Das Pflegestärkungsgesetz II soll Ende September erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Würzburg erklärt dazu der Vorsitzende der Verwaltungsrates,Holger Langkutsch: „Viele Maßnahmen der nächsten Pflegereform finden unsere ungeteilte Zustimmung. Dazu gehört vor allem die dringend erforderliche Besserstellung von demenzkranken Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Für diesen Personenkreis ist die Pflegeversicherung heute noch nicht ausreichend da.
Nachbesserungsbedarf gibt es allerdings beim Thema Finanzierung. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Anzahl an Pflegedürftigen müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um das System zukunftsfest zu machen. Wir benötigen eine solide und leistungsfähige Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, und dafür kommt ausschließlich das solidarisch finanzierte System der gesetzlichen Pflegeversicherung in Betracht. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung muss aus diesem Grund überwunden werden.
Einen weiteren Knackpunkt des Pflegestärkungsgesetzes stellt die fehlende regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen dar. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass die Leistungen in Zukunft nicht an Wert verlieren. Um dem vorzubeugen, sollte eine gesetzliche Regelung die Dynamisierung gekoppelt an der Preisentwicklung sicherstellen.“
Pressemitteilung der BARMER GEK
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