Verbindliche Qualitätskriterien für Hausgeburten, Lösung für Haftpflichtproblematik, fünf Prozent Honorarsteigerung

Vergangene Woche sind die Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband zu mehreren strittigen Fragen mit Hilfe der für Konflikte zuständige Schiedsstelle entschieden worden. Dabei ging es um die Systematik des Ausgleichs der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung, um gerade Hebammen mit wenigen Geburten zu unterstützen, die Qualitätskriterien für Hausgeburten und damit verbunden die Erhöhung des Honorars. Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, bedeuten die Entscheidungen ein Mehr an Sicherheit, denn erstmals gelten auch für Hausgeburten verbindliche Qualitätskriterien, wie es für Geburtshausgeburten bereits seit 2008 der Fall ist. Für Hebammen bedeuten die Entscheidungen, dass sie lediglich vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, damit sie ihre Aufwendungen für ihre für die Geburtsbetreuung notwendige Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert bekommen. Die bisherige Verrechnung über pauschale Zuschläge für jede einzelne Geburt entfällt. Diese hatte zu einer Überzahlung bei Hebammen mit vielen Geburten geführt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Hebammen ab sofort durch die Festlegung von Qualitätskriterien fünf Prozent mehr Honorar erhalten. Die Beschlüsse im Einzelnen: – Die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in vier gleich großen Raten. Sie werden jeweils rückwirkend zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ausgezahlt, wenn die Hebammen eine geburtshilfliche Leistung Geburt pro Quartal nachweist. Damit werden insbesondere Hebammen in strukturschwachen Regionen unterstützt, in denen es nur wenige Geburten gibt. – Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird unterschieden in absolute und in relative Kriterien: Beispiel für absolute Kriterien, die eine Hausgeburt ausschließen: Zustand nach Uterusruptur Blutgruppen-Inkompatibilität Insulinpflichtiger Diabetes Beispiel für relative Kriterien, die vor einer Hausgeburt zusätzliche ärztliche Untersuchungen notwendig machen: Beckenanomalie Verdacht auf Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend. – Die Vergütung für alle Hebammenleistungen wird ab sofort um fünf Prozent angehoben. Hintergrund ist, dass die Schiedsstelle zu dieser bereits 2013 beschlossenen Erhöhung festgelegt hatte, dass sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwendung findet. Diese Qualitätskriterien gibt es nun seit dem 25. September 2015. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Turnierteams erspielen 11.000 Euro für guten Zweck

Über eine Spende von insgesamt 11.000 Euro freuen sich die drei Stiftungen der Fußballer Gerald Asamoah, Christoph Metzelder und Neven Subotic. Das Geld erspielten die Teilnehmer des „BARMER GEK Fussballwunders“, das seit mehr als vier Jahren stattfindet und mittlerweile das größte Fußballturnier Europas ist. In der abgelaufenen Spielzeit haben sich 946 Schüler-, Studenten- und Betriebssportmannschaften beteiligt. Alle Teams können sich nach der Anmeldung aussuchen, welche der drei Stiftungen sie unterstützen wollen. Für jedes geschossene Tor fließt dann ein Euro an die ausgewählte Stiftung. In der vergangenen Spielzeit kamen so 11.000 Euro, gesponsert von der HUK Coburg, für den guten Zweck zusammen. Geld kommt unter anderem Flüchtlingskindern zugute „Beim ‚Fussballwunder’ der BARMER GEK gibt es nicht nur Punkte für Siege oder Unentschieden, sondern auch für Fair Play. Dass mit jedem Tor ein guter Zweck unterstützt wird, ist eine tolle zusätzliche Motivation, sportlich aktiv zu werden und etwas für seine Gesundheit zu tun“, so Jürgen Rothmaier, Vize-Chef der BARMER GEK. Mit dem Geld wird sozial benachteiligten und kranken Kindern direkt geholfen. „Wir werden mit der Spende aktuelle Flüchtlingsprojekte und damit Flüchtlingskinder unterstützen“, betont Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder. Die Gerald Asamoah Stiftung für herzkranke Kinder finanziert lebensrettende Herzoperationen und dringend erforderliche medizinische Geräte für Herzstationen. „Ich weiß selbst, wie es ist, herzkrank zu sein. Deshalb möchte ich den betroffenen Kindern helfen und ihnen ihr Lachen zurückschenken“, so der ehemalige Fußballnationalspieler Gerald Asamoah. Ein wichtiges Ziel der Neven Subotic Stiftung ist es, die Lebensverhältnisse von Kindern in Afrika zu verbessern. „Die am ‚Fussballwunder’ teilnehmenden Mannschaften tragen dazu bei, dass wir Kindern in Äthiopien direkten Zugang zu sauberem Wasser ermöglichen können“, so der Fußballprofi von Borussia Dortmund. Der Anpfiff für die nächste Runde des „Fussballwunders“ ist bereits erfolgt. Interessierte Mannschaften können sich jederzeit anmelden: www.dasfussballwunder.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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Mehr Sicherheit bei Polymedikation nur durch echten Medikationsplan

Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein. „Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden“, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken. Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben. Schmidt weiter: „Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie.“ Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs: „Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll.“ Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. „Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann.“ Pressemitteilung der  ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Karriere-Start bei der Schwenninger in Ansbach

Fünf Berufseinsteiger haben am 1. September ihre dreijährige Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (SoFa) bei der Schwenninger Krankenkasse begonnen. Neben vielen Informationen über ihren neuen Arbeitgeber und einem praxisnahen Business-Knigge erhalten die Auszubildenden in der Einführungswoche im Naturfreundehaus in Tuttlingen-Möhringen ein umfangreiches Kommunikationstraining. Für Abwechslung sorgen gemeinsames Kochen und Grillen. Von Beginn an gibt die Schwenninger ihrem „Nachwuchs“ Vieles mit auf den Weg der Ausbildung: Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten? Wie wirkt meine Körperhaltung? „Die Schwenninger Krankenkasse investiert sehr viel in die Ausbildung. Wir möchten unseren künftigen Bedarf an Fachkräften aus den eigenen Reihen besetzen“, so Silke Ulmschneider, Ausbildungsverantwortliche bei der Schwenninger. „2015 haben wir, wie in den Vorjahren auch, allen Auszubildenden die Übernahme in das Angestelltenverhältnis angeboten.“ Nicht nur fachliche Inhalte gehören bei der Schwenninger zur Ausbildung, auch auf soziales Engagement wird großen Wert gelegt. Daher haben die fünf jungen Sozialversicherungsfachangestellten zusammen mit Bewohnern des Altenzentrums Dr.-Karl-Hohner-Heim in Trossingen Vogelhäuschen für deren Garten gebaut. Schon jetzt können sich Schulabgänger für 2016 auf SoFa-Ausbildungsplätze bei der Schwenninger bewerben. Neu ist ab 2016 die Möglichkeit, Berufsausbildung und Studium zu vereinen: parallel zur SoFa-Ausbildung kann ein Fernstudium mit dem Schwerpunkt Gesundheitsmanagement absolviert werden. Weiterhin bietet die Schwenninger im nächsten Jahr wieder den DHBW Studiengang BWL-Gesundheitsmanagement an. Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: http://www.die-schwenninger.de/karriere/fuer-schulabgaenger/ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Impfung statt Masern – Schutz für den Einzelnen und die Gemeinschaft

