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Finanz-Reserven der Krankenkassen bei 15,3 Milliarden – Ergebnisse der GKV im 1.bis 3. Quartal 2015
Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem 1. Halbjahr 2015 verbessert. Nach einem Ausgabenüberhang von 492 Mio. Euro in den Monaten Januar bis Juni wurde in den Monaten Juli bis September einen Überschuss von 96 Millionen Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenkassen auf 15,3 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Verbesserungen in der Patientenversorgung und eine nachhaltige Finanzierung – beiden Zielen dient unsere Politik und beides ist auch im Interesse der Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 159,06 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. bis 3. Quartal 2015 Ausgaben von rund 159,45 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 395 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergäbe sich für die 123 gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September sogar ein Überschuss von ca. 0,2 Milliarden Euro. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen – gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,5 Milliarden Euro – geringen Ausgabenüberhang von rund 16 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen die Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 97 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 151 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 212 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 54 bzw. 26 Millionen Euro, wobei die KBS für das Gesamtjahr 2015 nicht mehr von einem Überschuss ausgeht. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verbuchte im 1. bis 3. Quartal 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 4,95 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Ausgabenüberhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im letzten Quartal des Jahres gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere im 4. Quartal zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. bis 3. Quartal sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Nach der Berechnung des Schätzerkreises ist davon auszugehen, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum Jahresende 2015 eine Höhe von mehr als 10 Milliarden Euro aufweisen wird. Ausgabenzuwächse abgeflacht Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 3. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten um 2,1 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die aktuellen Ausgabenzuwächse leicht unterhalb der Erwartungen des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2015. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 je Versicherten um 4,4 Prozent und absolut um 5 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C, die in den ersten neun Monaten 2015 eine Größenordnung von gut 1 Milliarde Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2015 um rund 13 Prozent gegenüber dem bis 3. Quartal 2014 auf rund 2,54 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 4 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,5 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. bis 3. Quartal in diesen Leistungsbereichen in der Regel nur Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für das 1. Quartal vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten noch erheblichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent gegenüber dem 1. bis 3. Quartal 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September um rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen, zum Teil zweistelligen Zuwächsen, der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in der kommenden Woche ein Sondergutachten vorlegen, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,1 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 2,4 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 13,3 Prozent und für Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,0 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten – also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben) – die Ausgaben offenkundig auch in diesem […]
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden
Der Bundestag hat heute einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bei schweren Erkrankungen wie chronischen Schmerzen oder Multiple Sklerose kann Cannabis als Medizin helfen, Symptome zu lindern. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass künftig Patientinnen und Patienten Cannabis in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen können, wenn es medizinisch angezeigt ist. Die Genehmigungsfrist durch die Krankenkasse soll bei Patientinnen und Patienten, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten, höchstens drei Tage betragen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.“ Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, Cannabis in medizinischer Form an schwerstkranke Patienten auf Rezept abgeben zu können, bedeutet für viele Betroffene eine Entlastung. Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Möglichkeit, Medizinalcannabis in der ärztlichen Praxis einsetzen zu können, ist ein großer Schritt und steht für eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik.“ Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden. Zukünftig soll in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen können. Die damit verbundenen Aufgaben werden – unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe – dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“). Bis durch die Cannabisagentur ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland umgesetzt werden kann, soll die Versorgung mit Medizinalcannabis über Importe gedeckt werden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit
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Zahl der Masern-Schutzimpfungen steigt
In Sachen Masern-Schutzimpfungen deutet sich in der Bevölkerung ein Umdenken an. Nach aktuellen Analysen der BARMER GEK haben sich im Jahr 2015 deutlich mehr Versicherte gegen die hochansteckende Infektionskrankheit impfen lassen. Dies gilt sowohl für die Erstimmunisierung von Kindern als auch für erwachsene Versicherte, die ihren Impfschutz auffrischen ließen. So haben sich im ersten Halbjahr 2015 doppelt so viele Erwachsene im Alter zwischen 25 und 45 gegen Masern nachimpfen lassen wie in vergleichbaren Zeiträumen zuvor. Nach Analysen der BARMER GEK haben sich allein in dieser Altersgruppe im gesamten Jahr 2015 schätzungsweise 180.000 gesetzlich Versicherte in Deutschland impfen lassen. Im Jahr zuvor waren es lediglich rund 80.000. „Ein Grund für die erhöhte Zahl an Masern-Schutzimpfungen gerade bei den Erwachsenen könnte die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema in der Öffentlichkeit sein“, vermutet Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der BARMER GEK. Aus Sicht der Medizinerin ist es höchste Zeit für ein solches Umdenken. Erst vor wenigen Tagen hatte das Robert Koch-Institut darauf hingewiesen, dass es im Jahr 2015 so viele Masernfälle wie selten in Deutschland gegeben hatte. Auch die Impfraten seien zu gering, vor allem bei den Einjährigen und im Osten Deutschlands. Die BARMER GEK rät Erwachsenen angesichts massiv steigender Zahlen von Masernfällen, regelmäßig ihren Impfstatus zu überprüfen. Bei unklarem oder unzureichendem Impfstatus sollte schnellstens eine Auffrischungsimpfung nachgeholt werden. Pressemitteilung der BARMER GEK
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