Arzneimitteln), die oft schon bei kleinsten Formfehlern auf dem Rezept praktiziert würden. Die gesetzlich vorgegebenen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband seien gemeinsam für gescheitert erklärt worden. Becker: „Der DAV hat die Schiedsstelle angerufen. Die ausführlichen juristischen Schriftsätze sind erstellt und gehen in diesen Tagen der Schiedsstelle zu. Wir erwarten nun eine praktikable und praxisbezogene Lösung dieser unsäglichen Geschichte.“

Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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