BZgA-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“ ruft Jugendliche und junge Erwachsene auf, den persönlichen Impfschutz zu  überprüfen Köln, 29. September 2015. Aktuell sind in Deutschland viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht ausreichend gegen Masern geimpft. Die Auswirkungen mangelnden Impfschutzes in Deutschland zeigen sich in diesem Jahr besonders deutlich. Rund 2.500 Masernfälle wurden 2015 bisher bundesweit registriert. Mehr als die Hälfte davon in Berlin. Jeder vierte Masernerkrankte in Berlin musste im Krankenhaus behandelt werden. Ein Beleg dafür, dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit sind. Fehlender Impfschutz vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat zu den diesjährigen großen Masern-Ausbrüchen geführt. So war in Berlin rund die Hälfte der Erkrankten zwischen 18 und 43 Jahre alt. Die Impfung hätte sie schützen können. „Wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung einen Schutz gegen Masern haben, können Masernausbrüche verhindert werden.“ erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Etwa jeder zehnte Masernpatient in Berlin war ein Säugling. Dazu erläutert Dr. Thaiss: „Eine ausreichend geimpfte Gemeinschaft kann auch Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, vor einer Maserninfektion schützen.“ Nicht nur Kindern, sondern auch Jugendlichen und Erwachsenen bis zum Alter von 44 Jahren, d. h. allen nach 1970 Geborenen, wird der Impfschutz gegen Masern besonders empfohlen. Daten der aktuellen repräsentativen BZgA-Studie belegen, dass 74 Prozent der Befragten nicht wissen, dass eine Masern-Impfempfehlung für Erwachsene besteht. Im Jahr 2012 waren es noch 81 Prozent. „Diese positive Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, Menschen kontinuierlich auf die Impfempfehlung aufmerksam zu machen und zur Masern-Impfung zu motivieren.“ so Dr. Thaiss. „Deshalb ruft die BZgA in diesem Herbst mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“ erneut zur Überprüfung des persönlichen Impfstatus auf.“ Bundesweit wird mit neuen Plakatmotiven und in Kinospots an den Impfcheck gegen Masern erinnert. Ergänzend werden ausführliche Hintergrundinformationen zu Masern und zur Impfung sowie ein interaktiver Masern-Impfcheck unter http://www.impfen-info.de/impfpass angeboten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Kinder im Alter von 11 Monaten bis zum Ende des zweiten Lebensjahres zwei Impfungen gegen Masern zusammen mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Vor Aufnahme in eine Kita können Säuglinge bereits im Alter von 9 Monaten geimpft werden. Verpasste Impfungen sollten baldmöglichst nachgeholt werden. Das gilt auch für alle nach 1970 geborene Erwachsene. Weitere Informationen zum Thema unter: – „Deutschland sucht den Impfpass – Gegen Masern geimpft?“- Informationen zur Masern-Impfung für Jugendliche und junge Erwachsene: http://www.impfen-info.de/impfpass/ – Animation und Simulator zur Herdenimmunität: http://www.impfen-info.de/wissenswertes/herdenimmunitaet/ – Pressemotive zur Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“: http://www.bzga.de/presse/pressemotive/impfaufklaerung-und-hygiene/ – Befragungsergebnisse zur Masern-Impfung (2014): http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/impfaufklaerung/ – Steckbrief Masern als Bürgerinformation (in 6 Sprachen): http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern – Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI (Epidemiologisches Bulletin 34/2015): http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html – Landesamt für  Gesundheit und Soziales, Berlin (Informationen zum Masernausbruch): http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/infektionsepidemiologie-infektionsschutz/ – Robert Koch-Institut (SurvStat@RKI 2.0; Datenbank für Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz): http://survstat.rki.de/ Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts

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Grippesaison: KBV und KVen rufen zur Impfung auf

Die Impfung ist das wirksamste und einfachste Mittel gegen die Krankheit“, sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Oktober und November seien die optimalen Monate für diese Vorsorge. Viele Menschen würden diese schwere Infektionserkrankung immer noch unterschätzen. Nicht zu verwechseln ist die Influenza mit einem meist undramatisch verlaufenden grippalen Infekt. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert Koch-Institut (RKI) suchten in der Saison 2014/2015 aufgrund grippebedingter Symptome bundesweit 6,2 Millionen Menschen einen Arzt auf. Etwa 31.000 Patienten kamen ins Krankenhaus. Die Altersgruppe ab 60 Jahre war besonders von schweren Krankheitsverläufen betroffen. Um möglichst viele Menschen zu sensibilisieren, hat die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Aktion „Gib der Grippe eine Abfuhr!“ aufgelegt. Ein Plakat, eine Patienteninformation und ein Video weisen auf die Vorteile der Impfung hin. Ärzte können diese Materialien in den Wartezimmern einsetzen. Gefährlich ist die Grippe insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke und immungeschwächte Personen. Zudem sollten sich Schwangere und all jene impfen lassen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Menschen haben wie beispielsweise medizinisches Personal. Für diese Risikogruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten. Einige  Kassen bezahlen die Impfung auch für weitere Versicherte. Der Aufruf zur Grippeschutzimpfung ist Teil der Präventionsinitiative, welche die KBV vor vier Jahren zusammen mit den KVen gestartet hat. Ziel ist es, die Bereitschaft für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu erhöhen sowie die Durchimpfungsrate zu steigern. Schließlich hat sich laut einer Studie des RKI zuletzt nur jeder Zweite der gefährdeten Altersgruppe der über 60-Jährigen gegen Influenza impfen lassen. Alle Informationsmaterialien für Patienten stehen unter www.kbv.de/html/gesundheitsvorsorge.php bereit. Das Plakat zur Grippeschutzimpfung können Ärzte bei der KBV kostenfrei bestellen: versand@kbv.de Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Vorsorge und Früherkennung für Kinder und Jugendliche

