Pflege: Gastbeitrag von Max Schad, Mitglied des Bundesvorstandes der Jungen Union Deutschland

Max Schad, Mitglied des Bundesvorstandes der JU / Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Max Schad, Mitglied des Bundesvorstandes der JU / Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Max Schad gehört seit 2012 zum Bundesvorstand der JU Deutschlands. Nach dem Studium der Politikwissenschaften, des Öffentlichen Rechts und der Soziologie in Gießen und Leicester, arbeitete er zunächst als Büroleiter für den Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber, seit 2013 ist er  für die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert tätig. Von 2007 bis 2015 war er Vorsitzender der CDU-Fraktion Erlensee. Seit 2014 ist er Abgeordneter des Kreistags des Main-Kinzig-Kreises.

Die Menschen werden immer älter, diese Tatsache stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Durch die Veränderung unserer Lebensweise und den medizinischen Fortschritt erreichen immer mehr Menschen ein höheres Lebensalter. Dies führt dazu, dass die Nachfrage nach pflegerischen Leistungen stetig ansteigt. Organisation und Finanzierung der Pflege sind eine der zentralen Herausforderungen in den kommenden Jahren. Es gilt, dem starken Anstieg der Anzahl von Pflegebedürftigen und der wachsenden Zahl von Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu begegnen und den Rückgang des bisherigen Potentials der Angehörigenpflege sowie der professionellen Pflegekräfte aufzufangen. Gleichzeitig muss die Pflegeversicherung leistungsfähig gehalten, eine Kostenexplosion für die Solidargemeinschaft verhindert und angesichts der immer weiter steigenden Lebenserwartung der Deutschen noch intensivere Vorsorge für die Zukunft getroffen werden.

Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch die CDU-geführte Bundesregierung im Jahr 1995 war eine der großen sozialen Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte. Die Organisation der Pflege wäre ohne diesen Schritt heute nicht mehr vorstellbar. Die Junge Union bekennt sich daher zur gesetzlichen Pflegeversicherung und begrüßt die Dynamisierung der Leistungen durch die gestaffelte Anhebung des Beitragssatzes um insgesamt 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2015. Gleichzeitig bekennt sich die Junge Union zum Teilkaskocharakter der Pflegeversicherung, deren Ziel es nie war, den kompletten finanziellen Versorgungsaufwand in der Pflege zu tragen.

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben und die Lohnnebenkosten im Griff zu behalten, müssen weitere Dynamisierungsschritte in der Zukunft maßvoll vorgenommen werden. Schon heute ist absehbar, dass auf die Pflegeversicherung sehr hohe Belastungen zukommen werden. Die Junge Union begrüßt daher, dass in der gesetzlichen Pflegeversicherung nun erstmals eine Rücklage gebildet werden soll. In den neu eingerichtete Pflegevorsorgefonds fließen jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro, um starke Beitragsanstiege ab dem Jahr 2035 zu verhindern, wenn die Babyboomer-Generation der 1960er Jahre altert. Da die Rücklagen voraussichtlich schon im Jahr 2055 aufgebraucht sein werden, plädiert die Junge Union dafür, den Vorsorgefonds finanziell so auszustatten, dass er dauerhaft wirkt.

Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2012 wurde die umlagefinanzierte staatliche Pflegeversicherung durch das Angebot einer privaten kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung erweitert, für die jeder Versicherte vom Staat einen Zuschuss erhält. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist jedoch freiwillig und die Zahl der Abschlüsse bislang unbefriedigend. Gerade einkommensschwache Menschen mit einer geringen Rente, für die die Leistungen der Pflegeversicherung im Alter nicht ausreichen werden und die über keine oder sehr geringe private Rücklagen verfügen, schließen kaum Zusatzversicherungen ab. Es ist absehbar, dass insgesamt zu wenige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um eine auskömmliche Versorgung im Pflegefall zu sichern. Die Junge Union fordert, die Zusatzversicherung durch steuerliche Maßnahmen und höhere Zuschüsse gerade für Geringverdiener sowie durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken, um die Zahl der Versicherten zu steigern.

In Deutschland leben derzeit rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen. Etwa zwei Drittel davon werden in ihrer gewohnten Umgebung betreut und versorgt, und dies oft von Angehörigen. Gleichzeitig ist in der Bevölkerung der klare Wunsch vorhanden, im Alter möglichst lange in seiner vertrauten Umgebung bleiben zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, das altersgerechte Wohnen zu unterstützen, indem diese Wohnformen finanziell gefördert und ausgebaut werden. Dies muss sowohl für bauliche Maßnahmen als auch für technische Hilfsmittel gelten. Die Pflegeversicherung muss in die Pflicht genommen werden, die Nutzung von altersgerechten Assistenzsystemen mitzufinanzieren. In diesem Zusammenhang muss die Beratungsqualität der Krankenkassen gegenüber ihren Kunden verbessert werden. Mit Mehrgenerationenhäusern und Senioren-WGs sind zudem neue Versorgungsformen bereits heute vorhanden und bieten altersgerechte Wohnbedingungen. Diese Versorgungsformen sollen ebenfalls bedarfsgerecht verstärkt werden.

Die Junge Union plädiert dafür, dass jeder Pflegebedürftige individuell in seiner Lebens- und Wohnsituation betrachtet wird, um passende Lösungen zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung zu finden. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Gerade in der Pflege wird offensichtlich, dass die Institution Familie der Kern unserer Gesellschaft ist und vollste politische Unterstützung verdient. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige benötigen zur Wahrnehmung dieser Herausforderung der Unterstützung, zum Beispiel durch Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen oder ehrenamtliche Hilfen sowie tragfähige Netzwerke und Beziehungen. Um eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen und dem Wunsch Pflegebedürftiger, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, gerecht zu werden, unterstützt die Junge Union den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sowie die Kopplung einer Lohnersatzleistung für die bereits jetzt geltende zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einem akuten Notfall.