Gerade bei Kindern ist Vorsorge in den ersten Lebensjahren besonders wichtig, wie tag, das Mitgliedermagazin der Knappschaft in seiner neuesten Ausgabe informiert. Denn in den ersten Lebensabschnitten vollziehen Kinder die wichtigsten körperlichen und geistigen Entwicklungsschritte. Die regulären U- und J-Untersuchungen helfen, frühzeitig Erkrankungen zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Die Knappschaft bietet über die allgemeinen Kassenleistungen hinaus die Untersuchungen U10, U11 und J2 an und übernimmt für alle Kindervorsorgeuntersuchungen die Kosten. So wird beispielsweise bei der U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren überprüft, ob eine Lese-Rechtschreib-Rechenstörung vorliegt. Auch auf Verhaltensauffälligkeiten, wie zum Beispiel ADHS, wird geachtet. Zusätzlich werden Zahn-, Mund- und Kieferanomalien und das Medienverhalten überprüft. Bei der J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren liegt das Hauptaugenmerk darauf, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen zu erkennen. Geprüft werden zudem Sozialisations- und Verhaltensauffälligkeiten sowie der Umgang mit Medien und Drogen. Ein spezieller Service für die Kunden der Knappschaft weist die Eltern ab der 5. Vorsorgeuntersuchung (U5) rechtzeitig auf alle weiteren Terminen hin. Versicherte bekommen einen Brief, damit auch keine U- und J-Untersuchung versäumt wird. Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Service-Telefon unter 08000 200 501 oder unter www.knappschaft.de Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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Knappschaft: Keine Angst vor Generika

Oft haben sie eine andere Farbe oder auch eine andere Form: Wenn seit Jahren gewohnte Tabletten plötzlich anders aussehen, reagieren viele Patienten verunsichert. Das weiß auch Dr. Jürgen Lubienski, Knappschaftsarzt in Lünen. In der neusten Ausgabe von tag, dem Mitgliedermagazin der Knappschaft, sagt er: „In den meisten Fällen ist eine gute Austauschbarkeit zwischen den Präparaten gegeben. Nur in seltenen Fällen gibt es medizinische Gründe, die dagegen sprechen, zum Beispiel eine Unverträglichkeit.“ Dass „neue“ Tabletten verschrieben werden, liegt daran, dass die Knappschaft verantwortungsvoll mit den Beiträgen ihrer Versicherten umgeht. Denn auch bei der Arzneimittelversorgung liegt ihr daran, hochwertige Präparate zum günstigsten Preis einzusetzen. Dies ist umso wichtiger, da die Kosten für Arzneimittel einer der größten Ausgabenblöcke der gesetzlichen Krankenkassen sind. Eine Möglichkeit weniger Ausgaben zu produzieren ist es, mit pharmazeutischen Unternehmen Rabatte für Arzneimittel auszuhandeln und statt auf Originalpräparate auf sogenannte Generika zu setzen. Generika entsprechen in Qualität und Wirksamkeit dem Originalpräparat, kosten aber weniger. Wie tag weiter berichtet, sparen jedoch nicht nur die Krankenkassen, sondern auch der Patient selbst, wenn er beim Einkauf in der Apotheke Generika verlangt. Bis zu 90 Prozent Ersparnis sind möglich, da es teilweise große Preisunterschiede gibt – sowohl bei Präparaten mit Rezept als auch solchen ohne Rezept. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.knappschaft.de Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See

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Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschließt Änderungen an der Notdienstordnung

Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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AOK Bayern bietet neue Strahlentherapie

Die AOK Bayern setzt auf neue innovative Methoden in der Krebsbehandlung: Gemeinsam mit dem Klinikum Augsburg und dem Medizinischen Versorgungszentrum für Strahlentherapie bietet die AOK Bayern als erste gesetzliche Krankenkasse dort eine sogenannte stereotaktische Strahlentherapie. Ein entsprechender Vertrag wurde heute bei der Eröffnung des neuen Strahlentherapiezentrums am Klinikum Augsburg unterzeichnet. Mit dem neuen Verfahren können gut abgrenzbare Tumore mit einer Größe von bis zu vier Zentimeter im Gehirn und in der Lunge behandelt werden. Dabei wird der Tumor quasi mit einem „Skalpell aus Licht“ aus verschiedenen Richtungen be-strahlt. Der Vorteil: Der Tumor wird ohne operativen Eingriff in der Regel durch eine einzige stereotaktische Bestrahlung zerstört. „Bei der Stereotaxie treten auch weniger Nebenwirkungen auf und die Behandlung ist für die Patienten schmerzfrei“, sagt Ressortdirektor Peter Krase von der AOK Bayern. Da es sich um eine ambulante Behandlung handelt, können die Patienten nach der Bestrahlung wieder nach Hause. Um die Versicherten bestmöglich zu versorgen, geht die AOK Bayern in der Krebstherapie seit Jahren neue Wege. So bietet die Gesundheitskasse am Klinikum Großhadern in München eine Therapie mit Präzisionsbestrahlung (Cyberknife). Dabei handelt es sich ähnlich wie bei der stereotaktischen Behandlung in Augsburg um eine Art

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